Hallo,
ist es möglich, dass ich für jemand anderen (meinen Bruder) zur Bank gehe und dort für ihn seinen Check einlöse?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
Hallo,
ist es möglich, dass ich für jemand anderen (meinen Bruder) zur Bank gehe und dort für ihn seinen Check einlöse?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
ist es möglich, dass ich für jemand anderen (meinen Bruder)
zur Bank gehe und dort für ihn seinen Check einlöse?
Auf den schecks, die ich verwende, steht immer drauf „oder Überbringer“. Was sollte Dich aklso daran hindern, den Scheck Deiner Bank zu präsentieren.
hallo,
wenn es ein „barscheck“ ist und nix weiter drauf steht als betrag, datum, unterschrift und du zur ausgebenden bank gehst (steht auf dem scheck drauf), dann bekommst du das geld auch anstelle deines bruders.
sollte auf dem scheck „nur zur verrechnung“ o.ä. stehen, dann kannst du den nur auf ein konto gutschreiben lassen (das muß dann nicht bei der ausgebenden bank sein).
steht auf dem scheck „…an xyz name“, dann ist es wahrscheinlich, daß die bank von dir verlangt, daß du dich legitimierst (ausweis). dies kann dein bruder „umgehen“, in dem er einen „weitergabevermerk“ auf der rückseite des schecks anbringt.
saludos, borito
Hi,
beschreibe den Scheck doch mal genauer.
Hat er auf der linken Seite einen roten Rand mit dem Vermerk „Orderscheck“ ?
Befinden sich in der linken oberen Ecke zwei Querstriche und/oder steht dort „nur zur Verrechnung“?
Falls alle Fragen mit nein beantwortet werden können, steht der Einlösung grundsätzlich nichts im Wege, da es sich dann um ein sogenanntes Inhaberpapier handelt. Das bedeutet, dass der Inhaber grundsätzlich auch über den Wert verfügen kann.
In den anderen Fällen ist i.d.R. nur eine Gutschrift auf einem Konto möglich.
Viele Grüße
akrz