Checks ins Ausland senden

Ich poste das mal hier ins Forum das dem ganzen am Nähesten kommt.
Ich würde gern einen Check ins nicht-EU Ausland schicken… Jetzt steht aber bei der Deutschen Post folgendes:

"Ausgeschlossen von der Postbeförderung sind:
8. Münzen, Banknoten, Geldscheine oder Inhaberpapiere jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck und andere Wertgegenstände.

Ausnahmen:

Diese Gegenstände dürfen in Wertsendungen oder, wenn die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Einlieferungs- und des Bestimmungslandes dem nicht entgegenstehen, in verschlossenem Umschlag als Einschreiben versandt werden."

Bin jetzt ein wenig verwirrt… Kann ich das dann als normales Einschreiben verschicken… Muss ich da Zollgebühren oder ähnliches zahlen ?

Warum (um himmelswillen) willst du einen Scheck verschicken?!?!? 1. Kann man damit jede Menge Unfug machen, 2. Ist damit die Zahlung für den Empfänger auch nicht garantiert.

Mache lieber eine Auslandsüberweisung, das ist sicherer - für dich und den Empfänger. Und sollte der Empfänger kein Konto haben, dann frag mal bei deiner Hausbank nach ob nicht eine Überweisung von deinem Konto auf ein Banken-Kontokorrent-Konto bei der ausländischen Bank gemacht werden kann.

Es geht darum, dass der Check eigentlich an mich adressiert ist, aber schon abgelaufen ist. Deshalb kann ich ihm den Check zurück schicken und er überweisst mir dann das Geld…
Eigentlich ist ja ein abgelaufener Check kein richtiger Check mehr :smile:

Was meinst du eigentlich mit „Unfug damit treiben“ ?

Grundsätzlich hast du schon Recht mit nem abgelaufenen Scheck. Normalerweise muss man den innerhalb bestimmter Fristen vorlegen. Aber vielleicht nimmt ihn deine Bank ja trotzdem noch an… Frag doch mal nach. (Nur so 'ne Idee.)

Es geht darum, dass der Check eigentlich an mich adressiert
ist, aber schon abgelaufen ist. Deshalb kann ich ihm den Check
zurück schicken und er überweisst mir dann das Geld…
Eigentlich ist ja ein abgelaufener Check kein richtiger Check
mehr :smile:

Was ich als allgemeinverbindliche Aussage für eine gewagte Theorie halte, wenn ausländische Vorlegungsfristen ins Spiel kommen.
Aber man könnte den Scheck ja entsprechend ungültig machen, so das es sich nur noch um einen Haufen Papier handelt…

Gruss Ivo

Klar geht das

Bin jetzt ein wenig verwirrt… Kann ich das dann als normales
Einschreiben verschicken… Muss ich da Zollgebühren oder
ähnliches zahlen ?

Ja, Du kannst Schecks als Einschreiben versenden und nein, es fallen keine Zollgebühren an. Ein Verrechnungsscheck (Barschecks gibt es nicht mehr) ist im Grunde nichts weiter als eine Überweisung (in Papierform). Der Verrechnungsscheck weist die Bank des Empfängers lediglich an, bei der ausstellenden Bank um Geld zu bitten. Willigt die ein, weil der Shceck gedeckt und nicht zurückgezogen ist, wird das Geld dem Empfängerkonto gutgeschrieben.

Ein Scheck ist deshalb anders als Bargeld, Wertpapiere, Wechsel oder auch unterschriebene Reiseschecks nicht als Bargeldersatz anzusehen und kann deshalb verschickt werden. Ich bekomme meine Gehaltsscheck beispielsweise immer mit der Post.

Benni