Chef will Outlook-Kalender einsehen

Hallo,

allgemein formuliert: angenommen ein Vorgesetzter bittet seine Mitarbeiter daß sie in ihren Outlook-Kalendern den Vorgesetzten als Vertreter mit lesendem Zugriff eintragen!

Noch einige Infos zum Hintergrund:

  • Begründung durch Vorgesetzen: Überblick über laufende Aktivitäten
  • Unternehmensgröße: > 5000 MA
  • Anfrage neu / keine betriebliche Übung

Die Mitarbeiter empfinden dies als „Überwachung“ - wie ist der rechtliche Status? Zulässig??

Gruß
Max

Hallo.

  • Unternehmensgröße: > 5000 MA
    rechtliche Status? Zulässig??

Wenn ein BR in dem Laden existiert (anzunehmen bei der Größe), dann ist eine solche Maßnahme mit dem BR zu beraten. Dieser kann dann bei der technischen Ausgestaltung drei bis zwei Wörtchen mitschnabeln.

Die grundizielle Zulässigkeit ist m.E. dann gegeben, wenn sich der Zugriff auf einen bestimmten Datenumfang (im Beispiel den Kalender) definieren lässt und es die Möglichkeit gibt, bestimmte Inhalte (durch einen „Vertraulich“- Vermerk o.dgl.) vom Zugriff auszuschließen. Außerdem sollte - hier kommt wieder der BR ins Spiel - dieser im Rahmen seiner Mitspracherechte bzgl. Leistungs- und Verhaltenskontrolle den Abschluss einer Betriebsvereinbarung anstreben. Damit müsste eine Verwendung von Kalenderdaten - die ja durchaus Rückschlüsse auf das individuelle Leistungsverhalten zulassen - stringent geregelt werden; jeder nicht vor den Dampfer geschwommene BR sollte solche BV kennen.

Wichtig dabei ist, dass der Arbeitgeber die Maßnahme nicht einfach durchführen und den BR irgendwann einmal darüber informieren darf! Das Gesetz verlangt die rechtzeitige und umfassende Information des BR … das heißt, rechtzeitig vor der Durchführung müssen dem BR die Tatsachen dargelegt und mit diesem beraten werden.

Im übrigen gelten die vorgenannten Passagen durchaus auch für Teams und andere Arbeitsgruppen - nicht nur bei unternehmensweiten Änderungen. Der betreffende Vorgesetzte wäre gut beraten, sich mit dem Personalunwesen in Verbindung zu setzen,

meint Eillicht zu Vensre

Hi Max,

eigentlich ist Eillichts umfangreicher Antwort nix mehr hinzuzufügen. Darum will ich nur noch aus meiner Erfahrung plaudern, dass es in bisher allen Firmen so war, dass alle Kollegen in dem Outlook-Kalender (und nur dort, nicht in den Mails oder im Adressbuch!) lesen konnten. Müssen sie doch auch, wenn sie irgendwelche Meetings planen wollen. Darüber hinaus gibt es im Outlook standardmässig die Möglichkeit Termine als „privat“ zu kennzeichnen, da sieht der nette Leser dann nur Datum, Uhrzeit und „privater Termin“ aber nicht „Rendezvous mit dem tollen Millionär aus der Schlossallee 1“.
Wie gesagt, das finde ich für die Planung schon sehr hilfreich. Und meine privaten Termine verwalte ich eh anderswo :wink:

*wink*

Petzi

Hallo

Die grundizielle Zulässigkeit ist m.E. dann gegeben, wenn sich
der Zugriff auf einen bestimmten Datenumfang (im
Beispiel den Kalender) definieren lässt und es die
Möglichkeit gibt, bestimmte Inhalte (durch einen
„Vertraulich“- Vermerk o.dgl.) vom Zugriff auszuschließen.

