Chefarztabrechnung

Ich habe für einen kürzlichen Krankenhausaufenthalt eine Chefarztabrechnung erhalten. Da ich auf Chefarztbehandlung ausdrücklich verzichtet hatte, ist diese Rechnung hinfällig, dies ist inzwischen auch geklärt.

Was mich bei dieser Rechnung aber verwundert: Während der gesamten Zeit meines Krankenhausaufenthaltes war der Chefarzt im Urlaub, ich habe ihn nicht ein einziges mal gesehen. Darf er dennoch Leistungen, die er selbst nicht erbracht hat, die seine untergeordneten Ärzte routinemässig erbracht haben und die mit der Krankenkasse bereits verrechnet wurden, in Rechnung stellen?

Gruss,
Schorsch

Ich habe für einen kürzlichen Krankenhausaufenthalt eine
Chefarztabrechnung erhalten. Da ich auf Chefarztbehandlung
ausdrücklich verzichtet hatte, ist diese Rechnung hinfällig,
dies ist inzwischen auch geklärt.

Was mich bei dieser Rechnung aber verwundert: Während der
gesamten Zeit meines Krankenhausaufenthaltes war der Chefarzt
im Urlaub, ich habe ihn nicht ein einziges mal gesehen. Darf
er dennoch Leistungen, die er selbst nicht erbracht hat, die
seine untergeordneten Ärzte routinemässig erbracht haben und
die mit der Krankenkasse bereits verrechnet wurden, in
Rechnung stellen?

„Chefarztbehandlung“ ist synonym zu sehen mit „Behandlung durch Chefarzt oder einen seiner Oberärzte“. Das steht auch in den Krankenhausverträgen so drin. Wenn er sich also durch einen Oberarzt vertreten lässt, ist das völlig legitim. Hat man wohl deshalb gemacht, weil es ne ganze Menge Paienten gibt, die privat oder zusatzversichert sind, zuviele für einen Chefarzt! Den Chefarzt zeichnen im Gegesatz zu einem Oberarzt i.A. auch „nur“ Unterschiede in den Bereiche Lehre und Verwaltung aus.

(ICH wäre auf die Behandlung durch einen Chefarzt oder Prof. auch gar nicht _so_ scharf, daß sind - außer vielleicht bei ganz außergewöhnlichen Erkrankungen/Verletzungen - nicht unbedingt die besten Ärzte.)

Gruß,

Doc.

Hallo,

die Antwort von einem Laien:

Darf er dennoch Leistungen die er selbst nicht erbracht hat, die
seine untergeordneten Ärzte routinemässig erbracht haben und
die mit der Krankenkasse bereits verrechnet wurden, in
Rechnung stellen?

Vom gesunden(?) Menschenverstand her: NEIN!

Vom Geschäftlichen her: Da der Chefarzt bestimmt vertreten werden muss (sozusagen vom Vize-Chefarzt), gibt es einen Arzt, der die gleiche hohe Verantwortung übernehmen muss und genauso gut ausgebildet und phänomenal drauf sein muss wie der Chefarzt. Von dem Aspekt her JA.

Grüsse

Andreas

PS: Ich !hasse! Krankenhausärzte. Es leben die Chirurgen in ihrern Praxen…