Hallo, Tomey,
Deine Fragen erfordern sehr umfangreiche Antworten, die leider nur ein Anwalt und/oder Steuerberater geben darf. Ich kann Dir aber Hinweise geben, wo Du selbst nachlesen kannst.
MIt „Club“ meinst Du wahrscheinlich einen („Kickersport“-) Verein. Die Gründung und Verwaltung eines Vereins ist aber recht aufwendig und umständlich(Erstellung einer Satzung, Eintragung in das Vereinsregister, Protokollführung etc.)
Siehe www.gesetze-im-internet.de/bgb (ab § 21 bzw. 55).
Wenn sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen, dann ist das eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR), wovon ich hier ausgehe.
Siehe www.gesetze-im-internet.de/bgb (ab § 705 - 740).
Die geschilderte Tätigkeit des „Clubs“ (Bereitstellung von Raum und Geräten, sowie Verkauf von Getränken) ist eine gewerbliche Tätigkeit.
Siehe www.gesetze-im-internet.de/estg (§ 15)
Der Beginn der Tätigkeit muß der Gemeinde und dem Finanzamt angezeigt werden.
Siehe www.gesetze-im-internet.de/ao (§ 138)
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist beim Finanzamt eine „Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte“ abzugeben. Dort ist anzugeben, wie der ermittelte Gewinn oder Verlust des abgelaufenen Jahres auf die Gesellschafter der GbR verteilt wird.
Siehe www.gesetze-im-internet.de/ao (§180)
Die Anteile am Gewinn oder Verlust muß dann jeder der Gesellschafter in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.
Ich gehe davon aus, dass der Gewinn/Verlust nicht sehr hoch ist, so dass dieser nach dem Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (=Gewinn) oder umgekehrt (=Verlust) ermittelt werden kann.
Siehe www.gesetze-im-internet.de/estg (§ 4 Abs.3)
Gewerbesteuer, die von der Gemeinde erhoben wird, wird wahrscheinlich auch nicht anfallen.
Siehe www.gesetze-im-internet.de/gewstg
Von den Einnahmen ist in der Regel Umsatzsteuer (MwSt)
zu zahlen. Hier greift aber wahrscheinlich die Kleinunternehmer-Regelung.
Siehe www.gesetze-im-internet.de/ustg (§19)