Circa Gewichtsangaben bei Backwaren

Hallo,
jmd. bezieht von einer Bäckerei Backwaren.
Er bestellt z.B.(offene,also nicht verpackte)
10 Brote mal 1,5 Kg.
Er bekommt zu 100% immer
10 Brote mal 1,4 Kg.
Auf dem Lieferschein steht
10 Brote zu ca. 1,5 kg.
Es werden immer 1,5 Kg berechnet und bezahlt.
Dies seit ca. 4 Jahren.
Bei der Reklamation meint die Bäckerei das auf dem Lieferschein ,ja doch sowieso,ca. 1,5 kg steht.
Bezahlt wird natürlich immer die vollen 1,5 KG.
Wie ist die Lage?
Ist das zulässig was die Bäckerei macht?
Kann die Rechnung gekürzt bzw. über die Jahre zurück gefordert werden?
Welche rechtswirksamen Nachweise sollte man notfalls erbringen
Danke .

Hallo !

Es gibt doch klare Regeln im Eichgesetz zu den Brotgewichten,die mind. eingehalten werden.

Das sind bei unverpackten Broten über 1000 g Toleranzen von 3 %.
Das wäre also bei 1500 g Brot eine Toleranz von 45 g nach unten.

Ein solches Brot muss mind. 1455 g wiegen.

Man macht Stichproben von z.B. 20 Broten.
Keines darf unter 1455 g wiegen.
Alle 20 Brote zusammen müssen 20 x 1500 g wiegen also 30 kg.

So ist es im Ladenkauf. So kontrolliert das Eichamt dort.

Ein Bäcker kann doch m.E. aber an gewerbliche Kunden Brote zu einem ca. Gewicht verkaufen,wenn das so vereinbart worden ist. Das wird sich im Verkaufspreis niederschlagen müssen.
Wenn ein echter Kilopreis vereinbart wurde,dann wäre es doch OK,oder?

So könnte er z.B. untergewichtige Brote billiger abgeben,die bei einer Selbstkontrolle ausgesondert wurden und nicht in den Ladenverkauf gelangten.

Es kommt ,wie immer, darauf an,was vereinbart war.

MfG
duck313