Hallo.
Ich sehe eigentlich überhaupt keinen Grund, die Maßnahme des AG anzugreifen.
Das war aber ursprünglich auch nicht gefragt, sondern es ging darum, dass die Betroffenen wissen wollten, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht …
Was soll denn soooo vertraulich sein, daß der
AG es noch nicht mal wissen darf? Dabei dürfte es sich
höchstens um Privatangelegnheiten halten und die müssen ja
nicht im Firmenkalender vermerkt werden, oder?
Kommt drauf an. Wenn ich mich in einer anderen Abteilung vorstelle; wenn ich den Werkarzt aufsuche; wenn ich mich bzgl. Altersteilzeit beraten lasse … ist alles nicht so ganz privat, aber auch nicht unbedingt dem Chef auf die Nase bindenswert. Es geht immerhin um einen 5000-Leute-Laden.
Ansonsten fände
ich es äußerst merkwürdig, wenn mir als AG mein AN auf die
Frage, was er denn heute während seiner Arbeitszeit so machen
wird, antwortet: „Tut mir leid, Cheffe, ist vertraulich!“
Es ist aber durchaus so, dass das BetrVG hier den Passus der „… technischen Einrichtungen, die geeignet sind, Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen …“ in das Mitspracherecht des BR stellt. Die persönliche Ansprache durch den Vorgesetzten ist ein ganz anderes Butterbrot.
Übrigens würde ich als AG, wenn man sich wegen des Kalenders
quer stellt, einfach einen Tätigkeitsbericht anfordern,
welcher täglich anzufertigen ist. Dagegen wird auch niemand
etwas ausrichten können.
Auch eine Möglichkeit, die Produktivität zu bremsen und sich selbst mehr Papier aufzuhalsen 
Aber ich bin inhaltlich gar nicht so weit weg von Dir. Die gängigen Kalenderprogramme sollten doch eigentlich in der Lage sein, zwischen ganz toll dienstlichen, ein bisschen dienstlichen und privaten Terminen zu unterscheiden …? Außerdem können solche Programme auch - z.B. zu Terminplanungszwecken - einem Terminersteller mitteilen, dass der Herr Dingeris zu einer bestimmten Zeit nicht verfügbar ist, auch ohne preiszugeben, dass er zu dieser Zeit mit Frl. Defeu unterm Efeu liegt.
Misstrauen löst ein Vorgesetzter mit Maßnahmen wie der hier beschriebenen sowieso nur aus, wenn er per Order de Mufti vorgeht. Dass in einer Bude > 5000 Nasen eine Software auch nur verwendet wird, ohne dass GL + BR dazu Regelungen treffen, halte ich eh für ausgeschlossen.
Gruß Eillicht zu Vensre