Hallo Leute,
habt Ihr auch von diesem Richterspruch (AZ: S6 AS 260/05) gehört, bei dem ein Richter entschied, dass das Einkommen des Ehegatten/in nicht bei der Berechnung des AlG2 herangezogen werden darf? Was ist davon zu halten?
Gruß jetme
Hallo Leute,
habt Ihr auch von diesem Richterspruch (AZ: S6 AS 260/05) gehört, bei dem ein Richter entschied, dass das Einkommen des Ehegatten/in nicht bei der Berechnung des AlG2 herangezogen werden darf? Was ist davon zu halten?
Gruß jetme
Leider momentan nicht viel.Da kann nämlich jedes Sozialgericht anders entscheiden. Zudem ist die ARGE nicht an solche „fremden“ Urteile gebunden. Erst wenn ein höhergestelltes Gericht (Bundessozialgericht) so ein Urteil fällt,ist sowas für´s Amt bindend.
Marco
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