Ich habe im Internet eine Nebenbeschäftigung gesucht und bei Checkshopper ( Testkauf) meine Daten eingetragen. Als ich die Bestätigungsmail bekam, wollten sie 15 Euro als Eintragsgebühr. Das wollte ich nicht und habe hingeschrieben, daß ich Geld verdienen möchte und keins bezahlen und aus diesem Grund kein Interesse mehr.
Seitdem habe ich ständig Mails vond denen bekommen, mit der Aufforderung zu zahlen. Da ich darauf nicht reagierte, bzw. immer wieder hinschrieb, ich habe kein Interesse, bekam ich nun gestern einen Brief, in dem sie mittlerweile 40 Euro verlangen.
Nun meine Frage, ist das rechtens, bzw. DÜRFEN sie das?
Oder was kann ich machen?
Ich wäre über eure Antworten sehr dankbar.
Nun meine Frage, ist das rechtens, bzw. DÜRFEN sie das?
Oder was kann ich machen?
Ganz oben auf der Seite, auf der Du Deine Daten eingetragen hast, steht dieses:
Um von CHECKSHOPPER DEUTSCHLAND Aufträge zu erhalten müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und einen PC mit Internetzugang besitzen!
Für die Eröffnung Ihres Mitarbeiter-Auftrags-Kontos erheben wir eine einmalige Registrierungsgebühr von 15 €
Du hast mit der Eintragung Deiner Daten einen Vertrag abgeschlossen, woraus sich unter anderem die Zahlungspflicht ergibt. Da Du der Zahlung nicht nachgekommen bist, sind Mahngebühren usw. völlig normal.
Gestern hatten wir auch schon jemanden, das Internet sei in rechtsfreier Raum, in dem man einfach mal rumalbern kann:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
So ist es nunmal nicht. Ob Mietvertrag, Einkaufen bei Lidl oder Internet: Überall schließt man Verträge ab und die daraus entstehenden Verpflichtungen sind zu erfüllen. Hilfreich ist es nunmal, die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluß zu studieren.
Gruß,
Christian
Hallo Kerstin,
Du hast das Kleingedruckte nicht gelesen, aber dennoch bestätigt per Mausklick. Zahle die 15 Euro und pass das nächtse mal besser auf.
Christian
Hi!
Bin zwar kein Experte, aber soviel ich weiß, geht man noch keinen verbindlichen Vertrag ein, solang man nur seine Daten dort rein schreibt.
Glaube erst mit der Geldüberweisung zeigst du deinen Willen zum Vertrag.
Kann mir gut vorstellen, dass die dir „nur“ Angst machen wollen und so an die Kohle ran wollen. Was wahrscheinlich LEIDER bei einigen Leuten klappt.
Wie gesagt, ich bin kein Experte, aber so würd ich das sehen.
Hoffe die andern können dir mit § weiterhelfen!!
Ciao, Jens
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Nun meine Frage, ist das rechtens, bzw. DÜRFEN sie das?
Oder was kann ich machen?Ganz oben auf der Seite, auf der Du Deine Daten eingetragen
hast, steht dieses:
Um von CHECKSHOPPER DEUTSCHLAND Aufträge zu erhalten
müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und einen PC mit
Internetzugang besitzen!
Für die Eröffnung Ihres Mitarbeiter-Auftrags-Kontos erheben
wir eine einmalige Registrierungsgebühr von 15 €Du hast mit der Eintragung Deiner Daten einen Vertrag
abgeschlossen, woraus sich unter anderem die Zahlungspflicht
ergibt. Da Du der Zahlung nicht nachgekommen bist, sind
Mahngebühren usw. völlig normal.
Ist es nicht möglich mit wahrung einer gewissen Frist, von dem Geschäft zurück zu treten, evtl so ähnlich wie bei Haustürgeschäften.
Woher will denn CHECKSHOPPER wissen, dass nicht jemand fremdes die Daten einträgt? Dafür muss es doch die Möglichkeit eines Widerufes o.ä. geben?!
Gestern hatten wir auch schon jemanden, das Internet sei in
rechtsfreier Raum, in dem man einfach mal rumalbern kann:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…So ist es nunmal nicht. Ob Mietvertrag, Einkaufen bei Lidl
oder Internet: Überall schließt man Verträge ab und die daraus
entstehenden Verpflichtungen sind zu erfüllen. Hilfreich ist
es nunmal, die Vertragsbedingungen vor Vertragsschluß
zu studieren.Gruß,
Christian
Hallo,
inwieweit ist anhand Deines Mail Accounts Deine Identität feststellbar (oder welche anderen kritischen Daten - außer Deiner Addresse - hast Du mitangegeben)? Ich würde den Brief ansonsten mit gänzlicher Verwunderung beantworten, daß sich hier wohl jmd. einen schlechten Scherz mit Dir erlaubt hat (wäre vermutlich sogar generell einen Versuch wert).
Gruss
Enno
Ist es nicht möglich mit wahrung einer gewissen Frist, von dem
Geschäft zurück zu treten, evtl so ähnlich wie bei
Haustürgeschäften.
