Mal angenommen jemand wäre in mehreren Dingen chronisch Erkrankt, könnte er dann höhere Bezüge bei der ARGE beantragen und wenn auf was sollte er sich berufen?
Hallo,
zusätzliche Aufwände bei chronisch Kranken können bei ALG-II-Beziehern zu Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 und 7 SGB II führen:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html
Zusätzlich zum Regelsatz können auch Teilhabeleistungen in Form eines persönlichen Budgets gem. § 17 SGB IX beantragt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html
&Tschüß
Wolfgang
Danke dür die Antwort, aber ich denke das wird der betreffenden Person an Infos nihct ausreichen. Vielleicht kann noch jemand näher darauf eingehen?
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Hallo
nur ergänzend: Fachliche Hinweise der Bundesagentur zu § 21 SGB II : http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinwei…
und http://hartz.info/index.php?topic=2598.0
LG
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