seit knapp 4 Jahren darf er, nur mündlich geregelt, seinen Hund mit zur Arbeit nehmen obwohl der schriftliche Arbeitsvertrag die Mitnahme vom Haustieren verbietet.
Ein Wechsel seines Vorgesetzten hat jetzt folgends verursacht: Der NEUE CHEF will den Hund, der bereits knapp 4 Jahre mitdurfte, nicht .
Ist das nachträgliche Verbot rechtens?** Kann mein Onkel es schaffen seinen Hund weiter mitzunehmen?**Der Hund befindet sich für Kunden und andere Mitarbeiter während der Arbeit in einem nicht einsehbaren Bereich.
kurz und knapp: Ja, der Vorgesetzte darf das - und er tut es auch. Obwohl er dabei schlecht beraten ist. Sofern der MA diese Weisung ignoriert, riskiert er sogar eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung.
Aber:
Nach so einer langen Zeit hat sich der Mitarbeiter auf die Anwesenheit seines Haustieres „eingerichtet“ und wir unterstellen mal, dass es auch in den vier Jahren reibungslos und zur Zufriedenheit aller funktioniert hat. Einen Rechtsanspruch (z. B. Gewohnheitsrecht) kann er daraus jedoch nicht ableiten. (Aktenzeichen 8 Ca 7883/12)
Evtl. hilft ein Gespräch mit dem neuen Vorgesetzten. Dabei kann lediglich an die Einsicht appeliert werden. Denn „Führungspsychologisch“ spricht eine Menge dafür, dass diese „betriebliche Übung“ weiter geduldet werden sollte: Der AN ist leistungsfähiger und ehr bereit, seine Anwesenheit im Betrieb im Notfall zu verlängern. Dazu gibt es Studien, die dies belegen: http://www.zeit.de/karriere/2011-09/tiere-im-buero
Schreib mal, ob die Überzeugungsarbeit funktioniert hat.