Hallo Arbeitstier 66,
zunächst einmal gehe ich davon aus, daß Du selbst eine der Aushilfskräfte an der Tankstelle bist (bei mir [Tankstelle] werden …, könnte auch den Anschein erwecken, Du bist selbst Chef der Tankstelle)!
Rechnet der Chef eine Minijob mit € 400,00/ Mon. ab und zahlt der Aushilfe z. B. lediglich € 200,00 aus, so m u ß er sich die Differenz auf die „eigene Tasche tun“!
Alles andere wäre schlichtweg blöd, weil er sonst die betreffenden € 200,00 als Lohnverbindlichkeit in den Büchern stehen hätte.
Mit einer solchen Vorgehensweise betreibt der Chef schlichtweg Steuerhinterziehung.
Durch die „Bezahlung“ von z. B. Nachtzuschlägen, kann der Chef die einschlägig bekannten € 400,00 sogar noch überschreiten, soweit derartige Zuschläge auch tatsächlich steuerfrei sind. Steuerfreie Zuschläge unterliegen nämlich auch nicht der Pauschalabgabe von 30% an die Minijobzentrale (Bundesknappschaft Bahn See in Bochum).
Der Chef bekommt nur dann Probleme, wenn eine Aushilfe ihre persönliche Jahresmeldung bei der Minjobzentrale anfordert (unter Angabe der persönlichen Rentenver-sicherungsnummer bzw. ggfls. der neuen ID-Nummer).
Weist diese Jahresmeldung einen höheren Betrag aus als der Aushilfe tatsächlich ausgezahlt wurde, so könnte die Aushilfe damit zum Finanzamt gehen und den Chef anzeigen.
Was die Frage nach den (Lohn-)Abrechnungen angeht, so hast Du einen Anspruch darauf!!!
Solche Abrechnungen werden auch zweifelsohne erstellt, weil die monatlichen Meldungen an die Minijobzentrale per Computer online erfolgen, und zwar automatisch aus dem Lohnabrechnungsprogramm heraus.
Bei einer Steuerprüfung wird der Chef wahrscheinlich noch zusätzliche Schwierigkeiten bekommen, wenn er keine Quittungen über die ausgezahlten Lohnbeträge vorlegen kann.
Mal ganz abgesehen von dem strafrechtlichen Tatbestand der Steuerhinterziehung, muß der Chef ganz schön dumm sein, weil sich diese Trickserei einfach nicht rechnet!
Nehmen wir einmal an, der Chef hat so viele Aushilfen, daß er je Monat eine abrechnen kann, der er nichts auszahlen muß und sich das Geld selbst „auf die Tasche tut“.
Er rechnet € 400,00 ab und muß dafür 30%, also € 120,00, an die Minijobzentrale abführten. Seine steuerlichen Kosten belaufen sich also auf € 520,00 (400,00 + 120,00 €).
Wenn der Chef mit seiner Tankstelle einen persönlichen Steuersatz von z. B. 30% hat, dann zahlt er 30% von 520 €, also €156,00 weniger an Steuern.
Da er aber 120,00 € an die Minijobzentrale zahlen musste, ohne tatsächlich Lohn an eine Aushilfe gezahlt zu haben, verdient er letztlich nur € 36,00 (156,00 € Steuerersparnis abzüglich € 120,00 an Minijobzentrale).
Die € 400,00 „getürkter Aushilfslohn“ spielen dabei überhaupt keine Rolle; die € 400,00 gehören dem Chef doch so oder so, ob er sie nun in der linken oder in der rechten Hosentasche hat. Der echte geldliche/ finanzielle Vorteil (Liquidität) legt ausschleßlich in den € 36,00 pro Monat bzw. mal 12 = € 432,00/ Jahr.
Wer sich dafür eine derartige Laus in den Pelz setzt, der muß schon sehr schlecht beraten sein.
Beste Grüße
maasterp