Chef mobbt und beleidigt AN

Hallo,
Ich frage hier für einen Freund.
Situation:
Bezirksleiterin kann Teamleiterin nicht leiden.
BZL äußert sich bei anderen Teamleitern negativ über diese.

U.A…: - setzt Gerüchte in die Welt,
Bsp.:
• …, dass besagter Teamleiter von Marktführern nicht gemocht wird u wegen „Scheisse“ Bauens des Marks verwiesen(Wortlaut:„wurde dort rausgeworfen, weil er Scheisse ist“).
•…, dass besagter Teamleiter arbeitsauftragsverluste zu verantworten hätte…
•…, dass Teamleiter andere raus ekeln will , um deren Märkte zu über nehmen…
Zu dem lässt BZL des Öfteren rassistische Äußerungen von sich,
Bsp: " dieser schlitzi,japse fliegt als erstes" „die Kanaken (mit Finger-Zeigen-auf-gemeinte-personen) müssen hier raus!“ -> dafür gibt es Zeugen.

Und das jüngste:
Wortwörtlich
" Person X ist ein Und das jüngste:
Wortwörtlich
" Person X (namentlich genannt) ist ein
‚Asoziales Missstück!‘"
Für die letzte Äußerung gibt es definitiv einen Zeugen, dem dies geäußert wurde.

Zu dem wurde der Teamleiter komischerweise nach diesen Äußerungen rechtswidrig Abgemahnt.

Frage:
Mitlerweile ist mein Freund sehr deprimiert und auch gekränkt. Als assozial u alles andere sieht er sich nicht, zu dem wurde ihm vor 2 Monaten ein eins-A-Arbeitszeugnis ausgestellt.
Das Letzte Ereignis hat den Topf zum Überlaufen gebracht sagt er und wir wollen erfragen ob man das strafrechtlich zur Anzeige bringen kann?denn zum einem fühlt er sich mitlerweile mehr als gemobbt und persönlich angegriffen und zum anderem stellt sowas in Rollenvertauschter Situation den Grund einer „Fristlosen Kündigung“ da. Könnten da evtl die
§§ 185,186 und/oder 187 StGB einschlägig sein… ?

Info: " Einen Betriebsrat gibt es dort leider nicht"

Danke schon mal

Gruß Anirac

Wo es Teamleiter und Bezirksleiter gibt, gibt es garantiert auch Personen die über den Bezirksleitern stehen. Eine Geschäftsführung.
Hat er mit diesen schon gesprochen?
Wenn er Zeugen für die Vorfälle und Äußerungen hat wäre dies die geeignete Stelle.

Solange er die Vorfälle nicht an entsprechender Stelle zur Kenntnis bringt hat er keinen Grund zu kündigen.

Eine Anzeige wegen Übler Nachrede vielleicht.
Aber ob das was bringt?

Anwalt fragen.

Krümelchen

Guten Tag,

natürlich kann man strafrechtlich dagegen vorgehen. Was dabei raus kommt, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall wird der andere auch prüfen, welche straf- oder arbeitsrechtlichen Schritte er einleiten kann („Angriff ist die beste Verteidigung!“). Dann kommt es darauf an, wie der Arbeitgeber dazu steht, was jeweils beweisbar ist und wer die besseren Nerven hat.

Eine solche Vorgehensweise will gut überlegt sein. Auf jeden Fall würde ich abraten, ohne qualifizierte Rechtsberatung (Anwalt oder Gewerkschaft) vorzugehen.

Gruß
Martin

Kann leider nicht helfen

Guten Morgen,

Zu Mobbing am Arbeitsplatz gibt es viele Ausarbeitungen und Hinweise. ich gebe einmal einen Linkverweis zum Inhalt und den Möglichkeiten wie man sich dagegen wehren kann.
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/2417-eine-inf…

Gleichzeitig sehe ich innerhalb der Anfrage noch den Bereich der Diskriminierung welcher strafrechtlich angezeigt werden kann und sollte.
Beleidigung § 185 StGB
Üble Nachrede § 186 StGB
Verleumdung §187 StGB
Gibt es Zeugen die die Aussage bestätigen sollten diese namentlich erfasst werden. Am besten ist es wenn die Zeugen selbst eine schriftliche sogenannte eidesstattliche Erklärung hierzu abgeben.

Mobbing ist ursprünglich Chefsache. Ist der Chef selbst derjenige welcher Mobbt kann hier nur der rechtliche Weg eingeschlagen werden.