Klar, das steht ja auch weiter unten auf der Seite:
Sie können Ihre Registrierung als Tester/Projektmitarbeiter innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Da Kerstin nichts davon schreibt, daß sie innerhalb der zwei Wochen reagiert hat, nehme ich an, daß dem nicht so ist. Dieser Laden verdient sein Geld nicht Abzocken, sondern mit einer Dienstleistung. Alle anderen Formalia wurden schließlich auch eingehalten und auch auf die 15 Euro wird an sehr prominenter Stelle hingewiesen.
Woher will denn CHECKSHOPPER wissen, dass nicht jemand fremdes
die Daten einträgt? Dafür muss es doch die Möglichkeit eines
Widerufes o.ä. geben?!
Es hat ja eine Bestätigungsmail gegeben. Wenn sie die Eintragung nicht vorgenommen hätte, hätte sie nicht zurückgeschrieben, daß sie nicht bezahlen will, sondern, daß sie die Registrierung nicht vorgenommen hat. Insofern kommt sie über die Nummer nicht aus der Sache raus.
Gruß,
Christian
Hallo,
Es hat ja eine Bestätigungsmail gegeben. Wenn sie die
Eintragung nicht vorgenommen hätte, hätte sie nicht
zurückgeschrieben, daß sie nicht bezahlen will, sondern, daß
sie die Registrierung nicht vorgenommen hat. Insofern kommt
sie über die Nummer nicht aus der Sache raus.
Vor Gericht müßte schon belegt werden, daß von ihrer Email Addresse auf ihre Identität geschlossen werden kann. Zudem stellt sich die Frage, wie weit die überhaupt gehen, wenn sie im (zwingenden) Antwortbrief, ihrer gänzlichen Verwunderung über die Geldforderung und Unkenntnis zur Sache Ausdruck verleiht.
Gruss
Enno
Ist es nicht möglich mit wahrung einer gewissen Frist, von dem
Geschäft zurück zu treten, evtl so ähnlich wie bei
Haustürgeschäften.Klar, das steht ja auch weiter unten auf der Seite:
Sie können Ihre Registrierung als Tester/Projektmitarbeiter
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
War jetzt noch nocht auf der Seite, aber hört schon mal nicht nach Abzocke an, da ja mit offenen Karten gespielt wird.
Da Kerstin nichts davon schreibt, daß sie innerhalb der zwei
Wochen reagiert hat, nehme ich an, daß dem nicht so ist.
Vielleicht ist genau diese Mail, innerhalb dieser 2Wochen irgendwo verloren gegangen. Wahrscheinlich muss sie es aber irgendwie beweisen, oder man glaubt ihr die Sache mit den 2Wochen.
Dieser Laden verdient sein Geld nicht Abzocken, sondern mit
einer Dienstleistung. Alle anderen Formalia wurden schließlich
auch eingehalten und auch auf die 15 Euro wird an sehr
prominenter Stelle hingewiesen.Woher will denn CHECKSHOPPER wissen, dass nicht jemand fremdes
die Daten einträgt? Dafür muss es doch die Möglichkeit eines
Widerufes o.ä. geben?!Es hat ja eine Bestätigungsmail gegeben. Wenn sie die
Eintragung nicht vorgenommen hätte, hätte sie nicht
zurückgeschrieben, daß sie nicht bezahlen will, sondern, daß
sie die Registrierung nicht vorgenommen hat. Insofern kommt
sie über die Nummer nicht aus der Sache raus.
Da kommt sie aus der Nummer wahrscheinlich wirklich nicht mehr ohne viel Glück raus, deshalb vorher genau lesen.
Gruß, Jens
Hallo Kerstin,
ich kann nur sagen pp (persönliches Pech). Ich habe es mir gerade angesehen und ganz unten steht unter dem Kästchen (welches du angekreuzt hast) die Belehrung für das Widerrufsrecht. Hier hättest du einfach nur an die angegebene Adresse ein Brief schicken müssen und fertig. Du hast geschrieben das du eine Mail geschickt hast, dazu wäre es interessant zu wissen ob du eine Empfangsbestätigung oder Lesebestätigung darüber hast.
Aber normal würde ich sagen, bezahle die mittllerweile 40,00 € und lasse es dir eine Lehre sein alles anzuklicken und auszuführen ohne sich vorher zu informieren was passieren kann. Die Gebühr ist ja auch nur einmalig.
Gruß
Markus
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Hallo Enno,
Vor Gericht müßte schon belegt werden, daß von ihrer Email
Addresse auf ihre Identität geschlossen werden kann.
das ist wohl das geringste Problem. Im Notfall läßt sich das mit den Logs des Providers klären.
Zudem
stellt sich die Frage, wie weit die überhaupt gehen, wenn sie
im (zwingenden) Antwortbrief, ihrer gänzlichen Verwunderung
über die Geldforderung und Unkenntnis zur Sache Ausdruck
verleiht.
Nun, wenn ich Dienstanbieter wäre, was ich nicht bin, würde mir diese ganze sinnlose Anmelderei so auf den Zeiger gehen, daß ich das Geld eintreiben würde. Schließlich entsteht bei jeder Anmeldung Arbeit, die bezahlt sein will. So klein ist der Laden schließlich auch nicht, wo Papa die Arbeit unter „dumm gelaufen“ ablegt.
Gruß,
Christian