Hallo zusammen!
Ich habe mal einige Fragen zu einer Club-Gründung (weiß nicht ganz
genau ob ich im richtigen Forum bin?). Und zwar man stelle sich vor
jemand möchte gerne einen Ladies Club gründen (im bezug auf den
Gentelman´s Club).
Man hätte einige Vorteile durch die Mitgliedschaft wie z.B. man kann
sich mit der Mitgliedschaft brüsten (wie auch im Gentelman´s Club),
könnte Bekleidung bestellen (die es nur dort und nur bei
Mitgliedschaft) gibt, Vergünstigungen bei Partnern, spezielle Angebote.
Natürlich soll mit diesem Club auch Einnahmen erzielt werden. Nur soll
es anders als beim Verein nur einen Inhaber (nennt man das dann so?)
geben bei dem man nicht am Stuhl sägen kann.
Wie würde man eine Gründung zu oben genannten Fall angehen?
Was wäre das sinnvollste?
Hab schon von einer GBR-Gründung gelesen, aber da wären ja dann mehrere
bzw. alle Mitglieder einbezogen, oder nicht?
Für mich hört sich oben genannter Fall eher nach einer Firma an oder
gab es auch sowas als Club-Gründung?
Über viele Tipps, Bedenken und Kritik würd ich mich freuen!
Viele Grüße!
Eine Gebrüderschaft ist meines Wissens ein Zusammenschluss mehrerer Privatmänner. Juristisch gesehen gilt jeder Teilhaber als Vollhafter (inkl. Privatvermögen), da es keine juristische Person gibt.
Es als „Verein“ aufzuziehen ist meines Wissens nicht möglich, da ja Geld rausspringen soll und ein Verein keine finanziellen Interessen haben darf.
Aber ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet. Wollte dir nur mal ne Antwort schreiben. Viell kann dir jemand anderes genaueres oder korrekteres dazu sagen
Eine Gebrüderschaft ist meines Wissens ein Zusammenschluss
mehrerer Privatmänner. Juristisch gesehen gilt jeder Teilhaber
als Vollhafter (inkl. Privatvermögen), da es keine juristische
Person gibt.
Es als „Verein“ aufzuziehen ist meines Wissens nicht möglich,
da ja Geld rausspringen soll und ein Verein keine finanziellen
Interessen haben darf.
HAllo wer sagt das denn ein Gemeinnütziger Verein vielleicht, aber nicht jeder Verein, nicht mal jeder e.V. ist gemeinnützig. Die eV. Eintragung macht man beim Amtsgericht, die Gemeinnützigkeit muss man beim Finanzamt beantragen.
Aber wenn es nur 3 Leute statt der geforderten 7 für die Eintragung sind, dann kann man auch einen nichteingetragenen Verein machen.
(keckerweise hab ich auch schon mal einen neV auf irgendeiner Visitenkarte gesehen…)
Und wie gesagt, es bedarf 7 LEute für einen eV, die wählen den Vorstand, der aus mehreren LEuten Bestehen kann und bei Misswirtschaft auch abgesetzt werden kann. Dazu gibt es jährlich die Vereinsversammlung, deren Protokoll als NAchweis an das Amtgericht gehen muss, sonst haken die nach und drohen auch mal, wenn es in dem JAhr noch keine VErsammlung gab.
Ich weiß auch nicht wo das Gerücht herkommt, dass man am Stuhl des Vorsitzenden nicht rütteln kann, wenn eine ausreichende Mehrheit zusammenkommt geht das.
Aber man kann die Satzung auch so aufsetzen, dass mehrere Leute nur gemeinsam den Vorstand bilden und Entscheidungen treffen dürfen, das kann in der Praxis aber kompliziert werden, weil dann nicht mal einer nebenbei alleine Büromaterial kaufen darf, sondern immervorher das ok von allen braucht, dumm wenn dann grad einer in Urlaub ist, wenn mal die Druckerpatrone alle ist.
Gruß Susanne
Eine Gebrüderschaft ist meines Wissens ein Zusammenschluss
mehrerer Privatmänner. Juristisch gesehen gilt jeder Teilhaber
als Vollhafter (inkl. Privatvermögen), da es keine juristische
Person gibt.
Es als „Verein“ aufzuziehen ist meines Wissens nicht möglich,
da ja Geld rausspringen soll und ein Verein keine finanziellen
Interessen haben darf.
HAllo wer sagt das denn ein Gemeinnütziger Verein vielleicht,
aber nicht jeder Verein, nicht mal jeder e.V. ist
gemeinnützig. Die eV. Eintragung macht man beim Amtsgericht,
die Gemeinnützigkeit muss man beim Finanzamt beantragen.
Aber wenn es nur 3 Leute statt der geforderten 7 für die
Eintragung sind, dann kann man auch einen nichteingetragenen
Verein machen.
(keckerweise hab ich auch schon mal einen neV auf irgendeiner
Visitenkarte gesehen…)
Genau das meinte ich, dass da andere wohl korrektere und genauere Aussagen machen können 
GbR
Eine Gebrüderschaft ist meines Wissens ein Zusammenschluss
mehrerer Privatmänner. Juristisch gesehen gilt jeder Teilhaber
als Vollhafter (inkl. Privatvermögen), da es keine juristische
Person gibt.
Soweit richtig - nur eine „Gebrüderschaft“ gibt es nicht. 
GbR ist eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“.
Gruß
Christian