Circa Gewichtsangaben bei Backwaren

Hallo,
jmd. bezieht von einer Bäckerei Backwaren.
Er bestellt z.B.(offene,also nicht verpackte)
10 Brote mal 1,5 Kg.
Er bekommt zu 100% immer
10 Brote mal 1,4 Kg.
Auf dem Lieferschein steht
10 Brote zu ca. 1,5 kg.
Es werden immer 1,5 Kg berechnet und bezahlt.
Dies seit ca. 4 Jahren.
Bei der Reklamation meint die Bäckerei das auf dem Lieferschein ,ja doch sowieso,ca. 1,5 kg steht.
Bezahlt wird natürlich immer die vollen 1,5 KG.
Wie ist die Lage?

Hallo,
das Eichamt hilft hier weiter.
http://www.eichamt.sachsen.de/download/infoblaetter/…

Hallo,
ich weiss nicht was im Lebensmittelgesetz für offene Backwaren formuliert ist. Ich würde versuchen eine gütliche Lösung zu finden und die nächste Rechnung nur 95 % bezahlen und dann sagen es sei ca. 100 %.
Gruss

Hallo,
gute Idee,nur gütlich geht das dann auch nicht aus.
Es geht um ca. 100 Tonnen Brot p.a.
Wenn die Rechnung 5 % gekürzt wird,dann wären das 5 Tonnen die nicht bezahlt werden,da kommt der Beweislast eine Schlüsselposition zu.
Der Bäcker wird nicht auf 5000 kg Brot verzichten.
Also muß alles gerichtsverwertbar sicher sein.

hallo
bei broten ist gesetzlich geregelt das das brot 10 % von der eigentlichen gewichtsangabe abweichen kann.
das heißt es muss min 1,35 kg bei bestellten 1.5 kg wiegen.dies kommt duch back- gär- und lagerverlust

Hallo also ich arbeite in einer bäckerei eigentlich ist das so wenn die ca. 1.5 kilo schreiben hat es ein mindest gewicht von 1,5 kilo und nicht weniger sondern ehr ein paar 100gramm mehr. eigentlich dürften die dann nur 1,4 kilo berechnen weil alle waagen geeicht sind man kauft ja auch keine plätzchen die mit 100gramm angegeben sind und es sind nur 90gramm drin das ist betrug und am besten wenden sie sich an den inhaber der bäckerei… das ist auf jeden fall nicht erlaubt. hoffe konnte ein bisschen weiter helfen