angenommen jemand chattet auf Chatroulette mit einer Frau, nach einer Weile fängt die Frau an sich auszuziehen und der Mann macht mit, es zeigen also beide nackte Haut.
Irrgentwann wird der Chat von Chatroulette unterbrochen und man bekommt den Hinweis man hätte sich nicht an die Sittenvorgaben gehalten und wäre gesperrt.
Dann liest der Nutzer im Internet das Chatroulette die IP Adressen speichert und zusammen mit den Chataufzeichnungen in die zuständige Polizeidineststelle schickt.
Darf Chatroulette das?
Insbesondere die Videoaufzeichnung ohne wissen des Nutzers und deren Weitergabe?
Was kann der Tatvorworf sein?
Beide haben sich einvernemlich ausgezogen, also mit Zustimmung des anderen, das kann bei Erwachsenen doch Strafrechtlich nicht relevant sein?
Die Story von diesem Anbieter ist in meinen Augen - verzeih den Ausdruck - Bullshit.
Was soll die Polizei denn mit einer Anzeige, die zum Inhalt hat, dass Ihr gegen die Regeln des Chat verstoßen habt?
Soweit ich weiß behandelt die Polizei Straftaten nach dem Strafgesetzt. Und ein Verstoß gegen Chat-Regeln sind nach meinem Dafürhalten keine Straftat sondern Zivilrecht, solange nicht noch andere strafrechtliche Relevanzen vorliegen.
Von daher m.E. entspannt zurücklehnen, das ist Quark.
Anders wäre es m.E., wenn der Chat so aufgebaut ist, dass keine ordentliche Altersüberprüfung stattfindet und somit nicht gewährleistet werden kann, dass das Gegenüber und/oder andere Zuschauer tatsächlich volljährig ist/sind. Dann müsste es sich in etwa so verhalten als zögest Du Dich im Park vor Unbekannten nackt aus -> sollte aber dann eine Ordnungswidrigkeit sein, da eine (versuchte) Nötigung über einen Chat doch wohl nicht angenommen werden kann.