Angestellte X hat einen Verkehrsunfall und bekommt einen Krankenschein und fällt sieben Werktage aus. Ihr wird vom Verursacher Schmerzensgeld zugesprochen.
Der Chef fordert nun das Schmerzensgeld, da er ja die Lohnfortzahlung für die 7 Tage machen musste, ansonsten droht er mit Kündigung.
Er hat doch kein Recht sowas einzufordern.
Nein, das hat er nicht. Der AG hat das Recht, von der ANin die Daten des Unfallgegners zu verlangen. Dann kann er seine Kosten für Lohnfortzahlung beim Verursacher bzw. dessen haftpflichtversicherung geltend zu machen.
&Tschüß
Wolfgang
Hi,
ein Arbeitgeber kann deshalb - denke ich - nicht mit Kündigung drohen, einen Schadenersatzanspruch hat er aber trotzdem. Dies aber nur in Höhe der Lohnfortzahlung (und den entsprechenden Arbeitgeberaufwendungen für Sozialversicherung etc.).
Hier ist das ganz gut beschrieben:
http://www.kanzlei-gehrlein.de/leseobjekte.pdf?id=671o
http://www.paychex.de/news-liste/entgeltfortzahlung-…
Viele Grüße
Karin
aber doch nicht gegen das Opfer sondern gegen den Verursacher des Schadens
Angestellte X hat einen Verkehrsunfall und bekommt einen
Krankenschein und fällt sieben Werktage aus. Ihr wird vom
Verursacher Schmerzensgeld zugesprochen.
Der Chef fordert nun das Schmerzensgeld, da er ja die
Lohnfortzahlung für die 7 Tage machen musste, ansonsten droht
er mit Kündigung.
Wow. Da muss ich erstmal schlucken.
Er hat doch kein Recht sowas einzufordern.
Natürlich nicht.
Schmerzensgeld entschädigt das Opfer.
Der ebenfalss geschädigte Chef hat den zivilrechtlichen Weg vor sich, Schadenersatz vom Verursacher einzufordern.
Ich hätte Schwierigkeiten, in so einer Situatiion nicht ganz schnell dafür zu sorgen, dass der Chef ZU RECHT Schmerzensgeld von mir bekäme. So eine Faust im Gesicht…