Chef will Hund am Arbeitsplatz nach 4 Jahren verbieten?

Meinem Onkel liegt etwas am Herzen,

seit knapp 4 Jahren darf er, nur mündlich geregelt, seinen Hund mit zur Arbeit nehmen obwohl der schriftliche Arbeitsvertrag die Mitnahme vom Haustieren verbietet.

Ein Wechsel seines Vorgesetzten hat jetzt folgends verursacht: Der NEUE CHEF will den Hund, der bereits knapp 4 Jahre mitdurfte, nicht .

Ist das nachträgliche Verbot rechtens?** Kann mein Onkel es schaffen seinen Hund weiter mitzunehmen?**Der Hund befindet sich für Kunden und andere Mitarbeiter während der Arbeit in einem nicht einsehbaren Bereich.

Moin,

kurz und knapp: Ja, der Vorgesetzte darf das - und er tut es auch. Obwohl er dabei schlecht beraten ist. Sofern der MA diese Weisung ignoriert, riskiert er sogar eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung.

Aber:

Nach so einer langen Zeit hat sich der Mitarbeiter auf die Anwesenheit seines Haustieres „eingerichtet“ und wir unterstellen mal, dass es auch in den vier Jahren reibungslos und zur Zufriedenheit aller funktioniert hat. Einen Rechtsanspruch (z. B. Gewohnheitsrecht) kann er daraus jedoch nicht ableiten. (Aktenzeichen 8 Ca 7883/12)

Evtl. hilft ein Gespräch mit dem neuen Vorgesetzten. Dabei kann lediglich an die Einsicht appeliert werden. Denn „Führungspsychologisch“ spricht eine Menge dafür, dass diese „betriebliche Übung“ weiter geduldet werden sollte: Der AN ist leistungsfähiger und ehr bereit, seine Anwesenheit im Betrieb im Notfall zu verlängern. Dazu gibt es Studien, die dies belegen: http://www.zeit.de/karriere/2011-09/tiere-im-buero

Schreib mal, ob die Überzeugungsarbeit funktioniert hat.

Gruß

Georg

Vielen Dank Georg, sobald ich ich eine Resonanz auf den ausführlichen Tip habe melde ich mich.

Hallo,

Der NEUE CHEF will den Hund, der bereits knapp 4 Jahre mitdurfte, nicht.

Vielleicht leidet der neue Chef an einer Hundephobie,ist allergisch gegenüber
Hundehaare,ein Hundehasser,etc.

All dies wissen wir nicht und ist m.E. auch irrrelevant da,

…der schriftliche Arbeitsvertrag die Mitnahme vom Haustieren verbietet…

Ausnahmen bestätigen zwar die Regel,sollte es aber in einem klärenden Gespräch
zu keiner Einigung kommen,bleibt wohl nur der Weg zum Arbeitsgericht.

Die Chansen auf ein positives Urteil tendieren m.E. aber gegen Null.

Es bestätigen wieder Ausnahmen die Regel,da wir nicht wissen unter welchen
Vorraussetzungen diese Ausnahmeregelung erteilt wurde.

LG Bollfried

Danke Bollfried, leider bestätigst du die Aussage von Georg. Ich werde das Ergebnis , wenn es endgültig ist, hier mitteilen.