Hallo,
angeregt durch die Frage unten, übersehe ich vermutlich im PBefG irgend was.
Wenn jemand für sich (und möglicherweise seine Freunde, Bekannten, Geschäftspartner und ähnliche) einen Chauffeur oder eine Sicherheitsfachkraft, die auch Auto fährt, einstellt, braucht der dann einen Personenbeförderungsschein und eine entsprechende Genehmigung nach dem PBefG?
Beim Handwerker, der seinen Gesellen mit zur Baustelle nimmt etc. kann man ja noch argumentieren, daß die Beförderung nicht Zweck der Fahrt ist. Beim Chauffer ist es aber ja eben nicht der Zweck, daß er selbst oder das Fahrzeug ans Ziel kommt.
Jain
ja,wenn man als Chauffeur für „Dritte“ tätig wird,also zum B.Bekannte,Freunde usw.
Nein,wenn man Arbeitnehmer des Fahrzeugbesitzers ist und nur diesen oder andere Arbeitnehmer der Firma fährt.Zu beachten ist aber,das in diesem Falle die Vorschriften der Berufsgenossenschaften greifen.
Hallo,
In der PBefG steht „… entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit … mit Kraftfahrzeugen …“, genau das macht doch ein Chauffeur.
Sonst könnte man ja im Prinzip z.B. zur Minijobzentrale gehen, den Fahrer anstellen und sich fahren lassen und der bräuchte dann keinen Schein… Eine derartige Ausnahme finde ich eben nicht (ich glaube gerne, daß das irgendwo steht, finde es aber nicht oder lege den Satz oben falsch aus)