China-Quad auf öffentlichem Weg - Strafe?

Hallo!

Familie Muster hat für ihren Sprössling im Internet ein Kinder-Quad aus China gekauft u Junior (9 Jahre alt) fährt auch fleissig aufm elterlichen Grundstück („umfriedet“) herum. Eines Tages bekommt er nen „Furz in den Kopf“ u fährt auf öffentlichem, allgemein zugänglichem Terrain (zB ein Wirtschaftsweg) herum. Es kommt wie´s kommen muss und die Polizei stoppt den jungen Mann.

Zusammengefasst:

  • Quad ohne Zulassung (u aus technischen Gründen auch ohne Chance auf diese)
  • Fahrer ist 9 Jahre alt u damit strafunmündig

Fall 1:
Eltern waren zuhause und haben es geduldet, dass Junior ne Spritztour gemacht hat.
Fall 2:
Eltern waren nicht zugegen (zB arbeiten), Junior hat sich entschieden, loszufahren.

Mit welchen Sanktionen haben er bzw seine Eltern zu rechnen?

Gruss

Mutschy

Ein „Aufklärungsgespräch“, je nach Zustand des Gefährts eine eindringliche Warnung, ein verkehrserzieherisches Gespräch mit Eltern und Kind, vielleicht eine „Einladung“ zu einem schulischen Verkehrserziehungskurs!!!

Was soll denn da kommen, welcher Polizist käme denn überhaupt auf die Idee, sowas ernsthafter zu sanktionieren!!!

Grüße!

Was soll denn da kommen, welcher Polizist käme denn überhaupt
auf die Idee, sowas ernsthafter zu sanktionieren

Hi,

offen gestanden halte ich Deine Sichtweise für mehr als beschränkt… zum einen kann kann nach dem PflVG durchaus eine Haftstrafe ausgesprochen werden

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

und zum anderen wäre es ja auch nicht fein, wenn zB an dere Kinder überfahren würden. Eine „Bagatelle“ kann ich da jedenfalls nicht erkennen.

Grüße, M

Haftstrafe? Für wen? - Den neunjährigen Jungen oder die Eltern?

Kannst Du lesen? Was soll man denn noch mehr tun, als den § wörtlich zu zitiern…?!