Club Eintritt für Männer deutlich teurer, legitim?

Und da hat der Gesetzgeber die Gosche zu halten, denn das
ständige Berufen auf Menschenrechte ist schädlich, weil man
die Menschen komplett reglementieren und bevormunden kann,
wenn man alles regeln würde.

du solltest schleunigst mit deinem selbststudium der rechtswissenschaften beginnen (s.o.)…

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Hallo,

Hmm dann dürfte ein Vermieter von einem türkischen Mieter die doppelte Miete verlangen dürfen als von einem Deutschen?

Warum nicht? Es ist vollkommen üblich, das Mieter in einem unterschiedlich hohe Mieten für ansonsten gleiche Wohnungen bezahlen.

Ich bin ganz sicher, in Deutschland steht Gleichheit deutlich vor Vertragsfreiheit, ist wohl einfach durch die Vergangenheit so bedingt…

In diesem Fall offensichtlich nicht.

Es ist ja nicht mal (privaten!) Versicherungen mehr erlaubt, Männer und Frauen anders einzustufen, obwohl eben Frauen nachweislich länger leben und Männer mehr Autounfälle bauen.

So, ist es. Die Kfz-Versicherer dürfen jetzt nicht mehr pauschal Mänenr und Frauen anders einstufen. Ich nehme mal stark an, dass sich die Rabattstufen so ändern, dass in Zukunft Frauen nach 15 Jahren im Durchschnitt eine höhere Rabattstufe erreicht haben werden als Männer. Aber auch Männer die keine Unfälle bauen, haben dann die Chance in der gleichen Zeit auf den gleichen Beitrag zu fallen. Das haben sie bisher nicht. Und das ist der Unterschied.
Die Versicherer haben bisher pauschal ausgedrückt zwei Risikotöpfe gebildet: Männer und Frauen. Das dürfen sie nun nicht mehr.
Das gleiche gilt sinngemäß für die Lebensversicherungen.

Hat aber nichts mit der allgemeinen Vertragsfreiheit zu tun. Kein Versicherer muss überhaupt einen Kunden annehmen.

Grüße

Reine Vermutung: es geht um Swingerclubs - dann möchte der
Wirt dafür sorgen, dass nicht nur Männer anwesend sind. Das
wäre dann ein sachlicher Grund.

das wäre kein sachlicher grund iSd § 20 AGG.

Das Amtsgericht Gießen vertritt da eine andere Meinung:

http://www.business-wissen.de/rechtstipps/vertragsre…

Gruß,
Max

Reine Vermutung: es geht um Swingerclubs - dann möchte der
Wirt dafür sorgen, dass nicht nur Männer anwesend sind. Das
wäre dann ein sachlicher Grund.

das wäre kein sachlicher grund iSd § 20 AGG.

Das Amtsgericht Gießen vertritt da eine andere Meinung:

Auch wenn man nicht so argumentiert, wäre letztendlich zu prüfen, ob das AGG nicht gegen die Berufsfreiheit verstoßen würde. Würde das AGG dazu führen, dass eine bestimmte Dienstleistung gar nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden kann, wäre das nämlich der Fall.

Gruß

Anwar

Die Vertragsbedingung des Clubs stellt ein Angebot dar, Du mußt ja nicht darauf eingehen, wenn es Dir nicht zusagt.

Grüße

die fragomaus