Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, seit wann beim Neukauf eines Fahrzeugs das CoC-Papier mit dabei ist? Oder ist es eine freiwillige Leistung der Fahrzeughersteller, die Papiere mitzuliefern?
Danke vorab für Eure Antworten!
CC
Moin,
kann mir jemand sagen, seit wann beim Neukauf eines Fahrzeugs
das CoC-Papier mit dabei ist? Oder ist es eine freiwillige
Leistung der Fahrzeughersteller, die Papiere mitzuliefern?
Danke vorab für Eure Antworten!
Das findet Google ganz schnell !!
Zitat:
Beim Erwerb von Fahrzeugen aus einem anderen EU-Land
erhalten Sie von Ihrem Lieferanten ein sogenanntes COC-Papier,
auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt.
…
http://www.eurofahrzeugservice.de/kauf/index.html
CC
mfg
W.
Hallo,
so ganz sehe ich nicht die Antwort auf die Frage.
Da es auch ohne diese Bescheinigung möglich ist, ein KFZ zuzulassen, glaube ich nicht, dass das Ding überhaupt irgendwie Pflicht ist. Aus Erfahrung würde ich aber mal behaupten, dass die CoC zumindest bei allen PKW aus europäischer Produktion ausgestellt wurde, die seit Ausgabe der „neuen“ Fahrzeugpapiere (seit Oktober 2005) erstmals zugelassen wurden.
Bei LKWs z.B., die eine Einzelabnahme haben, war die CoC im letzten Jahr für die Zulassung nicht notwendig.
Aber mal sehen, was hier noch für Meldungen kommen.
Guido
Moin,
so ganz sehe ich nicht die Antwort auf die Frage.
Zitat wiki:
Die ersten Fahrzeuge mit einer vollständigen EG-Betriebserlaubnis
waren die der Mercedes Benz C-Klasse von 1993.
http://de.wikipedia.org/wiki/COC_%28Zulassung%29
Da es auch ohne diese Bescheinigung möglich ist, ein KFZ
zuzulassen, glaube ich nicht, dass das Ding überhaupt
irgendwie Pflicht ist.
Doch ist es, für den „Inverkehrbringer“(Hersteller).
Richtlinie 70/156/EWG
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
EUR-Lex - 31999L0037 - DE
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
EUR-Lex - 32003L0127 - DE
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
Aus Erfahrung würde ich aber mal behaupten,
dass die CoC zumindest bei allen PKW aus europäischer Produktion ausgestellt wurde,
die seit Ausgabe der „neuen“ Fahrzeugpapiere (seit Oktober 2005) erstmals zugelassen wurden.
Bei neuem EU-Pkw vom Händler oder Importeur,
wird auch man nur die Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II
zu sehen bekommen.
http://www.kfz-euroimport.de/Zulassung.10.0.html
Bei LKWs z.B., die eine Einzelabnahme haben, war die CoC im
letzten Jahr für die Zulassung nicht notwendig.
Zitat TÜV-Nord:
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug keine CoC vorlegen können,
benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 StVZO
und den Nachweis einer Abgasuntersuchung.
http://www.tuev-nord.de/de/verkehr/Import_von_Fahrze…
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__21.html
Aber mal sehen, was hier noch für Meldungen kommen.
Siehe auch hier:
„Kraftfahrt-Bundesamt“ > Startseite > Fahrzeugtechnik
[http://www.kba.de/cln_016/nn_337906/DE/Fahrzeugtechn…](http://www.kba.de/cln_016/nn_337906/DE/Fahrzeugtechnik/fahrzeugtechnik node.html? nnn=true)
Guido
mfg
W.