Ich habe mal wieder eine Frage zur Übersetzung. Und zwar bin ich auf diesen Satz gestoßen:
Navibus, mancipiis, mercibus ademptis in vincla mercatores esse coniectos et in vinclis cives Romanos necatos esse arguo.
Das mit der Übersetzung ist auch witaus klar, bis auf dass ich im Internet immer folgende Übersetzung gefunden habe:
Ich beschuldige ihn, daß Händler, nachdem man ihnen die Schiffe, Sklaven und Waren weggenommen hat, in Fesseln gelegt und daß sie in Fesseln römische Bürger getötet worden sind.
Was mich jetzt noch daran stört ist das „Ihn“… (gemeint ist Verres). Ich verstehe nicht, wo das im Satz steht. In einem Partizip?
Hallo, Klori,
nein, das „ihn“ steht nicht direkt im Satz, doch aus dem Vorausgegangen erkennt man klar, dass sich die Anklage auf den bösen Verres bezieht
Der gesamte Satz lautet:
At ego iam retentos non queror, spoliatos ferendum puto; navibus, mancipiis, mercibus ademptis in vincla mercatores esse coniectos et in vinclis cives Romanos necatos esse arguo.
Aber der letzte Teil
„in vinclis cives Romanos necatos esse arguo.“
sollte noch mal besser formuliert werden. Fang mit den römischen Bürgern in Fesseln an.
Hi!
Dass er dies Verres vorwirft und nicht jemand anderem, ergibt sich, wie so oft, aus dem Zusammenhang. arguere kann ohne Objekt stehen, dt. beschuldigen eben nicht, also muss man es ergänzen, nachdem man aus dem Zusammenhang den Beschuldigten erschlossen hat.
Gruß
mitzisch
Ihr habt Recht,
dass er ziemlich unsinnvoll ist hatte ich beim durchlesen gar nicht gemerkt. Ich hatte ihn einfach irgendwo kopiert. Das habe ich auch anders übersetzt…
Danke für eure guten ratschläge, ich war nämlich ziemlich verunsichert. Also gibt es kein Problem damit, das Objekt, das nicht vorhanden ist, auch einfach nicht zu übersetzen…
Da hast du mich und Eckard falsch verstanden. Ich sagte doch, damit ein grammatikalischer und sinnvoller deutscher Satz draus wird - und das ist schon das Ziel einer Übersetzung, MUSS man ein Objekt ergänzen (oder arguere nicht mit „beschuldigen“ übersetzen, aber das wirft andere Probleme auf). Dazu muss man aus dem Zusammenhang erschließen, wer da beschuldigt wird, und das ist nun mal Verres.
Eckard hat sinngemäß das Gleiche geschrieben. Der Rest der „Übersetzung“, die du gefunden hast, ist falsch, und zwar der Teil, den Eckard sehr genau angegeben hat: in vinclis cives Romanos necatos esse. Das „daß sie in Fesseln römische Bürger getötet worden sind“ ist doch auf Deutsch unverständlich/ungrammatikalisch.
Grüße
Hallo Klori,
das mit dem Anklagepunkt kann man wohl so schreiben, denke ich, aber dastehen tut das nicht.
Bei den getöteten römischen Bürgern ist das, was Cicero da als besonders verwerflich herausarbeiten will, dass sie in Fesseln getötet wurden (bei den Sklaven oder Kaufleuten hatte er damit kein Problem).
Man müsste also diesen Gedanken auch im Deutschen ausdrücken:
„… ich beschuldige ihn, daß Händler, nachdem man ihnen die Schiffe, Sklaven und Waren weggenommen hat, in Fesseln gelegt und daß römische Bürger in Fesseln getötet worden sind.“
Gruß
Eckard
Hi!
Noch ein letzter Senf dazu : die Übersetzung „zum Anklagepunkt machen“ kommt mir wie ein leicht verkrampfter Versuch vor, eine deutsche Wendung zu finden, bei der man ohne das Objekt/den Angeklagten auskommt. Aber auch hier: gegen wen macht er das zum Anklagepunkt? Richtig - gegen den ollen Verres und niemand sonst…
Grüße
mitzisch