jemand möchte sich in psychotherapeutische Behandlung begeben.
Dieser Person wurde mitgeteilt, dass sie sich für den Antrag auf Psychotherapie, welchen der Therapeut bei der Krankenkasse einreichen muss, vom Hausarzt durchchecken lassen muss.
Die Person rief beim Hausarzt an. Da sie noch keine 35 ist, soll dieser Check round about 150 € - ohne Ultraschall - kosten, da dies eine IGEL-Leistung ist.
Liegt hier evtl. ein Missverständnis vor?
Es kann doch nicht sein, dass man, „nur“, weil man sich in psychotherapeutische Behandlung begeben möchte und noch keine 35 Jahre alt ist, für eine solche Untersuchung bezahlen muss, oder!?
Hallo,
das kann sich nur um ein Missverständnis handeln - ein „Gesundheits-Check-up“ als Voraussetzung für eine Psychotherapeutische Behandlung - das habe ich zumindest noch nie gehört.
Gruss
Czauderna
Hallo,
nun, es gibt ja nix was es nicht gibt, aber ich mache den Krankenkassen-Job nun schon seit 42 Jahren, für eine solche „Vorschrift“ gibt es aber keine logische Begründung.
Gruss
Czauderna
Wenn die Psychotherapie bei einem Psychologen durchgeführt werden soll, braucht man nach den „Probesitzungen“ für die Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Konsiliarbericht eines Arztes.
Hierauf bestätigt der Arzt, dass er keine medizinischen Bedenken hat, dass die Therapie bei einem Psychilogen und nicht bei einem Arzt durchgeführt wird. Das Erstellen dieses Berichts kostet nichts (außer ggf. 10 Euro Praxisgebühr).
Vermutlich hat es hier aber ein Missverständnis gegeben (oder der Patient ist privatversichert).