Christbaumkulturen anlegen

Hallo,

ich habe gehört, dass Christbaumkulturen von der Kreisverwaltung
genehmigt werden müssen. Beispiel: Besäße jemand ein kleines Wiesengrundstück in einem wald, unterläge dies dem Waldgesetz. Fände man im Waldgesetz keinen Paragraphen, der Christbaumkulturen regelt, könnte man doch einfach zäunen und eine Kultur begründen? Oder dürfte man so etwas auf privatem Grund nicht tun?

Gruß
feivel

Servus,

um welches Bundesland geht es?

Schöne Grüße

MM

Einzäunen funktioniert so schon mal gar ned, egal in welchem Bundesland

Hallo,
zuerst sollte man sich auch noch erkundigen, ob es ein Schutzgebiet irgendwelcher Art ist. Die unterste Naturschutzbehörde, die hier in Bayern bei den Landkreisen angesiedelt ist, ist da schon ein guter Ansprechpartner.

Cu Rene

Ouatsch…
…denn selbst im Wald werden Schonungen eingezäunt.

…denn selbst im Wald werden Schonungen eingezäunt.

Dennoch sind Zäune fast immer genehmigungspflichtig durch die lokalen Naturschutzbehörden. Selbst bei den beliebten Schrebergärten an den Rändern der Gemeinden wird meist nur ein Auge zugedrückt, generell sind Zäune in der Natur nicht erlaubt.

Ich rede von der Ausschließlichkeit der ursprünglichen Aussage. Würde ich dieser folgen, gäbe es keinerlei Zaun in der Nähe von Wäldern und Autobahnen.

Gruss

Iru

Hallo,

ich habe gehört,

das ist schon immer mal gut. Man hört viel und es stimmt nicht immer.

von der Kreisverwaltung genehmigt werden müssen.

„Müssen“ ist immer ein hartes Wort. Wenn die Kreisverwaltung „müssen“ müsste, dann wäre logischerweise die Genehmigung doch gar nicht nötig. Denn eine Genehmigung braucht man nur, wenn auch etwas untersagt werden könnte.

Beispiel: Besäße jemand ein kleines
Wiesengrundstück in einem wald, unterläge dies dem Waldgesetz.

Das mag sein. Oder auch nicht.

Fände man im Waldgesetz keinen Paragraphen, der
Christbaumkulturen regelt, könnte man doch einfach zäunen und
eine Kultur begründen?

Hier greift nicht nur das Waldgesetz. Es kann jede Menge Gesetze und Regelungen geben, die die Anlage einer Christbaumkultur an eben dieser Stelle verhindern.

Oder dürfte man so etwas auf privatem
Grund nicht tun?

„Privater Grund“ bedeutet noch lange nicht „ich kann hier tun und lassen was mir beliebt, keiner darf mir reinreden“. Nicht nur der Naturschutz, auch der kommunale Flächennutzungsplan könnte dagegen sprechen.

Ich würde in diesem Fall mich bei der zuständigen Landwirtschaftsverwaltung UND dem zuständigen Forstamt beraten lassen. Gerade Weihnachtsbaumkulturen haben die „Eigenschaft“, daß sie zum notwendigen Zeitpunkt nicht „abgeräumt“ werden und dann „mir nix-dir nix“ zu Wald werden. Und ich kenne Fälle, in denen die zuständigen Behörden keinen Spaß verstanden haben.

Gruß
Jörg Zabel

Nabend!

generell sind Zäune in der Natur nicht erlaubt.

Es ist wirklich schade, dass weiterhin gerade im Rechtsbrett die eigene Meinung als geltendes Recht deklariert wird.
Bitte demnächst einfach mal vom posten absehen, wenn man vom Thema keine Ahnung hat.
Danke.
Gruß!
T.

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Ich rede von der Ausschließlichkeit der ursprünglichen
Aussage. Würde ich dieser folgen, gäbe es keinerlei Zaun in
der Nähe von Wäldern und Autobahnen.

Die sind ja auch alle genehmigungsfähig und im Sinne des Naturschutzes. Die private Umzäunung des Schrebergartens aber meist nicht, obwohl vielerorts geduldet.
Dazu gab es hier vor Ort auch mal eine nette Geschichte, wo ein junger und strebsamer Bursche von der Naturschutzbehörde alteingesessene Privatgärten am Stadtrand anpinkeln wollte, von wegen Zäune wegmachen und weiteres. Nuja, nur haben da ein paar alteingesessene Lokal-VIPs ihre Gärten und man hörte nie wieder was davon… ^^

Es ist wirklich schade, dass weiterhin gerade im Rechtsbrett
die eigene Meinung als geltendes Recht deklariert wird.

Naja, das ist die „Meinung“ der Naturschutzbehörde hier.
Aber sicher, auch Behörden irren sich bisweilen. Geduldet werden z.B. bei Streuobstwiesen „landschaftsübliche offene Weidezäune“ bei landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieben. „Unzulässig sind in jedem Fall technische, unnatürliche oder gar schadstoffhaltige Materialien, wie z. B. Metall- oder Kunststoffpfosten, Bahnschwellen, Maschendraht, Bretterzäune oder Baustahlmatten.“ Und das bei Wiesen, im Wald dürfte das noch mal eine Nummer strenger sein, vgl. Hess. VGH, Urteil vom 08. 05. 1985 - NUR 1986, 298.

Aber sicher, wer es erst mal ausprobieren will, und dann den Zaun wieder wegmachen darf oder klagen will…

Und zu den Weihnachtsbäumen einen Nachtrag:

§ 5 Eingriffe in Natur und Landschaft HeNatG (also für Hessen)
(2) Eingriffe im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere
6. die Anlage von
a. Gärten und b. Weihnachtsbaumkulturen auf Flächen, die nicht Wald
nach § 1 des Hessischen Forstgesetzes sind,im Außenbereich;

Vermutlich meinte der OP diese Regelung, die aber offenbar nicht für Waldgebiete gilt.

Und aus § 5 folgt dann
§ 6 Genehmigung von Eingriffen
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.

Ohne vorher eine Anfrage an die Naturschutzbehörde zu machen, würde ich nicht mal einen Pfosten irgendwo reinhauen.

Rheinland-Pfalz