Chef meiner Frau missachtet Arbeitszeitgesetz

Hallo Leute…
meine Frau arbeitet in einer Bäckerei als Verkäuferin und wurde heute morgen wieder einmal an einem ihren „freien“ Tage angerufen und zur Arbeit beordert mit der Begründung es gäbe Personalmangel. Als sie sich dann ,verständlicherweise, darüber aufgeregt hat wurde ihr Vorgesetzter direkt patzig und kam mit Argumenten das man Abstriche machen müsse und das nunmal eben so wäre,sie solle sich gefälligst nicht so anstellen. Da meine Frau ein guter Mensch ist hat sie sich dann unter der Bedingung bereit erklärt heute zu arbeiten wenn sie ersatzweise einen anderen freien Tag zu Verfügung gestellt bekomme was der Chef lachend verneinte und mit den Worten „Wir sehen uns dann um 12 Uhr Frau *****“ auflegte. Ich habe den Anruf mitbekommen und mich natürlich auch tierisch über die respektlose Art und Weise des AG aufgeregt, zumal nicht einmal das Wörtchen „Bitte“ gesagt wurde. Meine Frau ,gutmütig wie sie ist, ist natürlich jetzt zur Arbeit gegangen und unser eigentlich verplanter gemeinsamer freier Tag ist „im Arsch“ auf Deutsch gesagt.Wäre das eine Ausnahme könnte man drüber hinwegsehen aber leider ist diese Art und Weise t den Arbeitnehmern umzugehen und die gleichzeitige Missachtung des Arbeitszeitgesetzes in diesem Betrieb an der Tagesordnung.Gründe dafür sind z.B dass der Chef offensichtlich keine weiteren Arbeitskräfte einstellen will um Geld einzusparen. Des weiteren lässt er Arbeitnehmer Doppelschichten schieben,von Spätschicht auf Frühschicht wechseln ohne 11 Stunden Ruhezeit dazwischen und ruft regelmäßig Mitarbeiter im Urlaub an und fordert sie dazu auf auf der Arbeit auszuhelfen oder sogar während KRANKHEI!! Die Höhe ist an der ganzen Sache ist dass er sich nicht einmal in irgendeiner Weise erkenntlich dafür zeigt oder dafür bedankt. Deshalb haben meine Frau und ich uns dazu entschlossen eine Beschwerde gegen dieses A****loch einzulegen …NUR AN WEN WENDEN WIR UNS DA AM BESTEN WER IST FÜR SOLCHE FÄLLE ZUSTÄNDIG??

Ps: Meine Frau ist bereits auf der Suche nach einem neuen Job

Es gehören immer 2 dazu - warum geht Ihre Frau ans Telefon, wenn sie d. Nr. Ihres Chef auf dem Display sieht ?
D. Gespräch nicht anzunehmen ist d. einf. Art., Kobflikte dieser Art zu vermeiden.

Beschwerde - d. ist etwas heikel.
Es soll ja sein, d. Ihre Frau außen vor bleibt.
Ansonsten muß sie m. Repressalien rechnen.

D. eleganteste Art sit, einen FA Arb.recht aufzusuchen.
Dazu muß ein Gespräch nat. vorbereitet werden, so detailliert wie mögl.:

  • wer, wo, was, wann, wie.

Hallo rufio1612,
kann beim Thema nicht helfen.
So wie ich das einschätze, müsste man gegen den AG juristisch vorgehen auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Wenn es im Arbeitsvertrag nichts drin steht von wegen flexibler Einsatz, dann ist es definitiv legitim das nicht zu akzeptieren. Natürlich mit der Folge einer Verärgerung des AGs…

Gruss

Wagner
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Guten Tag,

In der Kurzfassung: die staatliche Gewerbeaufsicht ist zuständig. Es ist mit Sicherheit hilfreich, dort nicht mit den beleidigenden Bezeichnungen für den Chef zu arbeiten.

Auch grusslos

rambam

Hallo,

gehen Sie mal bei NGG (Gewerkschaft) dort bekommen Sie einen guten Rat.

