Ich arbeite als ungelernter, erfolgreich angelernter Chemiewerker seid fünf Jahren mit der Lohngruppe 5 im rollenden Schichtrytmus in einer Firma welche Spezialwachs für die Druckindustrie herstellt und auch international Exportiert.
Unsere Firma gehört zur chemischen Industrie und zahlt Tariflohn.
Einen Betriebsrat gibt es nicht, weil wir so wenige Mitarbeiter sind.
Während meiner halbjährigen Probezeit wurde ich mit der Lohngruppe 4 bezahlt.
Mein Urlaubsanspruch ist der selbe (33 Tage), wie meine gelernten Kollegen ihn auch bekommen.
Meine Kollegen sind dreijährig ausgebildete erlernte Chemikanten und haben die Lohngruppe 6.
Mein Vorarbeiter hat die Lohngruppe 9 und sein Stellvertreter die Lohngruppe 8.
Ich verrichte die selben Arbeiten wie meine gelernten Kollegen im Außenbereich wie Kontrollgänge, Anlagenbedienung und Probenanalyse.
Seid kurzem bin ich auch in der Lage die gesamte Anlage von der zentralen Meßwarte aus zu steuern.
Da ich nur angelernter Chemiewerker und nicht gelernter Chemikant bin gibt man mir immer wieder zu verstehen, das ich nie einen Rechtsanspruch auf die gleiche Bezahlung in der Lohngruppe 6 wie meine gelernten Chemikanten-Kollegen hätte, obwohl ich zur vollen Zufriedenheit seid fünf Jahren die selben Arbeiten verrichte.
Ich habe mal gehört, das man ab einer bestimmten Zeit oder Betriebszugehörigkeit in der chemischen Industrie, wenn man ungelernt ist und die selben Arbeiten verrichtet wie ein gelernter Chemikant so etwas wie eine berufliche schriftliche Anerkennung zugesprochen bekommen kann mit allen rechten und Pflichten und dann die selbe finanzielle Vergütung wie der eines gelernten Chemikanten zusteht!
Natürlich müsste dann auch mein Arbeitsvertrag geändert werden.
Stimmt das? Wo kann man das im Internet nachlesen, denn ich finde es Ungerecht das ich schlechter bezahlt werde als ungelernter angelernter Chemiwerker, obwohl ich die Produktionsanlage wie aus dem FF beherrsche?
Danke im Vorraus für ihre Auskunft!
hallo,hier muss ich passen. Tarifrecht. Bitte die gewerkschaft fragen. Die 30 oder 35 euro wäre mur das wert.
Ich arbeite als ungelernter, erfolgreich angelernter
Chemiewerker seid fünf Jahren mit der Lohngruppe 5 im
rollenden Schichtrytmus in einer Firma welche Spezialwachs für
die Druckindustrie herstellt und auch international
Exportiert.
Unsere Firma gehört zur chemischen Industrie und zahlt
Tariflohn.
Einen Betriebsrat gibt es nicht, weil wir so wenige
Mitarbeiter sind.
Während meiner halbjährigen Probezeit wurde ich mit der
Lohngruppe 4 bezahlt.
Mein Urlaubsanspruch ist der selbe (33 Tage), wie meine
gelernten Kollegen ihn auch bekommen.
Meine Kollegen sind dreijährig ausgebildete erlernte
Chemikanten und haben die Lohngruppe 6.
Mein Vorarbeiter hat die Lohngruppe 9 und sein Stellvertreter
die Lohngruppe 8.
Ich verrichte die selben Arbeiten wie meine gelernten Kollegen
im Außenbereich wie Kontrollgänge, Anlagenbedienung und
Probenanalyse.
Seid kurzem bin ich auch in der Lage die gesamte Anlage von
der zentralen Meßwarte aus zu steuern.
Da ich nur angelernter Chemiewerker und nicht gelernter
Chemikant bin gibt man mir immer wieder zu verstehen, das ich
nie einen Rechtsanspruch auf die gleiche Bezahlung in der
Lohngruppe 6 wie meine gelernten Chemikanten-Kollegen hätte,
obwohl ich zur vollen Zufriedenheit seid fünf Jahren die
selben Arbeiten verrichte.
