Chef zahlt zu spät und unvollständig

Liebe/-r Experte/-in,

seit einigen Monaten zahlt unser Chef unser Geld unpünktlich, vier Tage oder mehr zu spät ist keine Seltenheit.
Nun hat er Anfang des Monats wieder mal zu spät überwiesen und diesmal nur die Hälfte mit dem Zusatz „Teil 1“. Es ist unklar wann der Rest folgt, da er sich verleugnen lässt und nicht mit uns spricht.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, sonst würde ich mir dort Hilfe holen. Das Arbeitsamt kann auch nicht helfen. Habe ich sonst noch Möglichkeiten, zu meinem Recht, bzw. meinem Geld zu kommen?

Danke für die Hilfe!

LG

Letzlich bleibt nur d. Gang zum FA Arb.recht o. Gewerkschaft.

FA Arb.recht: Je n. Einkommen gibt es Beratungs- u. Prozeßkostenhilfe.
Hier bitte beim zust. Amtsgericht Fragen.
Manche Anwälte machen d. auch im Rahmen einer Erstberatung.
Muß erfragt werden.

Adr. f. einen FA Arb.recht bekommst Du im Branchenbuch unter d. entsprechenden Rubrik o. beim örtl. Anwaltverein.

Gewerkschaft: wird idR nur Tätigkeit bei Mitgliedschaft.

Du kannst auch probieren, dir. zur Rechtsantragstelle beim Amtsgericht zu gehen u. dort nachzufragen was f. Möglichkeiten Du hast.

Liebe/-r Experte/-in,Hallo

Ich bin leider gerade im Krankenhaus!
Trotzdem kann ich dir aber mitteilen:
Du musst den fehlenden Betrag schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen, geltend machen.
Sollte er diesen Betrag bis zur Frist bezahlt haben, zum Arbeitsrecht gehen und Klagen!!
Beim Gericht gibt es eine Rechtshilfestelle, die dir kostenlos hilft.
Gehe in die Gewerkschaft. Die helfen dir mit und kostenfrei
Viel Glück

seit einigen Monaten zahlt unser Chef unser Geld unpünktlich,
vier Tage oder mehr zu spät ist keine Seltenheit.
Nun hat er Anfang des Monats wieder mal zu spät überwiesen und
diesmal nur die Hälfte mit dem Zusatz „Teil 1“. Es ist unklar
wann der Rest folgt, da er sich verleugnen lässt und nicht mit
uns spricht.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, sonst würde ich
mir dort Hilfe holen. Das Arbeitsamt kann auch nicht helfen.
Habe ich sonst noch Möglichkeiten, zu meinem Recht, bzw.
meinem Geld zu kommen?

Danke für die Hilfe!

LG

Hallo,

wahrscheinlich befindet sich der Chef in einer schwierigen Lage. Sie sollten folgend Vorgehen. Bitte mahnen Sie Ihren Chef schriftlich ab.
Sie machen ihn schriftlich auf die nicht erfolgte Lohnzahlung aufmerksamm. Sie sagen ihm wann er zu zahlen hätte, geben ihm eine Frist und kündigen ihm eine Arbeitsverweigerung an falls er nicht zahlt.

Wenn das nichts nützt erheben Sie sofort Klage beim Arbeitsgericht, damit Ihnen kein Lohn verloren geht.

Herzliche Grüße aus Illertissen
Erwin Fuessl

Hallo,
wichtig: schriftlich fordern. Undgefähr so: Sehr geehrter Herr, seit einigen Monaten erhalte ich mein Gehalt einige Tage zu spät. Bei der letzten Überwesiung wurde sogar nur die Hälfte des mir zustehenden Gehalts gezahlt. Ich forderre Sie hiermit auf, die verbleibende umgehend auf mein, Ihnen bekanntes, Konto zu überweisen und zukünftig pünktlich zu überweisen. Ich behalte mir vor, die mir entstanden Kosten durch zu späte Überweisung geltend zu machen…
Wenn das nicht hilft, noch ein Schreiben, noch ein bißchen härter und mit dem Hinweis, dass ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird, was du natürlich sehr bedauern würdest…
Beim Arbeitsgericht gibt es Rechtspfleger, die bei Klageerhebung helfen. In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht gibt es keine Anwaltspflicht, man kann sich also selbst vertreten.
Außerdem würde ich überlegen in die Gewerkschaft einzutreten, die helfen auch!!!
Viel Erfolg!
Gruß
Brigitte

Da kann man nur klagen.

Hallo, leider kommt das immer öfters vor. Sie können ihren Chef anmahnen und das fehldende Geld geltend machen. LG

seit einigen Monaten zahlt unser Chef unser Geld unpünktlich,
Nun hat er Anfang des Monats wieder mal zu spät überwiesen und diesmal nur die Hälfte mit dem Zusatz „Teil 1“.
keine Rechtschutzversicherung, sonst würde ich

mir dort Hilfe holen.
Habe ich sonst noch Möglichkeiten, zu meinem Recht, bzw.:meinem Geld zu kommen?

Guten Tag,

sorry, dass es etwas gedauert hat.
Es ist möglich bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts eine Klage einzureichen.
Dort hilft man bei der Formulierung.
Für das Verfahren kann man je nach Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe bekommen, dann zahlt die Staatskasse den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten. Kosten des Gegners sind in der ersten Instanz nicht zu erstatten.
Es gibt bei den Amtsgerichten auch - je nach Einkommen und Vermögen - sogenannte Beratungshilfescheine. Damit kann man dann zum RA/in gehen und ein Schreiben senden lassen.
Schliesslich gibt es noch den arbeitsrechtlichen Mahnbescheid.

Alles Gute

Liebe Peggy Sue,
schwierige Situation. Leider koennen Sie auch nicht ohne weiteres nicht mehr arbeiten. Ihnen bleibt tatsaechlich einzig der Rechtsweg.
Als ersten Schritt sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auffordern seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukoennten nachzukommen und dies auch zukünftig termingerecht zu tun. Anderenfalls saehen Sie sch genötigt rechtliche Schritte einzuleiten, deren Kosten letztlich zu seinen Lasten gingen. Das heisst ja nicht, dass Sie das auch wirklich machen. Fordern Sie Ihren Chef auch auf sich zu den Gruenden der verzögerten Zahlungen zu äussern. Moeglicherweise hilft die bereits. Wenn nicht …
Im betroffenen Kollegenkreis ist mit Sicherheit auch jemand mit einer Rechtsschutzversicherung. Dieser koennte als erster rechtliche Schritte einleiten.

Wichtig aus Sich eines nternehmens ist, warum es zu diesem Problem kommt. Sofern es sich um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass handelt kann man vermutlich gemeinsam eine Lösung finden. Wenn das Unternehmen ab kurz vor dem Konkurs steht, dann bleribt Ihnen so oder so mittelfritig nur der Weg zu einem anderen Arbeitgeber.
Gruss
WG

Hallo Peggy Sue,

Sie könnten einfach zur Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht. Dort bringen Sie Ihre Bedenken vor und sie werden in eine Klage umgewandelt. Wenn Sie denn überhaupt klagen wollen. Letztlich können Sie nur die Zinsen geltend machen, denn bis es zu einer Entscheidung kommt, sind diverse Monate vergangen.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

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