Gruß
Martin

Hallo,

Du hast schon recht, alles Verstöße gegen Vorschriften, nur leider wo kein Kläger auch kein Richter. Wenn es in dem Laden einen Betriebsrat geben würde hätte man sicherlich schon Chancen etwas zu unternehmen, aber einen BR muß man haben oder aber gründen, soweit das nach dem BetrVG möglich ist. Sonste bleibt leider nur der Gang zum Arbeitsgericht oder aber auf Anrufe nicht zu reagieren und dann die vermeindlichen arbeitrechtlichen Maßnahmen ( Abmahnung etc. ) abzuwarten um dann eventuell dagegen zu klagen. Die Situation ist bescheiden und bei " Gegenwehr " hat man sicherlich einen steinigen Weg vor sich, der ein dickes Fell verlangt. Leider ist das Verhalten des Chefs längst kein Einzelfall.

Gruß

Klaus

Hallo,
zuständig ist zuallererst der Betriebsrat - wenn es einen gibt oder auch die Gewerkschaft - wenn man Mitglied ist. Wenn beides nicht gegeben ist, könnte man sich ggf. bei der zuständigen Kammer erkundigen (IHK oder HWK), was zu tun ist.
Gesetze müssen nun einmal eingehalten werden, auch vom Arbeitgeber Deiner Frau. Deshalb würde ich es bei einer der genannten Stellen versuchen.
Viel Erfolg
phantomin

Hallo, ich würde mich an die zuständige Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft) wenden, die nehmen das gerne auf. Viel Erfolg und viele Grüße

Ahoi rufio1612,

Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft sind hier zu nennen…

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__17.html

Dein Ps find ich gut

Jack

Hallo, Du bist im Recht.
Dein Frei gehört Dir aber, aber das nützt Dir nicht unbedingt, weil man möchte ja keinen Streit mit dem Arbeitgeber.
Wer zusätzlich arbeitet, arbeitet ja nicht umsonst. Es muss ein Ausgleichstag gegeben werden oder der Tag muss bezahlt werden, oder es sind Überstunden.
Viel Erfolg

…NUR AN WEN

WENDEN WIR UNS DA AM BESTEN WER IST FÜR SOLCHE FÄLLE
ZUSTÄNDIG??

Hallo

Bei uns in Baden-Württemberg machen das die Landratsämter.
Ansonsten die Gewerbeaufsicht.
Mfg
Feinkostmusik

Hallo,
Viele Probleme auf einmal, ich versuche zu helfen.

Grundfsätzlich kann der AG seine Mitarbeiter auch an dienstfreien Tage zur Arbeit rufen wenn: Durch Krankheit oder wegen Terminarbeit ein nicht planbarer Engpaß entstanden ist. Den Nachweis hierfür ist nicht leicht zu erbringen, er kann sogar den geplanten und genehmigten Urlaub kurzfristig verwehren. Muß allerdings dann auch die evtl. anfallenden Stornokosten für die Reise bezahlen.
In Ihrem Fall, muß der AG den entfallenen freien Tag durch einen anderen (zeitnah) freien Tag ausgleichen.
Während der Krankheit darf er niemanden zum Dienst beordern, er macht sich strafbar.
Das mit den 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten ist nicht korrekt, die Zeit ist geringer. Bitte unter Arbeitszeitgesetz nachlesen.
Ihre Frau sollte sich dringend nach einem anderen Job umsehen oder den Chef unmißverständlich in die Schranken weisen. Dies ist sicherlich für das Arbeitsklima nicht förderlich, aber es muss sein.

Ich rate Ihnen, ab sofort nicht mehr ans Telefon zu gehen und somit auch nicht erreichbar zu sein. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet immer erreichbar zu sein, deshalb Handy aus oder genau auf´s Display schauen.

Richtig raten wird Ihnen nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine Beratungsstunde kostet auch nicht die Welt. Ggf. haben Sie ja eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte Sie Ihre Frau, alle besonderen Vorkommnisse in ein Tagebuch aufzuschreiben. Dies könnte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung einmal wichtig sein.

Viel Glück und bitte Ruhe bewahren, es sind Ihre Nerven und Ihre Gesundheit.

Trotzkopf

Hallo,

bedaure, mir fehlt aktuell die Zeit zu einer qualifizierten Antwort.
2-3 Sätze dennoch dazu.
Telefonisch sind Mitarbeiter nur erreichbar, wenn sie es wollen (den Hörer abnehmen).
Die Verstöße können bewiesen werden? Ein monatliches Arbeitszeitblatt könnte als Beweis dienen (Übergabe an den Chef z.B. vor Zeugen). Die zusätzlichen Stunden als Überstunden geltend machen (Ausschlußfrist im öffentlichen Dienst 6 Monate).

