Chef ignoriert Betreibsvereinabrung

Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Es gibt eine einheitliche Betriebsvereinbarung, darin steht u.a.: Fahrten zu Team und/oder Strategiemeetings können als Arbeitszeit angerechnet werden.

Das Team eines Mitarbeiters (MA) ist auf 2 Standorte verteilt. Dieser MA fährt regelmäßig (ca. alle 2-3 Wochen) zu Besprechungen für die Aufgabenverteilung, weiteres Vorgehen, organisatorische Planung etc.
Es ist bekannt von anderen MA, dass sie die Reisezeit als Arbeitszeit buchen (aber anscheinend keiner von diesem Standort).

Der Chef an diesem Standort sagt, er erkennt dies nicht als Teammeeting an. Der Betriebsrat sagt, es wäre ein Teammeeting.

Meine Frage:
Was gibt es jetzt noch für Möglichkeiten (außer Kündigen oder die Fahrten als Freizeit anzurechnen)?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!!! :smile:
VG
Lucielu

Abend!

Das Team eines Mitarbeiters (MA) ist auf 2 Standorte verteilt.
Dieser MA fährt regelmäßig (ca. alle 2-3 Wochen) zu
Besprechungen

Über welche Reisezeit/Arbeitszeit und mit welchem Verkehrsmittel reden
wir denn da?

Gruß
Stefan

Hallo

Der Chef an diesem Standort sagt, er erkennt dies nicht als
Teammeeting an. Der Betriebsrat sagt, es wäre ein
Teammeeting.

Mehr gedenkt der Betriebsrat da nicht zu unternehmen?

Gruß,
LeoLo

Es gibt mehrere Artikel in der BV:

  1. Wenn für die Fahrt ein PKW angeordnet wird, so ist es Arbeitszeit. Der Chef sagt nun, er ordnet es nicht mehr an, sprich, man hat die Möglichkeit den Zug zu nehmen (ca 6 Stunden) und dort zu arbeiten. Dazu bräuchte ich allerdings Strom sowie Internet.
    ODER
  2. Wenn man zu einem Teammeeting fährt ist es AZ.
    d.h. die Klauseln sind mit ODER verknüpft.

Normale Reisezeit beträgt mit PKW: etwa 4,5h.

Hallo

Der Chef an diesem Standort sagt, er erkennt dies nicht als
Teammeeting an. Der Betriebsrat sagt, es wäre ein
Teammeeting.

Mehr gedenkt der Betriebsrat da nicht zu unternehmen?

Die frrage ist ja jetzt, welche Möglichkeiten der MA bzw. der BR noch hat.
Danke u Gruß
Lucie

Hallo,

Es gibt mehrere Artikel in der BV:

  1. Wenn für die Fahrt ein PKW angeordnet wird, so ist es
    Arbeitszeit. Der Chef sagt nun, er ordnet es nicht mehr an,
    sprich, man hat die Möglichkeit den Zug zu nehmen (ca 6
    Stunden) und dort zu arbeiten. Dazu bräuchte ich allerdings
    Strom sowie Internet.

Das ist ja richtig lachhaft. Dieser Punkt 1. hat offensichtlich einen anderen Hintergrund.
Vielleicht schickt er dich in Zukunft 10 x /Jahr nach Sizilien, mit dem Zug natürlich, dann brauchst du dich um deinen Jahresurlaub gar nicht mehr zu kümmern. So ein Witzbold.
Wieso macht der BR da nichts?

ODER
2. Wenn man zu einem Teammeeting fährt ist es AZ.
d.h. die Klauseln sind mit ODER verknüpft.

Na also, ist doch eindeutig und obendrein auch logisch nachvollziehbar.
Der BR soll seinen Job machen.

Gruss,
TR

1 „Gefällt mir“
  1. Wenn man zu einem Teammeeting fährt ist es AZ.

Dann tritt dem Betriebsrat in den Hintern.

Normale Reisezeit beträgt mit PKW: etwa 4,5h.

Ihr solltet mal über Telefon- und/oder Videokonferenzen nachdenken.

Gruß
Stefan

Hallo,

danke erstmal für Eure Antworten.

  1. Wenn man zu einem Teammeeting fährt ist es AZ.

Na also, ist doch eindeutig und obendrein auch logisch
nachvollziehbar.
Der BR soll seinen Job machen.

Das Problem ist aber, dass er sagt, sich ab und zu an einen Tisch zu setzen (man kann nicht alles übers Telefon klären) sei nun eben kein Teammeeting. Sondern das wären normale „Gespräche“ die zur alltäglichen Arbeit gehören. Und wenn es kein Meeting ist und die Fahrt nicht mit dem PKW angeordnet wird, ist Die Fahrtzeit dann eben Freizeit und es wird natürlich erwartet, die 9 Stunden im Monat zusätzlich aufzubringen.

Im Übrigen haben sehr viele Standorte Videokonferenzsysteme/-räume, aber um den es hier geht natürlich nicht :wink: Das tut aber nichts zur Sache.

VG
Lucie

Guten Tag.

Das Problem ist aber [… rhabarber rhabarber rhabarber]

Was eigentlich willst du denn wissen? Bzw. willst du überhaupt etwas wissen, oder willst du auf den Arm? Es wurde schon richtigerweise gesagt, dass der BR seinen Job machen, d.h. die Einhaltung der BV einzufordern und zu überwachen hat, §80(1),1 BetrVG. Tut er das nicht, ist er eines gewaltigen Trittes Verabreichung würdig, und kommt er überhaupt nicht aus dem Knick, gibt es die Möglichkeit der Amtsenthebung nach §23 BetrVG.

Sperrt sich der AG gegen die Einhaltung der BV, so steht dem BR der Rechtsweg sperrangelweit offen.

Natürlich muss ein BR, bzw. müssen auch die Beschäftigten soviel Gesäß in der Beinkleidung haben, dass sie das ihnen Zustehende auch einfordern. Dass der Chef dann unter Umständen mal böse guckt, gehört zum Geschäft.

Gruß Eillicht zu Vensre

3 „Gefällt mir“

Ebenfalls guten Tag.

Das Problem ist aber [… rhabarber rhabarber rhabarber]

Was eigentlich willst du denn wissen? Bzw. willst du überhaupt
etwas wissen, oder willst du auf den Arm?

Sperrt sich der AG gegen die Einhaltung der BV, so steht dem :BR der Rechtsweg sperrangelweit offen.

Genau das wollte ich wissen (u.a.).

Der Chef sagt Nein, der BR und die BV sagen Ja. Und ich wollte wissen, welche Möglichkeiten es zur Entscheidungsfindung gibt.
VG
Lucie

PS: Im Übrigen heißt die Seite, „wer-weiss-was.de“ und nicht, „stellt-keine-dummen-Fragen-sonst-werdet-ihr-blöd-angemacht.de“.

PS: Im Übrigen heißt die Seite, „wer-weiss-was.de“ und nicht,
stellt-keine-dummen-Fragen-sonst-werdet-ihr-blöd-angemacht.de“.

Aber auch nicht „drescht-das-leere-stroh-bereits-gegebener-antworten.de“.

*PLONK*

3 „Gefällt mir“