Hallo,
Nun wollen wir uns einen Chiwawa anschaffen.
Chihuahua
Dazu
benötigen wir die Zustimmung des Vermieters, oder?
Was steht im Mietvertrag zum Thema Hundehaltung?
Wenn ja
gibt es Bundeslandabhängige Bestimmungen und ggf. vorgefertige
Anträge. Was würde eine Zustimmung Begünstigen (evtl.
Formulierungen , Gesetzestexte , - lücken,…)???
Wenn Hundehaltung im Mietvertrag untersagt ist: mit dem Vermieter sprechen, evtl. Unterschriften im Haus sammeln, um nachzuweisen, dass die Mitmieter kein Problem mit Hundehaltung haben. Könnte als Neuzugezogener schwierig werden.
Wenn im Mietvertrag nix steht: Vermieter fragen oder formloses Schreiben an den Vermieter („Der Ordnung halber teilen wir Ihnen mit, dass wir ab 01.11.08 einen kleinen Hund halten werden“).
Wie läuft das mit der Haftpflicht, brauch ich dir vor der
Anschaffung?, vor dem Antrag? oder reicht das hinterher?
Chihuahuas werden ja nicht an jeder Ecke angeboten, und Ihr kauft den Hund hoffentlich nicht von irgendeinem Vermehrer, daher sollte der Anschaffungstermin ja ausreichend vorher bekannt sein. Also vorher ab zur Versicherung und Antrag unterschreiben, denn dieser muss evtl. bei der Anmeldung zur Hundesteuer vorgelegt werden.
Habe auch gelesen das evtl. Steuerfreiehit besteht, woran ich
aber nicht glaube, oder ist dem so?
Es gibt keine rassebedingte Steuerfreiheit. Die einzigen mir bekannten Ausnahmen sind Hunde aus dem Tierschutz. Da gibt es je nach Gemeinde Regelungen, die ein paar Monate bis 2 Jahre Steuerfreiheit bringen.
Gruß,
Myriam