Chef soll kündigen

Seit über 10 Jahren bin ich
Geschäftsführer. Durch Umstrukturierung wird mein Bereich aufgelöst(Febr. 2000) und meine Position als Geschäftsführer entfällt. Bisher ging man davon aus, dass ich weiterhin für das Unternehmen tätig bleibe.

Jetzt habe ich signalisiert, dass ich daran nicht interessiert bin, sondern eine Änderungskündigung erwarte, die ich ablehnen werde und somit käme es zu einer Beendigung (gern im gegenseitigen Einvernehmen bei Zahlung einer angemessenen Abfindung) zum 31. Dezember 2000.

Unsere Personalabteilung sieht das ganz anders - sie will/wird wohl gar nicht kündigen, sondern erwartet, dass ich als „normaler“ Angestellter weiterarbeite.

Was kann/sollte/muß ich tun, dass man auf meine Arbeitsleistung verzichtet, mich also von der Arbeitsleistung freistellt und eine Abfindung zahlt?

Ich suche Tipps, Tricks, Kniffe, Erfahrungen, „Schweinereien“ usw.

Was kann/muss/sollte ich tun, um der Personalleitung mal richtig
„Dampf zu machen“?

P. S.: Zu unserem Betriebsrat habe ich ein gutes Verhältnis

Jetzt habe ich signalisiert, dass ich
daran nicht interessiert bin, sondern
eine Änderungskündigung erwarte, die ich
ablehnen werde und somit käme es zu einer
Beendigung (gern im gegenseitigen
Einvernehmen bei Zahlung einer
angemessenen Abfindung) zum 31. Dezember
2000.

ob das mit der abfindung was wird, ist sehr stark von deinem einzelfall abhängig. da ist noch zu klären, ob da nicht eine ganz normale fristgerechte kündigung reicht.

Unsere Personalabteilung sieht das ganz
anders - sie will/wird wohl gar nicht
kündigen, sondern erwartet, dass ich als
„normaler“ Angestellter weiterarbeite.

ein arbeitsvertrag beschreibt mehr oder weniger genau, die von dir zu leistenden tätigkeiten und die damit verbundenen rahmenbedingungen (räumlichkeiten, täglicher arbeitszeit etc.).

eine nicht nur vorübergehende veränderung dieser tätigkeit und der damit verbundenen rahmenbedingungen bedarf einer änderungskündigung - zwangsweise! in welcher art und weise eine weiterbeschäftigung möglich ist, ist dann wieder verhandlungssache der neuen vertragsniederschrift, d. h. du könntest durchaus auch als angestellter wieder eine tätigkeit aufnehmen, wenn du das wolltest.

Was kann/sollte/muß ich tun, dass man auf
meine Arbeitsleistung verzichtet, mich
also von der Arbeitsleistung freistellt
und eine Abfindung zahlt?

gib´ deinem arbeitgeber eindeutig und unmissverständlich zu verstehen, dass du auf gar keinen fall eine andere, als die arbeitsvertragliche arbeit ( = die, die du bisher getätigt hast, auch wenn sie nicht im arbeitsvertrag niedergeschrieben ist entspricht: betrieblicher übung) ausführen wirst

UND: NIMM AUF GAR KEINEN FALL, AUCH NICHT VORÜBERGEHEND EINE ANDERE TÄTIGKEIT IN DER FIRMA AUF, da du sonst durch konkludente handlung ein neues, faktisches arbeitsverhältnis eingehen würdest und selbst kündigen müsstest.

Ich suche Tipps, Tricks, Kniffe,
Erfahrungen, „Schweinereien“ usw.

tipps, tricks und kniffe können dir vielleicht versiertere brettbesucher nennen, ich leider nicht.

Was kann/muss/sollte ich tun, um der
Personalleitung mal richtig
„Dampf zu machen“?

P. S.: Zu unserem Betriebsrat habe ich
ein gutes Verhältnis

da du ein leitender angestellter bist, wird der betriebsrat nicht allzuviel für dich tun können. aber wenn du so ein gutes verhältniss zu ihm hast, dann wird er dich sicherlich gerne fachkundig beraten.

gib´ deinem arbeitgeber eindeutig und
unmissverständlich zu verstehen, dass du
auf gar keinen fall eine andere, als die
arbeitsvertragliche arbeit ( = die, die
du bisher getätigt hast, auch wenn sie
nicht im arbeitsvertrag niedergeschrieben
ist entspricht: betrieblicher übung)
ausführen wirst

ICH HABE EINEN ARBEITSVERTRAG ALS GESCHÄFTSFÜHRER.

EINDEUTIG UND UNMISSVERSTÄNDLICH HABE ICH DAS BEREITS GESAGT!!! DER SAGT, WER GEHEN WILL, SOLL SELBST KÜNDIGEN.

UND: NIMM AUF GAR KEINEN FALL, AUCH NICHT
VORÜBERGEHEND EINE ANDERE TÄTIGKEIT IN
DER FIRMA AUF, da du sonst durch
konkludente handlung ein neues,
faktisches arbeitsverhältnis eingehen
würdest und selbst kündigen müsstest.

