Chef verlangt eine Rechtschreibschulung zu machen

Hallo!

Nehmen wir mal an, Person X fängt eine neue Arbeitsstelle an.
Beim Vorstellungsgespräch wird dem Arbeitgeber mitgeteilt, das die Person X im Schreiben kein ASS ist, weil er das nicht gelernt hat.(also Fehler in Wort und Schrift.)

Der Arbeitgeber hat es akzeptiert.

Jetzt verlangt der Arbeitgeber auf einmal, das Person X eine Schulung besuchen soll, um das zu lernen.

Wer müsste für die Kosten der Schulung aufkommen?
Die Person X oder der Arbeitgeber?
Kann der Arbeitgeber dies im nach hinein Verlangen?

Danke für Antworten
gruß Claire

Hallo,

Jetzt verlangt der Arbeitgeber auf einmal, …

Wie lange arbeitet der AN dort schon?

MfG

Hallo,

Jetzt verlangt der Arbeitgeber auf einmal, …

Wie lange arbeitet der AN dort schon?

Erst seit September 08(Sprich noch in der Probezeit)

gruß Claire

Ich würde mal sagen, wenn die Person X nicht nur Stroh im Kopf hat und über den Tellerrand schauen kann, geht sie ganz schnell, auf dem direkten Weg zum Beispiel zur Volkshochschule und belegt einen Kurs auf -eigene- Kosten um auch weiter eine Arbeit zu haben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie lange arbeitet der AN dort schon?

Erst seit September 08(Sprich noch in der Probezeit)

Dann sollte er/sie ganz schnell dem Wunsch des Arbeitgebers Folge leisten, wenn er/sie auch weiter Wert auf die Stelle legt … und nicht danach fragen, wer hier was bezahlen soll/muss.

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Hallo!

Muß der AG nicht sowieso für die normale Befähigung, seine Arbeit ausführen zu können, selber sorgen?

Es gibt ja auch niemand Kurse für normale Schreibprogramme…

Man sollte doch froh sein, Arbeit zu haben. Und: ist es nicht normal, schreiben zu können?
Schon merkwürdig manchmal.

Gruß Carmen

Hi

Jetzt verlangt der Arbeitgeber auf einmal, das Person X eine
Schulung besuchen soll, um das zu lernen.

Weiterbildung kann nie schaden. Vorallem in Zeiten wie diesen erhöht wohl jede Weiterbildung die Chance den Arbeitsplatz zu behalten oder einen neuen zu bekommen.

Gruß
Edith

Mal eine Antwort
Hi!

Mal ohne die Moralkeule zu schwingen…
Grundsätzlich gilt: Was angeordnet wird, muss bezahlt werden.

VG
Guido, der es merkwürdig findet, dass in letzter Zeit dauernd Fragen besternt werden

Hallo,

Mal ohne die Moralkeule zu schwingen…

Die habe ich hier noch gar nicht gesehen

Grundsätzlich gilt: Was angeordnet wird, muss bezahlt werden.

Ja, aber man sollte trotzdem nicht die Gesamtumstände aus den Augen verlieren. Der AN befindet sich hier noch in der Probezeit, und was passieren dürfte, wenn der sich entsprechend äußern würde, dürfte wohl klar sein.

Insoweit ist der einzig rein lebenspraktisch richtige Hinweis, einen entsprechenden Lehrgang - der für klitzekleines Geld bei jeder VHS zu machen ist - schnellstmöglich zu besuchen. Ganz abgesehen davon, dass das kein rausgeschmissenes Geld und ein nur für diesen einzelnen Job verwendbarer Luxus ist, sondern insgesamt für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg von Vorteil sein wird.

Gruß vom Wiz

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Ist schon klar
Hi!

Die habe ich hier noch gar nicht gesehen

Da war der Mod dann wohl schneller mit dem Löschen :smile:

Ja, aber man sollte trotzdem nicht die Gesamtumstände aus den
Augen verlieren.

Ist völlig klar.
Nur fehlte bislang eine einfache Antwort auf eine recht einfache Frage.

Dass man HIER tunlichst seinen Hintern zum Lehrgang bewegen sollte ohne zu mucken, steht außer Frage - wurde aber schon einige Male deutlich gemacht.
Da muss ich nicht auch noch…

Viele Grüße
Guido

Hi,

Dann sollte er/sie ganz schnell dem Wunsch des Arbeitgebers
Folge leisten, wenn er/sie auch weiter Wert auf die Stelle
legt … und nicht danach fragen, wer hier was bezahlen
soll/muss.

Ja das würde ich auch dringend empfehlen.

Klingt so, dass der Arbeitgeber scheinbar mit den Rechtschreibkenntnissen nicht einwandfrei zufrieden ist und deshalb einen Kurs „empfiehlt“. :smile:

Gruß

Flo

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