Cocktail-Mix-Getränke

Hallo

Ich bin im besitz einer Reisegewerbekarte und verkaufe auf Veranstaltungen u.a. Slush Eisgetränk. Dabei handelt es sich um fast gefrorenen Saft, den man mit dem Löffel essen oder auch mit einem Strohhalm schlürfen kann.
Da man diesen Eisdrink auch mit Alkohol mischen kann (2 cl auf einen 0,2 l Becher), denke ich, das es extra Auflagen dazu geben wird, bzw. Umschreibung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte. Welche Extras könnten das sein. Jungendschutzgesetz aushängen wird Pflicht sein.
Leider ist unser Landratsamt schon zu, aber ich hätte jetzt gerne ein paar Infos.

Gruß Nino

Hi Nino,

Da man diesen Eisdrink auch mit Alkohol mischen kann (2 cl auf
einen 0,2 l Becher), denke ich, das es extra Auflagen dazu
geben wird, bzw. Umschreibung oder Ergänzung der
Reisegewerbekarte.

Das verstehe ich jetzt nicht. Verkaufst du gleichzeitig auch Alkohol? Sonst müßte doch jeder Saft Verkäufer auch ein Problem haben. Du kannst doch alle Fruchsäfte irgendwie mit Alkohol mischen, selbst Leitungswasser.

mfg Ulrich, der sich da leider nicht auskennt

Hi

OK, die Anfrage verstehe ich nun wieder nicht. Aber vielleicht ist es auch verwirrend. Ich möchte aus einem Eisdink, ein Art Cocktail machen. Also ein alkoholischen Eisgetränk. Auf den Becher mit 0,2 L Eisdrink kommen dann 2 cl Likör oder Wodaka usw. dazu.

Gruß Nino

Da fällt mir so spontan erst mal der Jugendschutz ein. Eventuell braucht man noch eine Schanklizenz. Frag doch mal nen Gastwirt und die IHK. Die müssten so was wissen.

Hallo

Ich kann es gar nicht fassen, aber anscheinend brauche ich nichts in die Reisegewerbekarte nachtragen lassen. Das wundert mich doch sehr, da in unserem Staat sonst für alles eine Erlaubnis notwendig ist. Das einzige, was ich machen muss : Wenn ich an einer Veranstaltung teilnehme, muss ich dies bei der Örtlichkeit angeben und ggf. eine einmalige Erlaubnis einholen, die natürlich eine Gebühr kostet. Ansonsten langt der Eintrag „Getränke“ in der Reisegewerbekarte. Was ich aber immer noch nicht heraus gefunden habe, wie es ist, wenn ich zu einer Privatfeier gebucht werde.

Gruß Nino

Schau doch mal im WWW. Da gibt es so Cocktailtaxis. Vielleicht nimmst Du da mal zu jemanden Konatkt auf. Denke aber, dass Du im privaten Bereich erst recht keine Auflagen hast. Wie gesagt, die geltenden Gesetze bzgl. Jugendlichen würde ich einhalten, um keinen schlechten Ruf zu bekommen, auch wenn Dir damit der ein oder andere Kunde erst einmal abhanden kommen könnte.