KANN MIR DARAUS NICHT „ARBEITSVERWEIGERUNG“ UNTERSTELLT WERDEN???

DA ICH AN BETRIEBSRATZSWAHLEN MIT AKTIVEM WAHLRECHT TEILGENOMMEN HABE (OHNE EINREDE ODGL.) HALTE ICH DEN BETRIEBSRAT SEHR WOHL FÜR ZUSTÄNDIG - NACH BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ BIN UND WAR ICH KEIN LEITENDER ANGESTELLTER (EINSTELLUNGEN UND ENTLASSUNGEN KONNTE/HABE ICH NICHT VORGENOMMEN!).

BESONDERS INTERESSIERT MICH DIE SACHE MIT DER „ARBEITSVERWEIGERUNG“ - WIE MUSS ICH MICH KORREKT VERHALTEN.

ICH HABE EINEN ARBEITSVERTRAG ALS
GESCHÄFTSFÜHRER.

EINDEUTIG UND UNMISSVERSTÄNDLICH HABE ICH
DAS BEREITS GESAGT!!! DER SAGT, WER GEHEN
WILL, SOLL SELBST KÜNDIGEN.

ich bin leider kein jurist, und kann dir deshalb nur sagen, dass dein arbeitgeber nicht im recht ist. wie du dein recht auf änderungskündigung bzw. beendigung des arbeitsverhältnisses durch wegfall der „planstelle“ letztendlich durchsetzen kansst, sollte dir jeder fachanwalt für arbeitsrecht sagen können. ich werde meinen mal fragen (schon allein, weil ich das selbst wissen will).

UND: NIMM AUF GAR KEINEN FALL, AUCH NICHT
VORÜBERGEHEND EINE ANDERE TÄTIGKEIT IN
DER FIRMA AUF, da du sonst durch
konkludente handlung ein neues,
faktisches arbeitsverhältnis eingehen
würdest und selbst kündigen müsstest.

KANN MIR DARAUS NICHT
„ARBEITSVERWEIGERUNG“ UNTERSTELLT
WERDEN???

ich denke nicht, dass es dir als arbeitsverweigerung ausgelegt werden kann, wenn du eine arbeit nicht mehr tust, die als solche nicht mehr existiert.

DA ICH AN BETRIEBSRATZSWAHLEN MIT AKTIVEM
WAHLRECHT TEILGENOMMEN HABE (OHNE EINREDE
ODGL.) HALTE ICH DEN BETRIEBSRAT SEHR
WOHL FÜR ZUSTÄNDIG - NACH
BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ BIN UND WAR ICH
KEIN LEITENDER ANGESTELLTER
(EINSTELLUNGEN UND ENTLASSUNGEN
KONNTE/HABE ICH NICHT VORGENOMMEN!).

BESONDERS INTERESSIERT MICH DIE SACHE MIT
DER „ARBEITSVERWEIGERUNG“ - WIE MUSS ICH
MICH KORREKT VERHALTEN.

dazu kann dir der betriebsrat sicherlich mehr und bessere auskünfte geben als ich. prinzipiell würde ich aber schon denken, dass du als geschäftsführer ein leitender angestellter bist.

by

charly

‚Schrei‘ doch nicht so!
Hallo Hubert,

ich kann ja verstehen das du was mit nachdruck mitteilen möchtest, aber grossbuchstaben alleine gelten im netz als schreien, dazu fällt es noch sehr schwer solche texte zu lesen :smile:

gruß

sonja

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Sorry - wollte deutlich machen
Hi Sonja,

es tut mir leid, dass ich meine Ergänzungen in die Antwort durchgehend mit Großbuchstaben geschrie(b)en habe. Damit wollte ich meinen neuen Text optisch vom vorherigen (der da z. Tl. noch in der Antwort vorhanden war,) abgrenzen.

Ab sofort schreie ich nicht mehr und bin wieder ganz „der liebe Hubert“.

kein problem hubert,

ich hab´s nicht missverstanden. aber nochmals zu deinem fall.

der arbeitgeber muss dir zwangsweise eine änderungskündigung unterbreiten, da er dein arbeitsverhältniss nachhaltig und dauerhafter änderung unterziehen will (art und weise deiner tätigkeit soll geändert werden - vorher geschäftsführer und jetzt angestellter evtl. sachbearbeiter).

dein chef darf gar nicht anders, als dir eine änderungskündigung zu unterbreiten (siehe auch meinen letzten kommentar). diese änderungskündigung kannst du gerichtlich einklagen. wende dich an deinen betriebsrat, der wird dir genauere auskünfte geben können.

by

charly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leitender (leidender) Angestellter
Hi Charly,

Deine Antworten bestätigen mich nicht nur, sie geben mir auch Mut mich zu wehren. Selbstverständlich werde ich Deinem Rat folgen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Überigens sind unsere Personalleitung und ich EINIG, dass ich weder leitender Angestllter war noch bin.

Also gelten für mich die Vorschriften des BetrVG und das ganz normale Arbeitsrecht.

Munter bleiben und Danke sagt

Hubert