Also, heute geht es i.d.R. via Juniorprofessur.
D.h. nach Promo oder Postdoc (nicht zwingend vorgeschrieben aber meist gewünscht), tritt man eine Stelle als JuniorProf an, zunächst 3 Jahre, Verlängerung i.d.R. um weitere 3 Rahre. Besoldung W1.
Ist die Stelle mit „Tenure Track“ ausgestattet, heisst das, man wird danach i.d.R. „Full Professor“ an der selben Uni. Ansonsten muss man sich woanders umsehen. (W2 oder W3 Besoldung)
Früher üblich, aber heute auch noch möglich, war die Habilitation (Wissenschaftlicher Assistent C1-Besoldung, auch 3 Jahre mit Verlängerung um weitere 3). Dann wurde die Habilitationsschrift angefertigt und man war am Ende Privat-Dozent.
Die Habilitation geht heute noch über den „Umweg“ „Akademischr Rat auf Zeit“ (3 + 3 Jahre A13). Die Habilitation an sich ist also nicht abgeschafft, nur nicht mehr die einzige Möglichkeit.
Des weitern gibt es in den Meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen, damit auch Ausländische Wissenschaftler, die dieses deutsche Verfahren nciht durchlaufen haben, hier Professor werden können.
Ich kenne einen Privatdozenten, der NICHT Postdoc war, weder im In- noch im Ausland. Das kam insbesondere in dem Jahr vor, als die C1- Stellen abgeschafft wurden. Der den ich kenne, wurde dann im Dezember 2004 eingestellt (direkt nach der Promotion), damit er noch die Stelle bekommen konnte, da es die ab 2005 nicht mehr gab.
Also Postdoc: Gern gesehen ja, Pflicht nein.
Stellen, die heute noch zur Habilitation gedacht sind, werden in den Ausschreibungen meist mit dem Text versehen: „Dem Berwerber wird die Möglichkeit zur Wissenschaftlichen Weiterqualifikation gegeben.“ (sofern die Stelle für einen Promovierten ausgeschrieben ist. Ist die Stelle für einen Nicht-Promovierten ausgeschrieben, bedeutet dieser Satz i.d.R. dass man Promovieren kann).
Die Unterschiede zwischen JuniorProfessur und Habilitation ist, dass der JuniorProfessor im Gegensatz zum Habilitand, die gleichen „Rechte“ hat wie ein Full Professor, d.h. (Vor)Diplomprüfungen abnehmen und eigene Doktoranden haben (das machen Habilitanden zwar auch, aber über Umwege. Der Doktorand des Habilitand promoviert offiziell bei einem Professor (meist der „Chef“ des Habilitanden)).
Die Situation, die ich beschreibe, kenne ich aus NRW - ich glaube aber, dass dieses eine Bundeseinheitliche Situation ist.