Checkspesen bei Stellenvermittlungsagenturen

Ein Arbeitnehmer ist über ein Stellenvermittlungsbüro auf Stundenlohnbasis in einem Betrieb angestellt.

Das Stellenvermittlungsbüro erlaubt dem Arbeitnehmer finanzielle Vorschüsse von dessen Lohn zu beziehen.

Für diese Lohnvorschüsse werden vom Stellenvermittlungsbüro Checks ausgestellt, die der Arbeitnehmer auf der Bank einlösen muss.

Das Stellenvermittlungsbüro berechnet für einen Check 30.00 Euro Bearbeitungsgebühren, für die der Arbeitnehmer aufkommen muss.

Ist das rechtswidrige Abzocke oder legale Spesenverrechnung?

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, ist das eine freiwillige Sache. Wenn man die Vorschüsse nicht haben will, sondern regulär sein Gehalt einmal im Monat, zahlt man nix. Wenn das so ist, ist gegen die Gebühr beim Vorschuss nichts einzuwenden. Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber nicht anderweitig (z.B. durch den Arbeitsvertrag) an die Zahlung des Vorschusses gebunden ist.

Gruss Hans-Jürgen
***