Chef will mich während der Vorlesungsstunden arbei

Guten Tag,

wie ist das eigentlich allgemein als Stundenlöhner, wenn man z.B. 20h die Woche arbeitet. Darf der Chef, aus welchen persönlichen Gründen auch immer einen Studenten, der in dem Unternehmen arbeitet z.B. Getränkemarkt, einfach so einplanen, wie er Lust hat, ohne Rücksicht auf die Vorlesungsstunden in der Uni zu nehmen? Oder gibt es ein Gesetzt das dem Arbeitgeber verbietet, einfach so einen Stunden aus Rache oder sonstigem einfach so einzuplanen, nur damit er nicht in die Uni kann und deswegen seinen Job kündigt. ???

Hallo

wie ist das eigentlich allgemein als Stundenlöhner, wenn man
z.B. 20h die Woche arbeitet.

Was steht im Vetrag? Welche Arbeitszeiten wurden dort vereinbart.
Steht dort dort eine Klausel, dass Vorlesungszeiten nicht eingeolant werden dürfen? Oder steht da etwas, was in die Richtung „gemäß Bedarf“ geht?

Gruß
Carlos

das weiß ich nicht, ist ein normaler vertrag auf 20h.

Mahlzeit liebe w-w-wler, guten Morgen liebe Studenten!

das weiß ich nicht, ist ein normaler vertrag auf 20h.

Als Student wird man aber doch seinen Vertrag nehmen können, ihn
lesen und dann schreiben können was drin steht oder?

Gruß
Stefan

4 „Gefällt mir“

Guten Tag.

Darf der Chef einen Studenten einfach so einplanen, wie er Lust hat?

Grundiziell und prinzisätzlich schlicht ja. Willkommen auf der Erde. Wenn im Arbeitsvertrag nicht drin steht (und das steht selten so drin) „Die Arbeitszeit ist von Dings Uhr bis Bums Uhr und sonst nix“, dann unterliegt die Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Oder gibt es ein Gesetzt das dem Arbeitgeber verbietet, einfach so
[…]

Der betroffene Student hat mutmaßlich einen Vertrag unterzeichnet, in dem er sich verpflichtet, so und so lange da und da für dieses und jenes Entgelt zu arbeiten. Vorlesung, oder Hamsterin zum Gynäkologen, oder sonstige Veranstaltungen sind Privatangelegenheiten, die mit dem Arbeitsvertrag erst mal nichts zu tun haben. Ein Gesetz zum Schutze des akademischen Nachwuchses vor den Komforteinbußen der richtigen Welt (StudNuckSchaukGes) ist bisher nicht geplant, soviel ich weiß.

Natürlich kann man mit einem Arbeitgeber eine Nebenabrede treffen, die bestimmte Tage oder Uhrzeiten von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ausnimmt - aber Standard ist das nicht. Steht derlei also nicht im Vertrag, dann Pech.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,
ich dachte es gibt auch so eine Regelung, dass alles auf eine öffentliche Nötigung hinausschieben würde.

Abend!

ich dachte es gibt auch so eine Regelung, dass alles auf eine
öffentliche Nötigung hinausschieben würde.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Gruß
Stefan

Hallo,

ich dachte es gibt auch so eine Regelung, dass alles auf eine
öffentliche Nötigung hinausschieben würde.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Also - Arbeit würde ich jetzt aber schon als ‚empfindliches Übel‘ bezeichnen…
SCNR
Gruß
loderunner