folgende fiktive Situation:
Der Chef sagt den Mitarbeitern, dass er ein Liqiditätsproblem in beachtlicher Höhe hat. Zudem kündigt er einem Mitarbeiter per SMS fristlos wegen Krankheit, kurz vor Gehaltszahlungstag. Den Gehalt zahlt er nicht. Weiterhin bietet er die Wiedereinstellung dem Mitarbeiter per SMS an, wenn dieser trotzt Krankmeldung zur Arbeit erscheint.
Könnte man juristisch von Unterschlagung des Gehaltes ausgehen? § 246 Absatz 1 StGB. Weiterhin von Nötigung §240 StGB?
Wie soll der geschädigte am besten vorgehen?
Das Arbeitsverhältnis möchte dieser nicht aufrechterhalten, und Aufgrund der genannten Fälle Strafanzeige erstatten.
Danke für Eure Beiträge
Hallo,
so was klärt man am Besten vor ort mit einem Fachanwalt. Da wäre eine Ferndiagnose sehr riskant.
&Tschüß
Wolfgang
Zudem kündigt er einem Mitarbeiter
per SMS
Schon wegen § 623 BGB unwirksam.
fristlos wegen Krankheit
Kein Grund für eine fristlose Kündigung. Damit bleibt - wenn überhaupt - eine ordentliche Kündigung möglich. (Kündigungsschutzgesetz anwendbar?)
Könnte man juristisch von Unterschlagung des Gehaltes
ausgehen? § 246 Absatz 1 StGB.
Nein, denn erstens ist Giralgeld keine Sache, zweitens ist das Geld des Chefs für diesen nicht fremd. Die Nichterfüllung zivilrechtlicher Ansprüche erfüllt für sich genommen keinen Straftatbestand.
Weiterhin von Nötigung §240
StGB?
Eher nicht, nein.
Wie soll der geschädigte am besten vorgehen?
Welcher Geschädigte? Der Arbeitnehmer? Der kann sein Gehalt natürlich einklagen.
Das Arbeitsverhältnis möchte dieser nicht aufrechterhalten,
und Aufgrund der genannten Fälle Strafanzeige erstatten.
Dann soll er das halt tun. Was soll man dazu groß sagen?