Ich habe mal gehört, das man ab einer bestimmten Zeit oder
Betriebszugehörigkeit in der chemischen Industrie, wenn man
ungelernt ist und die selben Arbeiten verrichtet wie ein
gelernter Chemikant so etwas wie eine berufliche schriftliche
Anerkennung zugesprochen bekommen kann mit allen rechten und
Pflichten und dann die selbe finanzielle Vergütung wie der
eines gelernten Chemikanten zusteht!
Natürlich müsste dann auch mein Arbeitsvertrag geändert
werden.
Stimmt das? Wo kann man das im Internet nachlesen, denn ich
finde es Ungerecht das ich schlechter bezahlt werde als
ungelernter angelernter Chemiwerker, obwohl ich die
Produktionsanlage wie aus dem FF beherrsche?
Danke im Vorraus für ihre Auskunft!
ich würde Ihnen empfehlen sich mit Ihrem Anliegen an eine Gewerkschaft zu wenden. Die beraten auch Nichtmitglieder im weiteren werden Sie ja nach Tarif bezahlt. Da kennt sich die Gewerkschaft sicher ganz gut aus mit den Lohnzahlungen.
Hallo,
ich kann Ihre Aufregung gut verstehen. Gleiche Arbeit, gleiches Geld.
Der Fehler ist der, dass das Unternehmen Sie gar nicht auf einen Arbeitsplatz wo nur gelernte Mitarbeiter eingesetzt werden, beschäftigt sollte. Wenn doch, dann muss dass Unternehmen, nach einer gewissen Einarbeitungszeit, Sie genau so entlohnen wie alle anderen Mitarbeiter auf diesem Arbeitsplatz.
Lassen Sie sich den gültigen Tarifvertrag aushändigen und schauen Sie einmal nach was da unter diesem Punkt geschrieben steht. Im übrigen ist es, wie dieser Fall zeigt, wichtig und richtig sich gewerkschaftlich zu organisieren. Ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft und Sie hätten ihre Lohngruppe 6.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.
Sie haben eine sehr branchenspezifische Anfrage gestellt, die ich leider nicht beantworten kann.
Ich empfehle Ihnen, sich an die Gewerkschaft Chemie zu wenden. Die kann Ihnen sicher weiterhelfen.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff
erkundigen Sie sich am besten bei der IHK ob Sie die Prüfung aufgrund Ihrer Erfahrung nachmachen können. In den meisten Bereichen ist das ohne weiteres möglich und würde Ihnen die Möglichkeiten zum beruflichen Aufstieg öffnen.
Puh, das ist für mich ein recht schwieriges gebiet.
am besten du fängst klein an, frage in der personalabteilung, deinen nächsten vorgesetzten, frage den betriebsrat, dann die gewerkschaft, nebenbei gibt es bestimmt seiten im i-net für deine branche. wenn das nicht hilft und du bist dir sicher, ARBEITSGERICHT.
Auch wenn sie keinen Rechtsanspruch auf die gleiche Bezahlung haben, wäre es ihrem Arbeitgeber möglich ihnen ein gleichwertiges Gehalt zu zahlen. Sprechen sie einfach mal mit ihrem Chef. Ich würde mich an ihrer Stelle mal bei der zuständigen Gewerkschaft erkundigen. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit eine entsprechende Prüfung zum Chemiewerker abzulegen.
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand unterscheidet der Tarifvertrag zwischen gelernten und ungelernten Kräften. Danach wäre die unterschiedliche Bezahlung in Ordnung. Dafür haben die Kollegen mit Ausbildung ja auch drei Jahre „nur“ Ausbildungsvergütung, statt vollem Lohn bekommen.
Die Frage ist, ob wegen guter Leistungen eine Zulage gezahlt wird? Das würde ich versuchen.
Viel Erfolg!
Beste Grüße
Iris
da es deiner Schilderung nach, doch um sehr spezifische Terifbestimmungen der Chemie- Tarifverträge geht muss ich passen.
Das beste ist, Du wendest dich an die Gewerkchaft.
Du kannst aber auch auf jeden Fall zum Arbeitsgericht gehen wegen der Ungleichbehandlung, um aber terifliche Bedingungen einzuklagen ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wohl Vorbedingung.
Hallo,
iher kollegen sind ausgebildete facharbeiter mit einem staatlich anerkannten berufsabschluß in dieser branche.
als empfehlung, wenn der ag mitspielt, berufsbegleitend die ausbildung erfolgreich absolvieren.
mfg
sn