Ich sehe eigentlich überhaupt keinen Grund, die Maßnahme des AG anzugreifen. Was soll denn soooo vertraulich sein, daß der AG es noch nicht mal wissen darf? Dabei dürfte es sich höchstens um Privatangelegnheiten halten und die müssen ja nicht im Firmenkalender vermerkt werden, oder? Ansonsten fände ich es äußerst merkwürdig, wenn mir als AG mein AN auf die Frage, was er denn heute während seiner Arbeitszeit so machen wird, antwortet: „Tut mir leid, Cheffe, ist vertraulich!“ (…:o)…)

Übrigens würde ich als AG, wenn man sich wegen des Kalenders quer stellt, einfach einen Tätigkeitsbericht anfordern, welcher täglich anzufertigen ist. Dagegen wird auch niemand etwas ausrichten können.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Ich sehe eigentlich überhaupt keinen Grund, die Maßnahme des AG anzugreifen.

Das war aber ursprünglich auch nicht gefragt, sondern es ging darum, dass die Betroffenen wissen wollten, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht …

Was soll denn soooo vertraulich sein, daß der
AG es noch nicht mal wissen darf? Dabei dürfte es sich
höchstens um Privatangelegnheiten halten und die müssen ja
nicht im Firmenkalender vermerkt werden, oder?

Kommt drauf an. Wenn ich mich in einer anderen Abteilung vorstelle; wenn ich den Werkarzt aufsuche; wenn ich mich bzgl. Altersteilzeit beraten lasse … ist alles nicht so ganz privat, aber auch nicht unbedingt dem Chef auf die Nase bindenswert. Es geht immerhin um einen 5000-Leute-Laden.

Ansonsten fände
ich es äußerst merkwürdig, wenn mir als AG mein AN auf die
Frage, was er denn heute während seiner Arbeitszeit so machen
wird, antwortet: „Tut mir leid, Cheffe, ist vertraulich!“

Es ist aber durchaus so, dass das BetrVG hier den Passus der „… technischen Einrichtungen, die geeignet sind, Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen …“ in das Mitspracherecht des BR stellt. Die persönliche Ansprache durch den Vorgesetzten ist ein ganz anderes Butterbrot.

Übrigens würde ich als AG, wenn man sich wegen des Kalenders
quer stellt, einfach einen Tätigkeitsbericht anfordern,
welcher täglich anzufertigen ist. Dagegen wird auch niemand
etwas ausrichten können.

Auch eine Möglichkeit, die Produktivität zu bremsen und sich selbst mehr Papier aufzuhalsen :wink:

Aber ich bin inhaltlich gar nicht so weit weg von Dir. Die gängigen Kalenderprogramme sollten doch eigentlich in der Lage sein, zwischen ganz toll dienstlichen, ein bisschen dienstlichen und privaten Terminen zu unterscheiden …? Außerdem können solche Programme auch - z.B. zu Terminplanungszwecken - einem Terminersteller mitteilen, dass der Herr Dingeris zu einer bestimmten Zeit nicht verfügbar ist, auch ohne preiszugeben, dass er zu dieser Zeit mit Frl. Defeu unterm Efeu liegt.

Misstrauen löst ein Vorgesetzter mit Maßnahmen wie der hier beschriebenen sowieso nur aus, wenn er per Order de Mufti vorgeht. Dass in einer Bude > 5000 Nasen eine Software auch nur verwendet wird, ohne dass GL + BR dazu Regelungen treffen, halte ich eh für ausgeschlossen.

Gruß Eillicht zu Vensre

1 Like

Hi,
da stellst sich mir die Frage nach der Firmenkultur. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit (Betrieb >60000 MA)
Auf meinen Kalender haben mein Chef und meine Kollegen lesenden Zugriff - und umgekehrt natürlich auch. Allein schon um zu wissen, wo mein Kollege ist, wenn er telefonisch nicht zu erreichen ist.

Da ist auch nie der BR eingeschaltet oder gefragt worden.
Im Übrigen kann man sowohl in Outlook (Exchange) aus auch in Lotus Notes (Domino), Termine als „Privat“ kennzeichnen. Dann sind sie nur noch blockiert aber keiner ausser man selbst (und der Admin) sieht den Inhalt.

Gruss
Quaser