Chefin gewährt keinen Urlaub / Arbeitsrecht

Hallo,

Es besteht folgende Frage:

Sie (fiktive Person) befindet sich in einer Ausbildung, schreibt am 16.01 ihre Prüfung und beendet vorraussichtlih am 31.01 ihr Ausbildungsverhältnis und der Arbeitsvertrag läuft ab.

Jedoch hat sie mittlerweile 26 freie Urlaubstage, was theoretisch reichen würde um den gesamten Januar frei zu nehmen (anders gehts ja wohl nicht). Das Kernproblem liegt in ihrer Chefin, die ihr zuvor keinen (!) Urlaub gewährt hat, und auch ihrer Aussage nach bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses ihr auch keinen geben wird.

Welche Mittel kann die betroffene person jetzt nutzen? So wie es momentan aussieht setzt die Chefin einfach darauf, dass der Ausbildungsvertrag verstreicht und sie dann nicht den Mut hat sie gerichtlich um eine Entschädigung der Urlaubstage einzufordern.

Anderen Mitarbeitern wurde übrigens Urlaub gewährt, und diejenigen haben weder Kindern, noch Vorbereitungen für anstehende Prüfungen.

Wie kann sie sich Urlaub „erzwingen“? Geht das irgendwie? Sozusagen Urlaub nach eigenem Ermessen, da keine Alternative?

Wie ist die Rechtsprechung wenn Personalchefs einen Personen strikt Urlaub grundlos untersagen? Nach Arbeitsrecht „nimmt“ man ja nicht Urlaub, sondern er wird „gewährt“ ? Aber wozu gibt es gesetzlich geregelte Urlaubstage, wenn man sie nicht beanspruchen darf?

Beste Grüße

Hallo,

nun,da fragt man sich schon,warum man das ganze Jahr verstreichen läßt,um plötzlich festzustellen…

Huch…ich habe meinen Jahresurlaub ja noch gar nicht genommen…bekommen…

Grundsätzlich muss man seinen Jahresurlaub im jeweiligen
Urlaubsjahr

(das je nach geltendem Tarifvertrag nicht immer mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss)

nehmen.

Sofern es keine besonderen betrieblichen Regelungen bezüglich der
Antragstellung gibt (Vordrucke zum B.) sollte man diesen
schriftlich beim AG am Anfang des Urlaubsjahres beantragen.

Reagiert der AG nicht nicht in angemessener Frist ( 4 bis 6 Wochen ) darauf,sollte man ncoh einmal per Einschreiben/Rückschein unter konkreter Fristsetzung seinen Antrag stellen.
Nach Ablauf der Frist dann Klage am Arbeitsgericht einreichen.

Bullshit
Hi!

Grundsätzlich muss man seinen Jahresurlaub im jeweiligen
Urlaubsjahr

(das je nach geltendem Tarifvertrag nicht immer mit dem
Kalenderjahr übereinstimmen muss)

Das ist falsch

Sofern es keine besonderen betrieblichen Regelungen bezüglich
der
Antragstellung gibt (Vordrucke zum B.) sollte man diesen
schriftlich beim AG am Anfang des Urlaubsjahres beantragen.

Diese Erkenntnis zieht Du woraus?

Reagiert der AG nicht nicht in angemessener Frist ( 4 bis 6
Wochen ) darauf,sollte man ncoh einmal per
Einschreiben/Rückschein unter konkreter Fristsetzung seinen
Antrag stellen.

Und wenn der AG das Einschreiben nicht annimmt/abholt?

Nach Ablauf der Frist dann Klage am Arbeitsgericht einreichen.

Kammern und ähnliche Einrichtungen sind dir fremd, oder?

Auch in 2013 also weiterhin nur Unfug von dir …

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Hi!

Sie wendet sich an die entsprechde Kammer (IHK, HWK) und nimmt die Hilfe dort in Anspruch (stellvertretend mal die IHK Niederrhein)

Erst danach bleibt der Weg zum Arbeitsgericht und der Durchsetzung der einstweiligen Verfügung zur Gewährung des Urlaubs …

Gruß
Guido

Hallo,

Sie wendet sich an die entsprechde Kammer (IHK, HWK) und nimmt
die Hilfe dort in Anspruch (stellvertretend mal die IHKNiederrhein)

Vorher würde ich klären, ob es einen Betriebsrat gibt und diesen einschalten.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,

vielleicht auch noch nicht ganz unwichtig:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Es kann sein, dass falls du nach bestehen der Abschlußprüfung noch bis zum 31.01 weiter arbeitest, du schon in einem Unbefristetem Arbeitsverhältnis bist.

Sicher auch nicht ganz uninteressant.

kann dir ein Arbeitsrechtler aber genauer erläutern.

Gruß

Hi!

Vorher würde ich klären, ob es einen Betriebsrat gibt und
diesen einschalten.

Im Normalfall wäre ich absolut bei Dir, allerdings sollte hier dann auch ordentlich Druck machen, da es ja schon mehr als nur eilig ist.

Aber danke für die Ergänzung!

VG
Guido

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Hallo mein lieber Guido…:smile:

bitte lass doch die armen Stiere in Spanien machen,was sie am liebsten tun…:smile:))

Wenn Du dir meinen Beitrag einmal in Ruhe durchgelesen hättest,wären dir meine
kritischen Gedanken
aufgefallen…
Für mich ist es irgendwie unglaubwürdig ,das in der heutigen Zeit ein Azubi das ganze Jahr 2012 ohne Urlaub durchgearbeitet hat…

Der nächste Punkt ist der,das eigentlich in den meisten Betrieben den
Azubis der größte Teil des Urlaubes „vorgeschrieben“ wird…nämlich
Berufsschulferien im Sommer (oder Betriebsschließung zu bestimmten Zeiten).

daher kann ich mich auch des Eindruckes nicht erwehren,das in der Frage einige wichtige Informationen fehlen…

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Hi

bitte lass doch die armen Stiere in Spanien machen,was sie am
liebsten tun…:smile:))

Warum?
Das Produkt von Dir ist doch identisch.

Wenn Du dir meinen Beitrag einmal in Ruhe durchgelesen
hättest,wären dir meine
kritischen Gedanken
aufgefallen…

Es lohnt eigentlich nicht, irgendwas von Dir zu lesen, da es idR. völliger Blödsinn ist …

Für mich ist es irgendwie unglaubwürdig ,das in der heutigen
Zeit ein Azubi das ganze Jahr 2012 ohne Urlaub durchgearbeitet
hat…

Was für dich ist, interessiert keinen, es steht in der Fallstellung so drin.

Der nächste Punkt ist der,das eigentlich in den meisten
Betrieben den
Azubis der größte Teil des Urlaubes „vorgeschrieben“
wird…nämlich
Berufsschulferien im Sommer (oder Betriebsschließung zu
bestimmten Zeiten).

In den meisten
und eigentlich ist das, was man Einschränkungen nennt, die hier aus der Fallkonstellation nicht hervorgehen.
Abgesehen davon ist es bei der Möglichkeit des Blockunterrichts eh totaler Blödsinn, von den meisten zu labern.

daher kann ich mich auch des Eindruckes nicht erwehren,das in
der Frage einige wichtige Informationen fehlen…

Und auch hier: Wen interessiert ein Eindruck, zumal er von der Person kommt, die hier noch nie irgendwas geantwortet hat, was man auch nur ansatzweise als korrekt oder gar fundiert bezeichnen kann.

Und das Wesentliche: Was soll dein Statement jetzt an der Tatsache ändern, dass all deine Behauptungen etwas weiter oben ganz einfach falsch sind?

PLONK

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