ich habe mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.10.10 gekündigt.
Nun behält meine Ex-Chefin den Lohn ein. Angeblich hätte ich eine Datei gelöscht (habe ich natürlich nicht), die sie wiederherstellen lies. Sie wartet nun noch auf die Rechnung der Computerfirma, um mir den Betrag von meinem Lohn abzuziehen und mir dann die Differenz zu überweisen.
Arbeitsrecht ist nicht mein Fachgebiet. Dennoch bin ich auch der Meinung, dass das Vorgehen deines Arbeitgebers nicht korrekt ist. Wende dich in diesem Fall an das Arbietsgericht.
Grüße
Kroni
ich bin keine personalfachfrau, aber ich denke, dass das so einfach nicht geht. Sie muss dir ja erst mal nachweisen, dass du die datei wirklich gelöscht hast.
und dein gehalt steht dir zu für geleistete arbeit, der rest muss vereinbart werden.
aber lass dich mal von einem fachanwalt für arbeitsrecht beraten.
gruß, lautrec
Nein, das darf sie natürlich nicht. Es sei denn, du hättest so was beweisbar vorsätzlich gemacht.
Ggf. gehst du auf’s Arb.-Gericht und gibst eine Klage zu Protokoll. Dazu brauchst du keinen RA. Und der Rechtspfleger ist Dir bei der Klageformulierung behilflich. Das kostet nichts
Da kann ich dir leider nicht helfen. Eins würde ich dir empfehlen, rede noch einmal mit deiner Chefin darüber. Hör dich in deiner Familie um, vielleicht kannd dir jemand deines Vertrauens nützliche Tipps geben.
Du musst Sie schriftlich in Verzug setzen und ihr eine Frist von einer agemessenen Zeit setzen. Ich würde eine Woche vorschlagen.
Ich würde dies per Fax und Einschreiben machen.
Gar nicht groß auf ihr Verhalten eingehen. Nur so etwas wie "mein Gehalt vom Monat … ist nach meiner Kündigung noch nicht eingegangen. Ich setze Ihnen eine letzte Frist bis zum …
Wenn Du den Verdacht hast, dass Sie evtl. behaupten würde, ein leeres Blatt Papier erhalten zu haben, dann schicke einen Gerichtsvollzieher mit dem Schreiben zu ihr.
Mache vorsorglich einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht für den Tag aus, an dem die Frist abläuft. Mit einer Zahlung ist nicht zu rechnen.
Auf keinen Fall eine Einlassung auf die Anschuldigungen, nur einen Hinweis, das du dir in der ganzen Arbeitszeit keine Verfehlungen geleistet, somit auch nicht im letzten Monat vor Ausscheiden aus der Firma.
Hallo, hier wird die Arbeitnehmerhaftung angesprochen und das ist ein allumfassendes Thema und zieht sich durch das BGB. Konkret siehe Dir den § 276 ff BGB an. Zieht Deine Ex- Chefin das tatsächlich durch, empfehle ich Dir unbedingt eine anwaltlich Beratung. Sie wird damit sicherlich nicht durchkommen, allerdings lassen sich solche Leute nur durch entsprechende anwaltliche Korrespondenz ausbremsen.
Hallo,
meine Empfehlung dazu:
Setzen Sie am besten sofort ein kurztes, sachliches Schreiben an ihre Chefin auf, in welchem Sie folgendes klarstellen:
Fordern Sie sie auf,ihren noch ausstehenden Restlohn zu überweisen. Setzen Sie dazu eine Frist (z.B. bis spätestens Ende dieser Woche).
Stellen Sie klar, dass sie nicht damit einverstanden sind, dass irgendetwas mit dem Lohn verrechnet wird.
Machen Sie ihr deutlich, dass Sie ansonsten ihren Rechtsbeistand einschalten und ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend machen (Zinsverlust u.ä.).
Viele Grüße
ja, das darf sie nicht. Ich würde ihr zuerst schriftlich mit dem Gang zum Anwalt drohen und eine Frist setzen, bis zu der das Gehalt da sein muss. Passiert das nicht, dann tatsächlich zum Anwalt, meistens geht das bei solchen Personen eh nicht anders. Die Kosten muss am Ende ohnehin die Ex-Chefin bezahlen.
Das darf Sie nicht, es sei denn Sie kann Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Ich würde Sie schriftlich anmahnen. Sie muß beweisen das Du die Datei gelöscht hast und grob Fahrlässig gehandelt hast. Schreibe Ihr das Du rechtliche Schritte einleitest falls sie Dein Gehalt nicht umgehend überweist.
LG
ich denke nicht, dass das das die Chefin darf, ich würde mich an einen Anwalt wenden, schließlich ist man von der montlichen Gehaltszahlung abhängig.
Und das wegen der angeblich gelöschten Datei würde ich auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen. Das glaube ich nicht, dass die Rechnung der Computerfirma vom Lohn abgezogen werden kann.
nein darf sie nicht! sie muss zumindest die pfändungsgrenze beachten und diesen betrag an sie überweisen. letztendlich ist sie zur auszahlung des gesamten lohns verpflichtet und muss ggf. rechnungserstattungen über das arbeitsgericht bei ihnen einfordern. die beweislast liegt bei der arbeitgeberin.
ich hasse solche arbeitgeber, denn mir ist auch schon einmal so ergangen