Hallo,
ich weiss nicht, ob ich in diesem Brett richtig bin…
Der Chef meiner Frau (Zahnarzt) hat isch beim Volleyballspielen das Bein gebrochen. Nun kann er natürlich nicht in der Praxis arbeiten. Was passiert mit seinen Mitarbeitern? Müssen die Urlaub nehmen (Zwangsurlaub)? Oder ist er für einen solchen Fall versichert?
Gibt es dafür eine (ges.) Regelung?
Vielen Dank schonmal
Gruss Andreas
Hallo!
Ich habe mal davon gehört,das wenn der Arzt krank ist und für längere Zeit ausfällt,das dafür ein Ersatz,also ein anderer Arzt in der Praxis eine Vertretung übernimmt.Wir hatten das bei unserem Tierarzt,der hatte einen Bandscheibenvorfall und ist für längere Zeit ausser Gefecht gesetzt,dafür hat er einen Vertretungsarzt der den Praxisbetrieb reibungslos weiterführt.Es sind meistens Ärtzte die selbst noch keine Praxis haben.
Gruß Frank
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Hallo
Der Chef meiner Frau (Zahnarzt) hat isch beim
Volleyballspielen das Bein gebrochen. Nun kann er natürlich
nicht in der Praxis arbeiten. Was passiert mit seinen
Mitarbeitern? Müssen die Urlaub nehmen (Zwangsurlaub)? Oder
ist er für einen solchen Fall versichert?
Ob er versichert ist, kann hier ja niemand wissen. Zunächst einmal entsteht, wenn Ihr eure Arbeitskraft nachweislich weiter anbietet, ein Annahmeverzug. Das heißt, daß der AG Euch trotz Schließung der Praxis ganz normal bezahlen muß. Natürlich ist es naheliegend, daß er auf die Idee kommen wird, einfach Euren Urlaub in der Ausfallzeit zu gewähren. Hier wird letztendlich ein Richter entscheiden müssen, ob diese kurzfristige Urlaubserteilung durch die betrieblichen Belange gerechtfertigt ist. Das wird der Richter aber natürlich nur entscheiden müssen, wenn Ihr (oder zumindest ein AN) euch weigert, Euren Urlaub dafür herzugeben. Inwieweit das wirtschaftlich sinnvoll ist, solch einem Vorgehen zuzustimmen, ist von hier aus nicht zu beurteilen.
Gruß,
LeoLo