Vorgehensweise wäre unter anderem, Eine Strafanzeige an den Staatsanwalt wegen Diskriminierung, Beleidigung und Mobbing am Arbeitsplatz einzureichen. Es reicht ein normales Schreiben mit Erläuterung des Vorganges sowie Benennung der Zeugen und was konkret geschehen ist. Sie können alle Fakten ohne Probleme benennen. Die Staatsanwaltschaft zieht eigenständig den zu verfolgenden strafrechtlichen Bereich raus. Das heisst sie erhalten eine Eingangsbestätigung und einige Zeit später das Schreiben des Verfahrens in dem dann konkret benannt wird wegen welchem Delikt derjenige Verfolgt wird.
Oder Sie nehmen einen Anwalt welcher die einzelnen Tatbestände erfasst und sich drum kümmert. Auch wenn kein Betriebsrat existiert, kann die Gewerkschaft in dem Bereich ebenfalls tätig werden, wenn Ihr Freund Mitglied einer Gewerkschaft ist. Mitglied einer Gewerkschaft kann grundsätzlich jeder normale Arbeitnehmer unabhängig eines bestehenden Betriebsrates werden. Diese haben gerade im Bereich Mobbing verschiedene Spezialisten. Befindet sich Ihr Freund in medizinischer psychologischer oder allgemeinmedizinischer Betreuung auf Grund dieses Vorganges, ist dies unbedingt mit anzugeben.
Ich hoffe die Ausführungen helfen Ihnen weiter.

Mit besten Grüßen
IWagner

Hallo,

es tut mir leid, aber so was kann nur ein Anwalt letztendlich seriös beurteilen, der alle erforderlichen Angaben und auch evtl. Beweise überprüfen kann.
Dies ist auch deswegen notwendig, um den Betroffenen davor zu schützen, durch unüberlegte Aussagen sich selbst zur juristischen Zielscheibe zu machen.
Rechtsschutz im Arbeitsrecht - sei es durch Gewerkschaftsmitgliedschaft, sei es durch eine private RSV - ist heutzutage für AN unverzichtbar.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Anirac123,

Gibt es in dem Unternehmen irgendeine Stelle zur Konfliktlösung/ Schlichtung? Wenn ja wäre das vielleicht der richtige Anlaufpunkt, um das Problem zu adressieren.

Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten für deinen Freund:

  1. Ansprechen des Problems im Betrieb.

Ihr Freund sollte den Vorgesetzten der BZL ansprechen und die Vorfälle (schriftlich) melden. Wenn es Zeugen für die Äußerungen gibt, haben diese hoffentlich auch den Mut, das Gehörte vor dem Chef zu bezeugen?

Der/ die Vorgesetzte sollte aktiv werden - vor allem, wenn es um rassistische Beleidigung geht, sollte ein Arbeitgeber keinen Spaß verstehen.

  1. Rechtliche Schritte einleiten.

Dein Freund kann die BZL natürlich auch wegen übler Nachrede / Beleidigung anzeigen. Das wäre dann eine zivilrechtliche Sache außerhalb des Betriebs. Auch hier ist dein Freund auf glaubwürdige Zeugen angewiesen.

Übrigens: Wenn dein Freund unrechtmäßig abgemahnt worden ist, kann er auch dagegen gerichtlich vorgehen und erzwingen, dass die Abmahnung zurückgenommen wird.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

ein Arbeitgeber der zuläßt oder sogar selbst unsozial gegen Mitarbeiter vorgeht, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten (Hauptpflicht=Entgeltzahlung). Jeder Arbeitnehmer hat das unbedingte arbeitsvertragliche (Persönlichkeits-) Recht, dass im Gegenteil sein Arbeitgeber (Arbeitsvertragspartner!) ihn vor solchen unterschichtigen und asozialen Flätigkeiten schützt, weil einem Arbeitnehmer dieses Recht der insoweit ungestörten Erbringung der Arbeitsleistung - wie gesagt - vertraglich zusteht.

Sollte ein Untergebener des Arbeitgebers aber Vorgesetzter „diese miesen Geschäfte betreiben“, kann der direkt Verantwortliche sowohl zivil- wie auch strafrechtlich haften; der Arbeitgeber, der einem solchen Treiben nicht Einhalt gebietet, haftet arbeitsvertraglich und zivilrechtlich wie für eigenes Verschulden, d.h., genauso, als hätte er selbst asozial und vertragswidrig gehandelt.

Mein Tipp: Ganz schnell zu einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht, damit nicht noch mehr anbrennt: Hier ist sofortiges und fortlaufendes Eingreifen das Gebot.

Viel Erfolg, für Ihren Freund.

FKR

Hier würde ich mir einen Rechtsbeistand nehmen und vor dem Arbeitsgericht und zivilrechtlich Klage einreichen.
LG

Hallo,
Ich frage hier für einen Freund.
Situation:
Bezirksleiterin kann Teamleiterin nicht leiden.
BZL äußert sich bei anderen Teamleitern negativ über diese.

