wie ist das eigentlich allgemein als Stundenlöhner, wenn man z.B. 20h die Woche arbeitet. Darf der Chef, aus welchen persönlichen Gründen auch immer einen Studenten, der in dem Unternehmen arbeitet z.B. Getränkemarkt, einfach so einplanen, wie er Lust hat, ohne Rücksicht auf die Vorlesungsstunden in der Uni zu nehmen? Oder gibt es ein Gesetzt das dem Arbeitgeber verbietet, einfach so einen Stunden aus Rache oder sonstigem einfach so einzuplanen, nur damit er nicht in die Uni kann und deswegen seinen Job kündigt. ???
wie ist das eigentlich allgemein als Stundenlöhner, wenn man
z.B. 20h die Woche arbeitet.
Was steht im Vetrag? Welche Arbeitszeiten wurden dort vereinbart.
Steht dort dort eine Klausel, dass Vorlesungszeiten nicht eingeolant werden dürfen? Oder steht da etwas, was in die Richtung „gemäß Bedarf“ geht?
Darf der Chef einen Studenten einfach so einplanen, wie er Lust hat?
Grundiziell und prinzisätzlich schlicht ja. Willkommen auf der Erde. Wenn im Arbeitsvertrag nicht drin steht (und das steht selten so drin) „Die Arbeitszeit ist von Dings Uhr bis Bums Uhr und sonst nix“, dann unterliegt die Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Oder gibt es ein Gesetzt das dem Arbeitgeber verbietet, einfach so
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Der betroffene Student hat mutmaßlich einen Vertrag unterzeichnet, in dem er sich verpflichtet, so und so lange da und da für dieses und jenes Entgelt zu arbeiten. Vorlesung, oder Hamsterin zum Gynäkologen, oder sonstige Veranstaltungen sind Privatangelegenheiten, die mit dem Arbeitsvertrag erst mal nichts zu tun haben. Ein Gesetz zum Schutze des akademischen Nachwuchses vor den Komforteinbußen der richtigen Welt (StudNuckSchaukGes) ist bisher nicht geplant, soviel ich weiß.
Natürlich kann man mit einem Arbeitgeber eine Nebenabrede treffen, die bestimmte Tage oder Uhrzeiten von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ausnimmt - aber Standard ist das nicht. Steht derlei also nicht im Vertrag, dann Pech.