Chef hält lohn zurück

Hallo erst mal

Man stelle sich vor.Ein Arbeitnehmer bekommt seinen Lohn
seit Monaten nur mit erheblicher verspätung oder nur wenn er den Arbeitgeber unter druck setzt.Nun eskaliert die Angelegenheit und der AG verweist den AN der Werkshalle, vordert Schlüssel und ausweise zurück.Nun bekommt der AN vom AG schriftlich mit geteilt das er den Lohn des AN zurück hält,um den An zu zwingen wieder zur Arbeit zu erscheinen,obwohl der AG den AN rausgeworfen hatt.
Darf der AN auf grund dessen fristlos Kündigen ?
Und was kann er gegen die Lohnrückhaltung tun ?

Hallo erst mal

Hi,

also das müsste man erstmal verständlich auseinander nehmen…

Man stelle sich vor.Ein Arbeitnehmer bekommt seinen Lohn
seit Monaten nur mit erheblicher verspätung oder nur wenn er
den Arbeitgeber unter druck setzt.

Gibt es hierfür stichhaltige Gründe oder handelt der AG nach Belieben?
Hat er AN fristgerechte und vollständige Zahlung schriftlich angemahnt?

Nun eskaliert die
Angelegenheit und der AG verweist den AN der Werkshalle,
vordert Schlüssel und ausweise zurück.

Warum wird der AN der Halle verwiesen? Mündlich oder schriftlich?
Liegt eine schriftliche Kündigung vor?
Wenn ja, mit welcher Begründung?

Grundsätzlich obliegt dem AG immer die Aushändigung von Schlüsseln für die eigene Betriebsstätt. Wenn er diese zurück verlangt, hat der AN dieser Aufforderung umgehend nachzukommen.

Um was für Ausweise geht es hier? Betriebseigene (z.B. für Zugangsberechtigungen)? Dann sind diese ebenfalls auf Verlangen zurück zu geben.
Wenn es um persönliche Ausweise (z.B. Führerscheine jeder Art) geht, dann hat der AG kein Recht daran!

Nun bekommt der AN vom
AG schriftlich mit geteilt das er den Lohn des AN zurück
hält,um den An zu zwingen wieder zur Arbeit zu
erscheinen,obwohl der AG den AN rausgeworfen hatt.

Wurde der AN nur der Halle verwiesen oder der gesamten Betriebsstätte?

Darf der AN auf grund dessen fristlos Kündigen ?
Und was kann er gegen die Lohnrückhaltung tun ?

siehe oben

Gruss

Hi,
wenn AG Lohn zurückhalten ist das oft ein Zeichen für Zahlungsschwierigkeiten der Firma. Oder der AG gehört zur Kategorie „Sonnenkönig“ und hat schlichtweg einen Schuss.
AN sollte alle seine Bankunterlagen zusammenpacken und sich beraten lassen - entweder bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Es wäre auch sicher sinnvoll so langsam auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu gehen.

viele Grüße
Susanne

Hallo susanne
Leider gottes haben wir das von dir beschriebene auch herraus finden müssen.Nur leider viel zu spät!
Herzlichen dank für deine Antwort und einen guten rutsch

Hallo erst mal

Hi,

also das müsste man erstmal verständlich auseinander nehmen…

Man stelle sich vor.Ein Arbeitnehmer bekommt seinen Lohn
seit Monaten nur mit erheblicher verspätung oder nur wenn er
den Arbeitgeber unter druck setzt.

Gibt es hierfür stichhaltige Gründe oder handelt der AG nach
Belieben?
Hat er AN fristgerechte und vollständige Zahlung schriftlich
angemahnt?

Nun eskaliert die
Angelegenheit und der AG verweist den AN der Werkshalle,
vordert Schlüssel und ausweise zurück.

Warum wird der AN der Halle verwiesen? Mündlich oder
schriftlich?
Liegt eine schriftliche Kündigung vor?
Wenn ja, mit welcher Begründung?

Grundsätzlich obliegt dem AG immer die Aushändigung von
Schlüsseln für die eigene Betriebsstätt. Wenn er diese zurück
verlangt, hat der AN dieser Aufforderung umgehend
nachzukommen.

Um was für Ausweise geht es hier? Betriebseigene (z.B. für
Zugangsberechtigungen)? Dann sind diese ebenfalls auf
Verlangen zurück zu geben.
Wenn es um persönliche Ausweise (z.B. Führerscheine jeder Art)
geht, dann hat der AG kein Recht daran!

Nun bekommt der AN vom
AG schriftlich mit geteilt das er den Lohn des AN zurück
hält,um den An zu zwingen wieder zur Arbeit zu
erscheinen,obwohl der AG den AN rausgeworfen hatt.

Wurde der AN nur der Halle verwiesen oder der gesamten
Betriebsstätte?

Darf der AN auf grund dessen fristlos Kündigen ?
Und was kann er gegen die Lohnrückhaltung tun ?

siehe oben

Gruss

Hallo MedicalHelp
Die ganze Sachlage ist ziemlich verfahren.
Der AG zahlt immer so wie er grad lust hat und auch nur dann wenn die AN ihn mit nicht erscheinen oder Arbeitsverweigerung unter druck setzen,da der gut auf großem fusse lebt.
In zwischen sind schriftliche Abmahnungen an den AG rausgegangen.
Nach dem streit gespräch wegen des lohnes wurden Die AN mündlich aufgefordert die Firma zuverlassen.
Der AG hatt bis her den AN nicht gekündigt,sondern verlangt das die Arbeit wieder aufgenommen wird.
Die AN konnten bisher nicht kündigen ,da noch andere faktoren mit spielen.
Nun gut die ganze sache ist nicht mehr zu retten.
Trotzdem danke ich für deine Antwort und wünsche einen guten rutsch

  1. Selbstverständlich muss der AG den Lohn pünktlich zahlen, wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist. Tut er das nicht, handelt er rechtswidrig und hat für eventuellen Schaden aufzukommen. Da es dazu allerdings (meist) einer Klage bedarf, wird das Arbeitsverhältnis irreparabel zerrüttet. Darüber muss sich der AN vorab im Klaren sein, ob er seinen Job riskieren will/ kann.

  2. Zunächst kommt es darauf an, wie groß das Unternehmen ist. Wenn der AG den AN des Hauses verweist, kann er dies zunächst einmal durchaus tun. Allerdings muss der AN seine Arbeitskraft weiterhin anbieten und nicht einfach zuhause bleiben. Bleibt der AN zuhause, kann der AG fristlos kündigen. Das dies eine fiese Masche ist, steht ausser Frage.

Abschließend würde ich auch zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen, da es hierbei zweifelsohne auf Feinheiten ankommt.