U.A…: - setzt Gerüchte in die Welt,
Bsp.:
• …, dass besagter Teamleiter von Marktführern nicht gemocht
wird u wegen „Scheisse“ Bauens des Marks
verwiesen(Wortlaut:„wurde dort rausgeworfen, weil er Scheisse
ist“).
•…, dass besagter Teamleiter arbeitsauftragsverluste zu
verantworten hätte…
•…, dass Teamleiter andere raus ekeln will , um deren Märkte
zu über nehmen…
Zu dem lässt BZL des Öfteren rassistische Äußerungen von sich,
Bsp: " dieser schlitzi,japse fliegt als erstes" „die Kanaken
(mit Finger-Zeigen-auf-gemeinte-personen) müssen hier raus!“
-> dafür gibt es Zeugen.

Und das jüngste:
Wortwörtlich
" Person X ist ein Und das jüngste:
Wortwörtlich
" Person X (namentlich genannt) ist ein
‚Asoziales Missstück!‘"
Für die letzte Äußerung gibt es definitiv einen Zeugen, dem
dies geäußert wurde.

Natürlich kann ich nicht alle diese Behauptungen nachvollziehen und bewerten, aber einige der Sprüche sind eindeutig Mobbing und üble Nachrede.

Zu dem wurde der Teamleiter komischerweise nach diesen
Äußerungen rechtswidrig Abgemahnt.

Dagegen könnte er natürlich rechtlich vorgehen.

Frage:
Mitlerweile ist mein Freund sehr deprimiert und auch gekränkt.
Als assozial u alles andere sieht er sich nicht, zu dem wurde
ihm vor 2 Monaten ein eins-A-Arbeitszeugnis ausgestellt.
Das Letzte Ereignis hat den Topf zum Überlaufen gebracht sagt
er und wir wollen erfragen ob man das strafrechtlich zur
Anzeige bringen kann?denn zum einem fühlt er sich mitlerweile
mehr als gemobbt und persönlich angegriffen und zum anderem
stellt sowas in Rollenvertauschter Situation den Grund einer
„Fristlosen Kündigung“ da.

Eine fristlose Kündigung richtete sich ja gegen den Betrieb und nicht gegen die BZL.

Dein Freund müsste und sollte in jedem Fall den Chef der BZL oder den Eigentümer der Firma oder den Geschäftsführer auf dieses Thema ansprechen, denn erst wenn danach nichts sich änderte, könnte eine Massnahme gerechtfertigt sein.

Könnten da evtl die

§§ 185,186 und/oder 187 StGB einschlägig sein… ?

Info: " Einen Betriebsrat gibt es dort leider nicht"

Danke schon mal

Gruß Anirac

Hallo,

Mobbing ist eine Strafsache.

Sehe bitte zu, daß du Zeugen nennen kannst, die das gehört haben, welche abfälligen Reden über deinne Freund gemacht wurden und dann geh zur Polizei und zeige diese BZleiter/ in
an.

Mit Mobbimng sollte man nicht zu zarghaft umgehen, weil Mobbing krank machen kann, deshalb ist es vor dem Gesetz als Körperverletzung zu werten.

Grüße von Nonne213

Guten Morgen Anirac,

die Frage können Sie sich bzw. Ihr Freund sicherlich selbst beantworten!

Die Aussagen sind beleidigend und herausfordernd. Somit dürfte dafür als Grundlage das Strafgesetzbuch sein, aber auch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ansprüche auf dessen Grundlage werden durch Ihren Freund aber sicherlich nur mithilfe eines Rechtsanwaltes geltend gemacht werden können.

Schönen Gruß

Holger

Hallo,
Ihre geschilderte Situation zum Mobbing ist tatsächlich nicht zu unterschätzen. Allerdings ist Mobbing arbeitsrechtlich schwierig weiterzuführen. Ich empfehle mit ihrer geschilderten Situation ein offenes Gespräch mit der Personalabteilung. Im weiteren kann auch die entsprechende Person mit den Vorwürfen durch die Personalleitung konfrontiert werden. Natürlich weiß ich dass dieser Schritt nicht einfach ist und eine Offenlegung des Konfliktes bedeutet. Schwelender Konflikte sind aber eine Triebfeder von Mobbing. Zu Ihrer Frage des BGB ist:
Jeder Rechtsvorschrift besonders dem Arbeitsrecht kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch das Unternehmen genutzt werden. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist jedoch eher unwahrscheinlich und unüblich. Ich empfehle an dieser Stelle zuerst eine Klärung.Diese Form fragen müssen dann konkret im Entscheidungsprozess durch einen Anwalt geklärt werden. 
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. 
Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Ich musste etwas länger recherchieren, weil hier Arbeitsrecht und Strafrecht, in dieser Frage mit einander verworben wurden. Sie können an Hand ihre Darstellung sowohl im Arbeitsrecht und im Strafrecht gegen den BZL vorgehen wobei das Starfrecht in ihrem Fall vorrang hat. Die persönlichen Beleidigungen haben vorrang vor dem arbeitsrechtlichen relevantenMobbing Äüßerungen des BZL. Ich rate Ihnen ihren BZL zu verklagen so wohl in Strafrechtlicher hinsicht als auch in Arbeitsrechtlicher Hinsicht. Ein Anwalt ihres Vertrauens wird ihnen da weiter helfen können.

