Club Gründung LTD oder Verein?

Hi,
Ich bin gerade dabei einen Verein zu gründen.
Der Verein ist eigentlich in Afrika, da aber die meisten Mitglieder in Europa sind hatte ich vor Vereinsgebühren lokal zu behandeln. Auch will ich nicht das Leute mir auf mein Privates Giro Geld überweisen.
Da habe ich an eine Gründung einer LDT in England gedacht. Vorteile:
-billig
-schnell
-und ich bekomme einen schönen Girokontennamen
-auch hätte ich eine schöne Trennung zu meiner deutschen Gesellschaft. (Ich glaube auch Clubeinnahmen müssten versteuert werden)
Jetzt habe ich allerdings so viel Schlechtes über LTD´s in England gehört, (Steuerberater, Verwalter, daß ich mir unsicher geworden bin. Auf den ganzen hickmak einer Deutschen Vereinsgründung habe ich aber keine Lust. Ich würde mich sehr über Anregungen eurerseits freuen.

Die Gründung einer englischen Limited Company ist in der Regel dazu gedacht, eine Firma mit Gewinnabsichten zu führen. Wenn damit die Gründung eines Vereines in seiner klassischen Form umgangen werden soll, so wird dieser „gedachte“ Verein automatisch zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht. Dies führt zur Eintragung in das englische Handelsregister, zur Verpflichtung dort seine jährliche Statuserklärung und Jahresabschlüsse vorzulegen, und gegebenfalls Steuererklärungen beim Englischen Amt für Körperschaftssteuern abzugeben.

Demzufolge würden alle „Mitgliedsbeiträge“ zu Umsätzen, und alle „vereins“-Ausgaben zu Betriebsausgaben. Wenn der Verein ohnehin nicht gewinnorientiert arbeiten will, dürfte das also kein Problem sein. Und was die englische Umsatzsteuer (VAT) betrifft, besteht die Möglichkeit alle Einnahmen USt-frei zu belassen, wenn die jährlichen Einnahmen 54.000 Pfund nicht überschreiten. Bis ein Verein einmal diese Größenordnung angenommen hat, dürfte bis dann sicher eine andere Lösung überlegenswert sein.

Betreffend der negativen Äußerungen über englische Ltd´s habe ich auch schon meine Erfahrungen gemacht. Aber meistens sind das nur Vorurteile von Leuten, die sich mit der Materie des englischen Gesellschafts- und Steuerrechts nicht auskennen. Oft sind diese Vorurteile dadurch entstanden, daß Ltd´s von Leuten genutzt werden, ihre Einnahmen nicht angeben wollen, die ihre Einnahmen verschleiern wollen etc. Wenn Sie das nicht vorhaben, ist auch mit keinen Schwierigkeiten bezüglich der Anerkennung zu rechnen.

Weitere Info über meine e-mail [email protected] oder über meine homepage www.ms-beratungs-gmbh.de

Viele Grüße
Manfred Schulz

Vielen Dank,

was wäre denn die andere Lösung?

Umsatz und event. Gewinne etc. müssten beim Deutschen Fiskus angemelded werden … das würde meine Steuerklasse natürlich hochtreiben.
Wenn ich jetzt zum Beispiel für den Verein t-schirts kaufe, müßte ich die doch in England absetzen?

Thanks

Hallo Charly-Pappa,

bitte entschuldige meine sehr späte Antwort auf Deine Frage. Du möchtest die Alternative wissen.

Eine Ltd kann in England registriert sein, ohne dort geschäftlich aktive zu sein. Durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus März 1999 und Dezember 2002 wurde für rechtmäßig erklärt, daß jemand innerhalb der EU eine GmbH gründen kann, diese im Ursprungsland inaktiv läßt und woanders eine Niederlassung anmelden darf.

Das heißt anders ausgedrückt: wer selbständig mit beschränkter Haftung arbeiten möchte, gründet eine GmbH dort wo sie am preiswertesten gegründet werden kann, das ist immer noch England. Anschließend beläßt man die Registrierung in England (hat aber jährliche Folgekosten) und wird aber in England nicht aktiv. Als nächstes ist die Anmeldung einer Niederlassung bzw. eines Gewerbes dieser Ltd in Deutschland vorzunehmen. Damit wird diese Ltd in Deutschland nach deutschen Handels- und Steuergesetzen wie eine GmbH behandelt. Das gilt auch, wenn in England selbst gar keine Geschäfte stattfinden. Fazit: Briefkastenfirmen sind innerhalb der EU erlaubt lt. obigen Urteilen.

Wenn Du also Einnahmen (Vereinsbeiträge sind dann Umsätze inclusive Umsatzsteuer), und Ausgaben in Deutschland unter der deutschen Niederlassung haben wirst, wirst Du bzw. die Limited wie jede andere Firma auch behandelt.

In England sind weiterhin Statusmeldungen (Annual Return) sowie die Jahresabschlüsse (Accounts) an das Companies House (dortiges Handelsregister) einzureichen. Nichtbeachtung führt zu empfindlichen Geldstrafen nach englischem Recht sowie zur Zwangslöschung der Firma. Wenn in England keine Geschäfte stattfinden, können dort „Nullbilanzen“ abgegeben werden.

P.S. Auch die Eintragung in das deutsche Handelsregister ist jetzt problemlos als Ltd möglich.

Viele Grüße
Manfred Schulz