Chef verweigert kmgeld dinstl. genutztenPrivatpkw

hallo
wie ist das wenn jemand mit seinem privaten PKw für die arbeit fährt, da es vetraglich so verlanggt wird, wegen nicht so vieler dienstwagen, wie mitarbeiter angestellt sind.
Wenn man leider die kilometerzettel/nachweise verspätet abgegeben hat(vergessen/Krank/ ect…)die kilometer jedoch erbracht und schriftlich festgehalten sind, vom januar und Februar diesen jahres voll erstattet worden sind, nur die gefahrenen vom dezember 2009 nicht, obwohl es sehr viele km`s waren… mit der begründung vom vorgesetzten:

" Abrechnung 2009 bereits abgeschlossen! Kilometererstattung nicht mehr abbrechenbar, da verspätet abgegeben!!" und somit verjährt!!

Beim finanzamt kann man ja auch die Kilometer vom Vorjahr einreichen, da ist es doch auch nicht verjährt?! auch wenn das nur die wegestrecke zur arbeit ist.
Da es ja auch jobs gibt wo man keine steuern zahlt, kann man ja auch keine lohnsteuer machen und darüber versuchen kms zurück zu bekommen…

Letzte Woche hat der Vorgesetzte vom oben genannten Fall dieses sogar schriftlich vermerkt, das verspätete Zettel weder angenommen noch erstattet werden!
Nun meine Frage an euch
a)
Darf ein vorgesetzter die geleisteten Kilometer verweigern und nicht erstatten?
b) Wie ist das bei verspäteter abgabe?
c)
Wo kann ich bessere Infos über das Thema finden?
Über jede Hilfe seeeeeeehhhrrrr dankbar
mfg

Kein KM-Geld vom FA…
!

Beim finanzamt kann man ja auch die Kilometer vom Vorjahr
einreichen,(…)

=>nein, kilometer reicht man nicht beim finanzamt ein. und auch nicht vom vorjahr.

(…)kann man
ja auch keine lohnsteuer machen

=> lohnsteuer kann man nicht machen, die wird vom lohn einbehalten. man kann aber eine einkommensteuererklärung einreichen…

und darüber versuchen kms
zurück zu bekommen…

=> nö, das finanzamt zahlt kein kilometergeld zurück. wenn, kann man die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte als werbungskosten abziehen. diese werbungskosten mindern dann die einkünfte aus nichtselbständiger arbeit

schöne grüße
e

=> nö, das finanzamt zahlt kein kilometergeld zurück. wenn,
kann man die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte als
werbungskosten abziehen. diese werbungskosten mindern dann die
einkünfte aus nichtselbständiger arbeit

Aber das gilt doch auch für jegliche Dienstfahrten die nicht vom AG
erstattet worden sind oder hat sich da was geändert?

Gruß
Stefan

Keine Kostenerstattung vom FA

Aber das gilt doch auch für jegliche Dienstfahrten die nicht
vom AG
erstattet worden sind oder hat sich da was geändert?

=> Nein, Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten (so heißt es neuerdings) können als Werbungskosten angesetzt werden. Man bekommt diese Aufwendungen allerdings nicht vom Finanzamt erstattet. Darum geht es mir primär. Denn der Irrglaube, man bekomme die Werbungskosten vom FA erstattet, ist leider nicht totzukriegen.

Hallo,

Aber das gilt doch auch für jegliche Dienstfahrten die nicht
vom AG
erstattet worden sind oder hat sich da was geändert?

=> Nein,

Doch.

Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten (so heißt es
neuerdings) können als Werbungskosten angesetzt werden.

Genau das (ohne den exakten Begriff) hat Stefan doch geschrieben.

Cu Rene

Hallo,

Aber das gilt doch auch für jegliche Dienstfahrten die nicht
vom AG
erstattet worden sind oder hat sich da was geändert?

=> Nein,

Doch.

Dann würd mich mal interessieren, WAS sich da geändert hat?!

Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten (so heißt es
neuerdings) können als Werbungskosten angesetzt werden.

Genau das (ohne den exakten Begriff) hat Stefan doch
geschrieben.

Stefan hat gefragt, ob das noch so ist, und experttobe hats bestätigt. Wo ist Dein Problem?

NEIN, es hat sich NICHTS geändert! Bitte genauer lesen, worauf sich das NEIN bezogen hat.
MfG
e

*grins*
Lesen und Verstehen sind halt doch recht verzwickte Angelegenheiten
:wink:

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wußte nicht das dieses thema soviel diskussion anzieht :wink:
Danke schonmal für die antworten, nur sind das leider nicht die richtigen auf die vorher genannten Fragen…

Lohnsteuerjahresausgleich kann nicht gemacht werden, da geringverdiener und zahlt somit auch keine Steuer, keine steuern gezahlt, somit auch nichts wieder zubekommen

Es geht bei dieser Frage nicht um Steuern, sondern um die Dienstfahrten mit dem eigenen Privatpkw (vom patient zu Patient…usw…)
Die Abgabe des Kilometernachweis erfolgte am 1.3.2010 vom Dez.2009, der nun nicht ausgezahlt wird wegen bereits geschlossenem Abrechnungszeitraums und somit verjährt. Auch zukünftig werden keine mehr verspätet angenommen!
Z.B. Hr so und so ist im März 2010 ca 213 km mit seinem privaten Pkw gefahren, führt ordentlich den Kilometernachweis(ähnlich wie Fahrtenbuch), gibt diesen jedoch nicht am 1.April 2010 ab, sondern erst am 2.oder 3.April, somit wäre das ja schon verspätet, da der erste schon vorbei ist…

Hat der Vorgesetzte das Recht, bei zu später abgabe des Kilometernachweis die gefahrenen Kilometer nicht auszuzahlen, bzw zu verweigern ? Auch wenn dieser erst 2 Monate später abgegeben worden ist?

Und wenn ja, wo gibt es eine Klausel oder Gesetzt zum nachlesen?
mit besten Dank und Lieben Gruß