Hallo,
Sachverhalt: Auf den meisten Einkaufswagen steht die Zeichnung einer Ein-Euro-Münze, mit der man den zur Nutzung entriegeln kann.
Nun meine Fragen aus rein „akademischem/juristischem“ Interesse, auch wenn’s keinen praktischen Hintergrund hat :
Handelt es sich dabei um eine Leihgebühr, die bei Rückgabe des Wagen erstattet wird ?
Wäre die Nutzung eines Chips anstelle der Geldmünze streng genommen widerrechtlich, gar Falschgeldeinsatz ?
Gruß
Karl
Hallo,
Wäre die Nutzung eines Chips anstelle der Geldmünze streng
genommen widerrechtlich, gar Falschgeldeinsatz ?
Ich habe von der Sparkasse einen hochglanzpolierten Schlüsselanhänger mit Halterung für einen Metallchip. Der hat laut und deutlich das „S mit Punkt“, ebenfalls hochglanzpoliert. Vorgesehen eben für genau diesen Einsatz im Einkaufswagen.
Also würde jetzt die Sparkasse entweder Falschgeldeinsatz unterstützen oder eine eigene Währung herausgeben?
Deshalb bin ich an der Beantwortung dieser Frage ebenfalls - regelkonform - sehr interessiert.
Ja, MOD, das kann glatt als Frage durchgehen.
Gruß
Karl
dto. R
Morgen,
jo, das ist aber nicht direkt und persönlich an an dich gerichtet uns stellt so kein Angebot dar.
Leihgebühr nö, denn gebühren darf nur der Staat erheben. Leihen kostet auch nichts, was Kostet ist Mieten.
Nö kein Falschgeld, da die Münze lediglich die Funktion eines Schlüssels ausübt und nicht der einer Währung.
cu Naseweis
Hallo,
eine „Leihgebühr“ (eigentlich Miete, Leihe ist m. E. grds. kostenlos) kann es fast nicht sein, da sie der Nutzer des Einkaufswagens zurückbekommt. Damit wäre es noch eher ein Pfand als eine Gebühr. Wobei ich nicht sicher bin, obs dazu nicht an der Beistzübergabe fehlt.
Da der Hauptzweck dieser Münz-/Chip-Wagen darin besteht, dass sie von den Einkaufenden wieder ordentlich zurückgestellt werden, sollte es auch nicht strafbar sein, wenn man einen herrenlos stehengelassenen Einkaufswagen in seine Reihe zurückfährt (so er wirklich von seinem Vorbesitzer stehengelassen wurde, natürlich nicht, wenn dieser z.B. grade in der Tiefkühltruhe kramt) und selbst Münze oder Chip an sich nimmt.
Die Chips sind auch, außer für den Einkaufswagen, nicht mit richtigem Geld zu verwechseln, so dass ich darin kein Falschgeld sehen würde.
Problematisch ist natürlich, einen Einkaufswagen mit Chip direkt an einen anderen Einkaufenden weiterzugeben und sich von diesem einen Euro geben zu lassen, ohne ihn über den Chip zu informieren (vmtl. Betrug).
Gruß,
Markus
Hi Nase,
Leihgebühr nö, denn gebühren darf nur der Staat erheben.
Da bist Du Dir sicher? Also ich habe oft schon „Teilnahmegebühren“ an nicht-staatliche Veranstalter bezahlt.
Gruß,
Anja
Damit wäre es noch eher ein Pfand als eine Gebühr. Wobei ich nicht :sicher bin, obs dazu nicht an der Beistzübergabe fehlt.
Hallo,
das Pfand scheidet tatsächlch schon daher aus, da es an der Übergabe fehlt. Das Pfand soll ja gerade dazu dienen, dass sich der Eigentümer der Sache aus dem Pfand befriedigen kann, wenn die Sache untergeht. Er erhält jedoch zu keinem Zeitpunkt Besitz über das Pfandgut.
MFG Cleaner
Sachverhalt: Auf den meisten Einkaufswagen steht die Zeichnung
einer Ein-Euro-Münze, mit der man den zur Nutzung entriegeln
kann.