Hallo ihr lieben,

Erst mal vielen dank für die Antworten und guten Tipps!!
Ich habe das an meinen Freund gebracht. Er hat eine
Beschwerde beim Geschäftsführer eingereicht
Mit einigen anderen, die unter ähnlichen Dingen zu leiden haben.
Zu dem IST er morgen beim Rechtsanwalt um Arbeitsrechtlich und auch Zivilrechtlich vor zu gehen.

Wir werden berichten!

LG Anirac123

Hallo,

Ich frage hier für einen Freund.
Situation:
Bezirksleiterin kann Teamleiterin nicht leiden.
BZL äußert sich bei anderen Teamleitern negativ über diese.

U.A…: - setzt Gerüchte in die Welt,
Bsp.:
• …, dass besagter Teamleiter von Marktführern nicht gemocht
wird u wegen „Scheisse“ Bauens des Marks
verwiesen(Wortlaut:„wurde dort rausgeworfen, weil er Scheisse
ist“).
•…, dass besagter Teamleiter arbeitsauftragsverluste zu
verantworten hätte…
•…, dass Teamleiter andere raus ekeln will , um deren Märkte
zu über nehmen…
Zu dem lässt BZL des Öfteren rassistische Äußerungen von sich,
Bsp: " dieser schlitzi,japse fliegt als erstes" „die Kanaken
(mit Finger-Zeigen-auf-gemeinte-personen) müssen hier raus!“
-> dafür gibt es Zeugen.

Und das jüngste:
Wortwörtlich
" Person X ist ein Und das jüngste:
Wortwörtlich
" Person X (namentlich genannt) ist ein
‚Asoziales Missstück!‘"
Für die letzte Äußerung gibt es definitiv einen Zeugen, dem
dies geäußert wurde.

Zu dem wurde der Teamleiter komischerweise nach diesen
Äußerungen rechtswidrig Abgemahnt.

Frage:
Mitlerweile ist mein Freund sehr deprimiert und auch gekränkt.
Als assozial u alles andere sieht er sich nicht, zu dem wurde
ihm vor 2 Monaten ein eins-A-Arbeitszeugnis ausgestellt.
Das Letzte Ereignis hat den Topf zum Überlaufen gebracht sagt
er und wir wollen erfragen ob man das strafrechtlich zur
Anzeige bringen kann?denn zum einem fühlt er sich mitlerweile
mehr als gemobbt und persönlich angegriffen und zum anderem
stellt sowas in Rollenvertauschter Situation den Grund einer
„Fristlosen Kündigung“ da. Könnten da evtl die
§§ 185,186 und/oder 187 StGB einschlägig sein… ?

Info: " Einen Betriebsrat gibt es dort leider nicht"

Danke schon mal

Gruß Anirac

Hallo,

Hier gibt es ein sehr wirksames Mittel. Sofort in eine Gewerkschaft eintreten. kostenlose Rechtsberatung ab dem ersten Tag und kostenlosen Rechtsschutz ab dem 3. Mitgliedsbeitrag. Vor allem schützt es auch dann bei der Kündigungsschutzklage. Die Gewerkschaften haben die besten und Erfahrensten Arbeitsrechtsanwälte!!!

Auf dem StGB basierend koennen Sie ggf. Unterlassung oder Schmerzensgeld als privater Kläger einklagen. Dies führt nicht zu einer Kündigung.
Auch ist eine Kündigung eines Mitarbeiters durch einen anderen Mitarbeiter nicht ohne weiteres zu erzwingen.
Aber: Mobbing ist durchaus ein schwerwiegender Vorwurf, dem der Arbeitgeber nachgehen muss. Man sollte daher beim naechsthoeheren Vorgesetzten schriftlich Beschwerde einreichen. Dieser muss dann dem Vorwurf nachgehen. Tut er dies nicht, steht Ihnen natuerlich immer noch der Klageweg offen
Allgemein kommt es darauf an, klar zu machendass es sich nicht um einen allgemeinen oder wiederholten Konflikt am Arbeitsplatz habndelt, sondern einen systematische und über einen laengeren Zeitraum gehende Benachteiligung. Hinweise und Erläuterungen hierzu finden Sie leicht ueber eine Internet-Suche.