Die angelsächsischen Länder haben doch eher die (höherwertige) Bezeichnung Chiropraktor, die auch an Universitäten und mit einem Masterabschluss abgelegt wird.
Zulassung ist nicht das Problem, aber es gibt m.E. kaum gesetzliche Kassen die diese Leistungen bezahlen. Das wird m.E. alles privat abgerechnet und nur Privatversicherte können ggf. einen Teil erstattet bekommen.
Das Problem stellt sich aber „nur“ wenn man selbstständig arbeiten will. Als Angesteller bekäme man sein Gehalt und gut ist es.
Bekannter soll die zuständige Stelle, wohl das Gesundheitsamt, fragen. meines Erachtens nach ist das in D irgendwie an das Heilpraktikergesetz gekoppelt. kann nach den Ländern unterschiedlich sein.
MfG
duck313