MIt freundlichen Grüßen

Ganz einfach:
In NRW z.B. können Sie sich an die Bezirksregierung wenden, die für Sie zuständig ist.

Hier kann man anonym oder mit Angabe des Namens eine Beschwerde einlegen (Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz), die auch dann untersucht wird. Sie können es telefonisch machen, dort alles genau erklären und bitten den Namen nicht zu nennen, bzw. bitten, dass es nicht auf Ihre Frau zurückfällt. Normalerweise sind die Beamten dazu in der Lage es wie eine Routinekontrolle aussehen zu lassen.

Die Liste aller Arbeitsschutzbehörden:
http://lasi.osha.de/de/gfx/systems/dienststellen_asv…

Dort dann auf den Links etwas rumsuchen - und schnell ist es gefunden. Versprochen! Viel Erfolg!

Hallo
meine Frau arbeitet in einer Bäckerei als Verkäuferin und
wurde heute morgen wieder einmal an einem ihren „freien“ Tage
angerufen und zur Arbeit beordert mit der Begründung es gäbe
Personalmangel. Als sie sich dann ,verständlicherweise,
darüber aufgeregt hat wurde ihr Vorgesetzter direkt patzig und
kam mit Argumenten das man Abstriche machen müsse und das
nunmal eben so wäre,sie solle sich gefälligst nicht so
anstellen. Da meine Frau ein guter Mensch ist hat sie sich
dann unter der Bedingung bereit erklärt heute zu arbeiten wenn
sie ersatzweise einen anderen freien Tag zu Verfügung gestellt
bekomme was der Chef lachend verneinte und mit den Worten „Wir
sehen uns dann um 12 Uhr Frau *****“ auflegte. Ich habe den
Anruf mitbekommen und mich natürlich auch tierisch über die
respektlose Art und Weise des AG aufgeregt, zumal nicht einmal
das Wörtchen „Bitte“ gesagt wurde. Meine Frau ,gutmütig wie
sie ist, ist natürlich jetzt zur Arbeit gegangen und unser
eigentlich verplanter gemeinsamer freier Tag ist „im Arsch“
auf Deutsch gesagt.Wäre das eine Ausnahme könnte man drüber
hinwegsehen aber leider ist diese Art und Weise t den
Arbeitnehmern umzugehen und die gleichzeitige Missachtung des
Arbeitszeitgesetzes in diesem Betrieb an der
Tagesordnung.Gründe dafür sind z.B dass der Chef
offensichtlich keine weiteren Arbeitskräfte einstellen will um
Geld einzusparen. Des weiteren lässt er Arbeitnehmer
Doppelschichten schieben,von Spätschicht auf Frühschicht
wechseln ohne 11 Stunden Ruhezeit dazwischen und ruft
regelmäßig Mitarbeiter im Urlaub an und fordert sie dazu auf
auf der Arbeit auszuhelfen oder sogar während KRANKHEI!! Die
Höhe ist an der ganzen Sache ist dass er sich nicht einmal in
irgendeiner Weise erkenntlich dafür zeigt oder dafür bedankt.
Deshalb haben meine Frau und ich uns dazu entschlossen eine
Beschwerde gegen dieses A****loch einzulegen …NUR AN WEN
WENDEN WIR UNS DA AM BESTEN WER IST FÜR SOLCHE FÄLLE
ZUSTÄNDIG??

Ps: Meine Frau ist bereits auf der Suche nach einem neuen Job

Hallo,

Am wirkungsvollsten ist es in die Gewerkschaft einzutreten, ab dem ersten Tag die kostenlose Rechtsberatung zu nutzen, 3 Monate Beiträge zu zahlen und dann den kostenlosen Rechtsschutz zu nutzen. Das heißt, dass dann Fachanwälte die Rechte des Arbeitnehmers durchsetzen, einen vor einer eventuellen Diskriminierungskündigung schützen oder gegebenenfalls eine Abfindung aushandeln. Ich würde darüber mal nachdenken. :wink:

Die Frage von ihnen beschreibt einen Kleinstbetrieb der nicht vom Betriebsverfassungsgesetzt erfasst wird. Von daher ist es schwer ihnen eine richtige Antwort geben zu können. Ich kann ihnen nur vorschlagen ihr Problem vor einem Arbeitsgericht zubringen. Und keine Angst vor den Kosten. Die werden in diesem Fall von der Staatskasse übernommen.