Nun meine Fragen aus rein „akademischem/juristischem“
Interesse, auch wenn’s keinen praktischen Hintergrund hat :
Handelt es sich dabei um eine Leihgebühr, die bei Rückgabe des
Wagen erstattet wird ?
ich habe die unteren beiträge nicht gelesen. aber es ist einfach ein leihvertrag, der unter der bedingung geschlossen wird, dass der sicherungsmechanismus ordnungsgemäß bedient wurde (richtige münze eingeworfen)
Wäre die Nutzung eines Chips anstelle der Geldmünze streng
genommen widerrechtlich, gar Falschgeldeinsatz ?
das kommt auf den „chip“ an:
nach dem stgb (§§ 146ff stgb) liegt falsches geld vor, wenn es nachgemacht oder verfälscht wurde, also das Geld nicht oder nicht in der vorhandenen Art und Weise von demjenigen stammt, der aus ihm als Aussteller hervorgeht - das ist bei den chips, die ich kenne, nicht der fall.
Hallo Karl!
Handelt es sich dabei um eine Leihgebühr.
Ja. Und die wird nicht erstattet.
Bei Rückgabe gibt es eine Belohnung fürs Zurückbringen in Höhe der Leihgebühr.
Grüße
Andreas
Besitz & Eigentum
Hallo,
Damit wäre es noch eher ein Pfand als eine Gebühr. Wobei ich nicht sicher bin,
obs dazu nicht an der Beistzübergabe fehlt.… Er erhält jedoch zu keinem Zeitpunkt Besitz über das Pfandgut.
Wird hier Eigentum und Besitz eventuell verwechselt? Oder bringe ich etwas durcheinander?
Wenn jemand den Einkaufswagen benutzt, dann „beschiebt“ er ihn genau genommen. Wenn er seine kleinen Kinder da reinsetzt, dann „besitzen“ sie ihn. Allerdings gehört (Eigentum) er weder Eltern noch Kindern.
Nur soviel wegen Besitz und Eigentum
Gruß, ::Markus
MFG Cleaner
Mfg, R
Hallo,
es geht ja nicht um den Besitz am Einkaufswagen sondern um den Besitz an der Münze bzw. dem Chip. Dieser geht, wenn der Einkaufende den Wagen ordnungsgemäß benutzt und wieder zurückstellt, nie auf den Supermarkt über - damit kann es kann kein Pfand sein.
Würde der Wagen samt der Münze nach dem Einkauf stehengelassen, darf man wohl davon ausgehen, dass der Einkaufende auch das Eigentum an der Münze (am Wagen hatte er ja, wie von dir schon richtig festgestellt, nie welches) aufgegeben hat.
Gruß,
Markus
Handelt es sich dabei um eine Leihgebühr.
Ja. Und die wird nicht erstattet.
Bei Rückgabe gibt es eine Belohnung fürs Zurückbringen in Höhe
der Leihgebühr.
was sollte denn bitte eine leihgebühr sein, die nicht erstattet wird ? bereits der begriff LEIH GEBÜHR ist ein widerspruch in sich… (du scheinst einen mietvertrag zu meinen)
eine leihe ist unentgeltlich, d.h. der supermarkt o.ä. erhält in keinem fall eine gegenleistung.
Hallo!
bereits der begriff LEIHGEBÜHR ist ein widerspruch in sich… (du scheinst einen mietvertrag zu meinen) eine leihe ist unentgeltlich.
Ich weiß. Aber es ist umgangssprachlich üblich, von Verleih und Leihgebühr zu sprechen, wenn man Vermietung und Miete meint. Google z.B. mal nach „Fahrradverleih“, da findest du unzählige, die eigentlich „Fahrradvermietung“ heißen müssten.
Grüße
Andreas
Hallo!
bereits der begriff LEIHGEBÜHR ist ein widerspruch in sich… (du scheinst einen mietvertrag zu meinen) eine leihe ist unentgeltlich.
Ich weiß. Aber es ist umgangssprachlich üblich, von Verleih
und Leihgebühr zu sprechen, wenn man Vermietung und Miete
meint. Google z.B. mal nach „Fahrradverleih“, da findest du
unzählige, die eigentlich „Fahrradvermietung“ heißen müssten.
naja, wenn man in einem „experten-forum“ wandelt, dann sollte man sich auch an die rechtssprache halten ?!