Chef streicht Urlaub wegen Versetzung, was tun?

Die Chefin meiner Freundin, die bei einer bekannten Bäckerei aus den Hassbergen arbeitet, teilte ihr heute mit (6 Wochen vor beginn des Urlaubs) das sie diesen aus „betrieblichen Gründen“ nicht antreten kann.
Grund dafür wäre, das sich der Urlaub einer Kollegin mit ihrem überschneiden würde.

Das Problem an der ganzen Sache ist jedoch wie folgt, Sie hat zuvor in einer andren Filiale gearbeitet. Dort wurde ihr der Urlaub zugesagt (leider nicht Schriftlicht) da sich Ihr Urlaub mit keinem Urlaub überschnitten hatte.
Dann wurde Sie jedoch unweigerlich Versetzt und nun darf sie keinen Urlaub nehmen. Da der Urlaub in der andren Filiale jedoch genehmigt wurde, wurde Hotel ect. bereits gebucht.

Darf die Chefin das einfach so?
Schliesslich war vor der Urlaubsanfrage keine Rede davon das sie versetzt wird.

Es ist ein Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern. Gilt der Urlaub der andren Person daher überhaupt als „betrieblicher Grund“?

Hatte jemand bereits das gleiche Problem, oder kann mir Rechtlich hier weiterhelfen?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

Tut mir leid, ich kenn mich nur mit urlaubmachen aus.

Hi, blöd ist halt,dass sie die Zusage der anderen nicht schriftlich hat aber wenn sie etwas gebucht hat und die andere nicht, dann würde ich sagen, dass sie es nicht darf aber rechtlich weiß ich das nicht 100% ig. Sorry

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Hallo Konsensus,

das ist eine schwierige Angelegenheit, zumal die Bewilligung vom Urlaub nicht schriftlich bestätigt wurde.
Die Vorgesetzte, die den Urlaub bewilligt hat, steht die evtl. noch dazu? Oder würde sie notfalls einen Rückzieher bei einer Bestätigung machen?

Normalerweise ist es so, dass der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen muss, wenn ein bewilligter Urlaub „gestrichen“ wird. Nur, kann Deine Freundin wirklich beweisen, dass ihr der Urlaub genehmigt wurde?

Aber… Als erstes halte ich ein persönliches Gespräch mit der neuen Chefin für sehr sehr sinnvoll…

Es tut mir leid, dass ich Dir jetzt nicht besonders helfen konnte.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

guten tag

schauen Sie in den arbeitsvertrag
da ist eindeutig geregelt
wer urlaub genehmigen darf

gruss