Chaos mit Vermieter

Hallo!

Haben heute vom Vermieter ein nettes Schreiben im Briekasten gehabt, in dem er uns mitgeteilt hat, was ihn denn alles stört, was wir zu ändern hätten etc.
Und irgendwie habe ich so das Gefühl, dass der gute Herr sich ein wenig viel erlaubt bzw. erhofft.
Gut, teilweise hat er recht, aber die Sachen, die er zu recht beanstandet, werden wir natürlich unverzüglich ändern.
Ich gehe den Brief mal der Reihe nach durch:
1.) Hat man als Erdgeschossbewohner auch die Haustüre zu reinigen? D.h. über der Tür ist ein Sims, und dort sammeln sich die Spinnweben. Müssen wir die beseitigen?
2.) Er beanstandet, dass der Flur nicht gereinigt ist. Wie oft muss man den Hausflur reinigen, d.h. wischen etc.? Im Vertrag steht, 2 mal wöchentlich Mittwoch und Samstag (ist ein vorgedruckter Vertrag). Ist das rechtens, oder kann ich mir die Tage raussuchen, z.B. Dienstag und Freitag? Möchte meinen Samstag nämlich eigentlich anderen Sachen widmen…
Ausserdem, wie kann ich beweisen, dass der Flur gereinigt wird? Den Punkt beanstandet er nämlich zu unrecht.
3.) Zu unserer Wohnung gehört auch der Garten, für den wir die alleinigen Mieter sind. Darf der Vermieter mir vorschreiben, wie der Garten auszusehen hat? Er betitelt den als ungepflegt, aber ich denke, jeder empfindet das unterschiedlich. Oder irre ich da?
4.) Er macht uns darauf aufmerksam, dass die „Terrasse kein Abstellplatz ist“. Darf er mir überhaupt vorschreiben, was ich auf meiner Terrasse tun und lassen kann? Hat er irgendein Recht, deren Zustand zu beanstanden (die Fliesen gehen nicht kaputt, nur weil wir noch ein, zwei Umzugskartons und leere Blumentöpfe dort stehen haben)?
5.) Es ist unzulässig, das Auto vor der Garage abzustellen. Wir haben die Garage direkt vorm Haus, eine Doppelgarage, in der die Mieterin über uns auch einen Stellplatz hat. Vor dem Haus ist eine Art kleiner Hof, und das Auto steht nicht in der Garage, sondern davor. Es behindert keinen. Ausserdem haben wir noch ein zweites Auto, dass an der Strasse steht, wo sollte man das denn hinstellen, stünde das erste in der Garage, es müsste dann also weiterhin auf der Strasse stehen, weil vorm Haus kein Auto stehen darf?? Gibt es dazu Urteile oder sonstiges?? (In der Garage stehen noch Umzugskartons, deshalb kann das Auto noch nicht rein).
6.) Darf uns der Vermieter eine Frist von einer Woche geben, um die Arbeiten zu erledigen und die Terrasse aufzuräumen?
7.) Darf er uns vorschreiben, dass wir Vorhänge anbringen müssen und die Rolläden (man könnte uns direkt ins Schlafzimmer gucken) geöffnet sein müssen? Er meint, dass die Wohnung ja nicht richtig gelüftet wird. Stimmt aber nicht, das Fenster ist offen, nur wollen wir nicht, dass die Nachbarn uns ins Schlafzimmer gucken können.
8.) Er muss uns ja, bevor er die Wohnung und den Garten besichtigen kann, eine laut Vertrag „angemessene“ Frist setzen. Was ist angemessen??
Dürfen wir im Garten -die anderen Mieter müssen auch reinkommen, weil die Mülltonnen dort stehen- ein Zaunelement so setzen, dass die anderen zwar zu den Tonnen können, aber keiner mehr in den restlichen Teil des Gartens?
9.) Wir haben einen Kellerraum, in dem allerdings die ganzen Hausanschlüsse (Wasser, Strom etc.) sind. Darf der Vermieter für diesen Raum einen Schlüssel einbehalten, oder gilt das selbe wie bei der Wohnung, dass ein Schlüssel hinterlegt werden muss?

Bitte steht mir da etwas zur Seite mit Rat, es ist unsere erste Wohnung, und wir fühlen uns ziemlich gebeutelt durch den Herrn, zumal er z.B. auch einfach den Garten betritt und sich umsieht (daher weiss er, dass die Terrasse als „Abstellplatz“ benutzt wird). Ich fühle mich in meinem Zuhause so nicht wohl, und weiss auch von anderen, dass sie Probleme haben, leider.

Liebe und etwas verzweifelte Grüsse,
Bine

Hi Bine,

zu 1)
Jo, haste. Zu der Reinigung des Treppenhausbereichs zählen auch Wände (d.h. Spinnweben etc. entfernen) und die Haustüre zu reinigen. Kurz und bündig: Du musst halt sehen, dass der dir zugewiesene Bereich in Ordnung ist.

zu 2)
Wenn bestimmte Tage vereinbart sind vertraglich, wirst du dich notfalls auch daran halten müssen - egal wie!

Beweisen kann man das natürlich schlecht. Aber gerade im Erdgeschoss fällt gewöhnlich viel Schmutz an (im Dachgeschoß vergleichsweise sehr wenig). Aber es wird sicher auffallen, wenn du tatsächlich zweimal wöchendlich die Treppe reinigst.

zu 3)
Selbstverständlich hat jeder Mensch eine eigene Vorstellung davon, wie ein Garten auszusehen hat. Nichtsdestotrotz sind einige Dinge geregelt und daran wirst du dich halten müssen. Du kannst dir sicherlich aussuchen, wie du den Garten gestalten willst. Aber Bäume und Sträucher darf man beispielsweise nicht einfach entfernen. Dies bedarf schon einer behördlichen Genehmigung. Weiterhin darfst du sie auch nicht nach Lust und Laune zurückschneiden. Hier musst du dich an bestimmte Zeitvorgaben halten. Dann darfst du auch nicht das Gras etc. wuchern lassen, weil es dir so gut gefällt. Ein regelmäßiges Mähen ist erforderlich. Du siehst also, ganz so einfach ist es nicht und bestimmte Vorgaben gibt es auch hier.

zu 4)
Tatsächlich darf die Abstellerei auf der Terasse nicht ausarten. Aber gegen zwei Umzugskisten und ein paar Blumentöpfe kann dein Vermieter nichts sagen.

zu 5)
weiß ich nicht. Aber hierzu kann bestimmt ein anderer Experte etwas sagen. Täte mich auch interessieren.

zu 6)
jepp - grundsätzlich ja. Wenn die Terasse aber nicht voll mit Gerümpel steht und ein entsetzliches Bild abgibt, brauchst du das natürlich nicht.

zu 7)
nein

zu 8a)
Zwei Wochen sind bei dieser nicht so dringenden Geschichte sicherlich akzeptabel

zu 8b)
Ihr müsst hierzu eine Genehmigung des Vermieters einholen. Bitte schriftlich!

zu 9)
Es wäre sicherlich ratsam, dem Vermieter einen Kellerschlüssel zu überlassen wegen der Anschlüsse bzw. Zähler. Es kann ja mal der Fall eintreten, dass dringendst (!) Wasser oder Stom abgestellt werden muss. Das würde ja evtl. zur Katastrophe werden, wenn der Vermieter dahinter kommt. Normalerweise lagert man aber im Keller auch keine Wertgegenstände und daran solltet ihr auch künftig großen Wert legen.

Liebe Grüße

Dagmar