Club nutzt Hinterhof eines Mietshauses

Angenommen ein Club in einem „normalen“ Mietshaus stellt in den Hinterhof einen grossen Tisch und einige Stühle. An diesen gesellen sich dann in den Abendstunden einige Gäste oder evtl. auch nur die Betreiber. Die Anwohner fühlen sich durch die Gespräche, die man auch bei geschlossenem Fenster hören kann, gestört. Wie verhält sich das rechtlich? Darf der Clubbetreiber den Hinterhof mitnutzen? Wenn ja, wahrscheinlich doch nur in Absprache mit dem Vermieter?

Als Vorgehensweise wäre in einem solchen Fall wohl sicher nur Anrufe bei der Polizei wegen Ruhestörung und als letzte Möglichkeit eine Anzeige möglich um dagegen vorzugehen?

Vielen Dank!

Hallo Katharina,
vielleicht sollte die Hausgemeinschaft erst einmal mit dem Clubbetreiber reden, um nach einvernehmliche Lösungen zu suchen.
Es gibt Mitmenschen, denen ist es nicht bewußt, dass sie andere belästigen und wenn sie von anderen darüber nicht informiert werden, glauben sie natürlich auch, dass alles in Ordnung wäre und sich niemand an ihrem Verhalten stören würde.
Wenn alles nichts nützt und der Betreiber keine Rücksicht nehmen will, bleiben die Maßnahmen der Anzeigen wegen Rühestörung (Ordnungsamt, Polizei), die Führung von Lärmprotokollen und auch die Minderung der Miete.

Viele Grüße, Theo.

Was steht den im Mietvertrag, wie der Hof genutzt werden darf?