Chemierecht

Ich betreibe privat ein eigenes Chemielabor. Nun habe ich jedoch
Bedenken, dass mein/e Nachbar/n oder die Behörden dagegen etwas unternehmen könnten.
Laut BGB bzw. BISchG entstehen jedoch keine belästigenden Dämpfe o.ä…

Ich füge einige Fakten hinzu, die eine Beurteilung der Lage erleichtern wird:

  • Das Labor befindet sich auf einem Privatgrundstück
  • Das Labor ist in einer Holzhütte untergebracht
  • Im Labor befinden sich Gefahrstoffe unterschiedlicher Art
  • Die sachkundige Person bin ich

Meines Wissens gibt es dazu keine allgemeingültige Rechtslage für Privatpersonen.

Wie würden Sie entscheiden? Hätte ich Chancen auf Erfolg, wenn mein Nachbar oder eine Behörde Ärger machen würde?
Wenn ich so etwas genehmigen lassen würde: Hätte ich da Chancen auf Erfolg?

MfG
Mathias

Ob hier das BImschG oder eventuell Bestimmungen der GewO oder sonstwas zu beachten sind, läßt sich mit diesen Angaben nicht abschätzen.
Geh zu einem Anwalt. Er soll das Problem der nächstbesten Ordnungsbehörde unterbreiten.

Django