Ein Arbeitnehmer ist über ein Stellenvermittlungsbüro auf Stundenlohnbasis in einem Betrieb angestellt.
Das Stellenvermittlungsbüro erlaubt dem Arbeitnehmer finanzielle Vorschüsse von dessen Lohn zu beziehen.
Für diese Lohnvorschüsse werden vom Stellenvermittlungsbüro Checks ausgestellt, die der Arbeitnehmer auf der Bank einlösen muss.
Das Stellenvermittlungsbüro berechnet für einen Check 30.00 Euro Bearbeitungsgebühren, für die der Arbeitnehmer aufkommen muss.
Ist das rechtswidrige Abzocke oder legale Spesenverrechnung?