Schenkung oder Erbmasse?
Zu Lebzeiten wurde eine schriftliche Schenkung für ein Pkw verfasst.
Ich A-A.schenke meiner Tochter das Auto mit dem kennz.—.
Diese Schenkung tritt amm Todestag in Kraft.
Der Todesfall ist eingetreten.
Das Auto war immer auf A.A. zugelassen.
grüße günter
wieso „Chat“?
naja, jedenfalls ist das nicht ganz so einfach.
Lies dich ein unter „Schenkung auf den Todesfall“ z.B. das ist ganz interessant:
http://www.ratschlag24.com/index.php/erben-und-verer…
Schriftlich reicht jedenfalls nicht, wenn die Schenkung erst später vollzogen werden soll, muss man sie notariall beurkunden lassen. Und dann fragt sich natürlich auch, warum A.A das denn so machen will? Pflichtteilsansprüche schmälern? Steuern vermeiden? Dafür ist A.A.s Plan nicht geeignet.
Gruß Chang