Ich poste das mal hier ins Forum das dem ganzen am Nähesten kommt.
Ich würde gern einen Check ins nicht-EU Ausland schicken… Jetzt steht aber bei der Deutschen Post folgendes:
"Ausgeschlossen von der Postbeförderung sind:
8. Münzen, Banknoten, Geldscheine oder Inhaberpapiere jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck und andere Wertgegenstände.
Ausnahmen:
Diese Gegenstände dürfen in Wertsendungen oder, wenn die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Einlieferungs- und des Bestimmungslandes dem nicht entgegenstehen, in verschlossenem Umschlag als Einschreiben versandt werden."
Bin jetzt ein wenig verwirrt… Kann ich das dann als normales Einschreiben verschicken… Muss ich da Zollgebühren oder ähnliches zahlen ?