COC-Bescheinigung

Hallo,
seit einiger Zeit gibt es ja neue Kfz-Papiere: Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzen Kfz-Brief und -Schein.
Für manche Fahrzeuge gibt es dann noch die COC-Bescheinigung (Certificate of conformity).
Welchen Sinn hat diese?
Für was brauche ich sie?
Kann ich ein Auto ohne COC-Bescheinigung ummelden?
Kann ich - z. B. wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist - mit der COC-Bescheinigung eine neue ZB II beantragen?
Wo kann ich sehen, ob für das spezielle Fahrzeug eine COC-Bescheinigung ausgestellt wurde?
Fragen über Fragen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Viele Grüße
Günter

Hallo Günter,

das Ding ist Hauptsächlich für den In- bzw. Export gedacht, wenn kein deutscher Fahrzeugbrief existiert. Nach der Erstzulassung wird für die COC-Bescheinigung eigentlich nicht mehr gebraucht. Höchstens wenn irgendwelche Angaben wie z.B. Bereifung nicht in den Fahrzeugschein (bzw. die ZB2) übernommen werden.
Auch eine Ummeldung geht ohne COC-Bescheinigung.

Kann ich - z. B. wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II
verloren gegangen ist - mit der COC-Bescheinigung eine neue ZB
II beantragen?

Auch dazu braucht man das Ding nicht. Der Brief (bzw. die ZB1) reicht aus.

Wo kann ich sehen, ob für das spezielle Fahrzeug eine
COC-Bescheinigung ausgestellt wurde?

Frage den Hersteller.

Ich lese aus Deinen Worten, dass Du keine COC-Bescheinigung bekommen hast. Das würde mich nicht beunruhigen, solange Du das Auto nicht ins Ausland verkaufen bzw. beim Umzug mitnehmen möchtest.

Beste Grüße
Guido