Chef zahlt Lohn nicht aus

Ich war bei einem Subunternehmer von Hermes beschäftigt. Nun Habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 23.08 gekündigt. Mein Arbeitgeber behält mein noch außenstehenden Lohn vom August, welcher am 17.09. gezahlt werden sollte zurück.
Als Begründung gibt er an, dass er die letzten 8 Wochen meine geleistete Arbeit überprüfen muss.
Ich stehe ohne Geld da und muss nun darauf warten, dass er mir meinen Lohn zahlt.
Meine Frage wäre nun, ist er dazu berechtigt oder hätte er mir wenigstens einen Abschlag zahlen müssen. Ich konnte keine Miete noch mir Lebensmittel kaufen.
Auf die Bitte mir mein Arbeitszeugnis auszuhändigen, sagte ermir ich muss erst die Überprüfung abwarten

MfG
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Liebe Frau Drescher, inwieweit Ihr Arbeitgeber ausstehendes Entgelt einbehalten darf haengt unter anderem von Ihrem Arbeitsvertrag ab. In der Regel hat der Arbeitgeber jedoch kein Zurückbehaltungsrecht. Die Schwierigkeit liegt hier jedoch eher darin, dass Sie - wenn der Arbeitgeber wie in Ihrem Fall es donnoch macht - Ihr Recht durchsetzen muessen. Das bedeutet die Einschaltung eines Anwaltes, ggf. gerichtliches Vorgehen. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben muessen Sie die Kosten zunaechst selbst tragen, im Falle eines Erfolges müsste Ihr ehemaliger Arbeitgeber die Kosten übernehmen.
Selbst wenn der Arbeitgeber das Entgelt einbehalten darf, erscheint mir die Dauer in jedem Fall zu gross. Nach billigem Ermessen hat der Arbeitgeber seine Ansprüche zeitnah zu prüfen und die Endabrechnung vorzunehmen. Dies sollte spaetesten mit der Abrechnung des Folgemonats erfolgen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und machen Sie Ihm die Dringlichkeit klar. Wenn dies keinen Erfolg hat wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie auch hinsichtlich Prozesskostenhilfe beraten kann.

Hallo,

hier kann nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen. Richtig ist das jedenfalls von Deinem Ex-Chef nicht!
Wie gesagt; schnell einen Anwalt einschalten!

Hallo Hildegard,

meine Empfehlung ist sofort zum Arbeitsgericht gehen und eine „kostenlose“ Klage einreichen.

Gruß

Jürgen

gehen Sie zum Arbeitsamt, Sozialamt (Vorschuss) und zum Rechtsanwalt. MfG Peter A. Hoppe

Ich war bei einem Subunternehmer von Hermes beschäftigt. Nun
Habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 23.08 gekündigt. Mein
Arbeitgeber behält mein noch außenstehenden Lohn vom August,
welcher am 17.09. gezahlt werden sollte zurück.
Als Begründung gibt er an, dass er die letzten 8 Wochen meine
geleistete Arbeit überprüfen muss.
Ich stehe ohne Geld da und muss nun darauf warten, dass er mir
meinen Lohn zahlt.
Meine Frage wäre nun, ist er dazu berechtigt oder hätte er mir
wenigstens einen Abschlag zahlen müssen.

Eine so lange Zurückbehaltung des Lohnes, nur weil er offensichtlich seinen Laden so mies organisiert hat, dass es Wochen dauert, Deine geleistete Arbeit zu überprüfen, ist eindeutig unrechtmässig.

Und für das Arbeitszeugnis gilt natürlich dasselbe.

Ich konnte keine

Miete noch mir Lebensmittel kaufen.
Auf die Bitte mir mein Arbeitszeugnis auszuhändigen, sagte
ermir ich muss erst die Überprüfung abwarten

MfG
… mehr auf
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo Hildegard Drescher,
ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber mit dem Hinweis auf die Überprüfung den Lohn so lange nicht zurückhalten darf und eine Teilauszahlung wäre definitiv angebracht (so nebenbei: jetzt zeigt sich, dass man von solchen Arbeitgebern Abstand nehmen sollte…), denn eine Überprüfung von fast einem Monat ist nicht tragbar! Das ist meine Meinung und ohne Gewähr… Da gäbe es nur eins: Termin beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (erste Beratungsstunde kostet nicht die Welt und in Anbetracht der existenziellen Gefahren (Verzug der Mietzahlung etc.) wäre das Geld gut „angelegt“. Bitte aber VORHER nach dem Preis telefonisch nachfragen/festlegen. Heute ist der 27.09., also müsste die Zahlung längst auf dem Konto sein. Ist das der Fall?

Das Thema mit dem Zeugnis scheint nachvollziehbar (erst die Prüfung und dann die Bewertung der Leistung)und ist zweitrangig.

Gruss

Wagner

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Leider kann ich nicht weiterhelfen. Ich hoffe das jemand helfen kann, denn das ist eine Sauerei was die sich erlauben.

Hallo Hildegard,

dass geht natürich gar nicht. Er muss Dir den Lohnzahlen. Stelle ihm schriftlich ein Ultimatum. Sollte dieses verstreichen, kannst Du zum Gericht gehen. Mit fällt leider im Moment nicht ein, wie das Formular heisst, was Du dort beantragen kannst. Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und drücke Dir ganz doll die Daumen, dass Du Dein Geld bald erhälst.

Liebe Grüße

Hallo Frau Drescher,
Vertraglich vereinbarte Zahlungen darf eine Partei nicht einfach so kürzen.
Sollte das einfach so geschehen muss das eingefordert und ggfs. beim Arbeitsgericht nebst Zinsen eingeklagt werden. So ist die rechtliche Seite.

Hinzu kommt noch, daß der Grund hierfür unmaßgeblich ist. ABer es wäre schon interessant, was der Arbeitgeber bemängeln will. Liegen tatsächlich irgendwelche Versäumnisse vor, so hätte er diese dokumentieren müssen und „rechtzeitig“ also bereits zu Beginn der 8 Wochen… wo angebl. Mißstände aufgetreten sind bzw. mit der Leistung keine Zufriedenheit mehr bestand, bei Ihnen schriftlich vorbringen müssen.

MFG Octo-Juro

Hallo, sorry für die späte Antwort.

Er darf deinen Lohn natürlich nicht einbehalten. Unabhängig von deiner Leistung, denn schließlich hast du ja Arbeitsleistung erbracht. Auch ein Zeugnis muss er dir aushändigen. Aber solche Unternehmen sind es die ja auch in den Medien immer in die Schlagzeilen geraten. Deshalb mein Rat: Geh sofort zu einem Anwalt. Du bekommst mit Sicherheit Prozesskostenbeihilfe also kannst du das in Anspruch nehmen. Wehr dich. Wenn du das nicht tust, wird die Überprüfung mit Sicherheit ergeben, daß du schlecht gearbeitet hast und er dir daher den Lohn nicht auszahlt. Das darf er aber nicht. Wie gesagt, du hast Arbeitsleistung erbracht dafür bist du zu entlohnen. Viel Glück.

Sofort Brief per Einschreiben und darin zur Zahlung mit Fristsetzung 14 Tage auffordern mit Hinweis „sollte Geld nicht eingehen, wird Rechtsanwalt Fall übernehmen“.

Beste Grüße